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Volkmar Halbleib

SPD 19.03.2026 Sitzungen 19/72

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns in Erster Lesung und im Ausschuss intensiv mit dem Thema befasst. Ich darf vielleicht nur noch einmal vom Grundsatz her betonen, dass die politische Bildung in den drei Hauptausprägungen, die wir im Freistaat haben, tatsächlich wichtiger ist denn je. Wir haben die Akademie für Politische Bildung, sozusagen die Eigengründung des Freistaats Bayern noch unter Hans Jochen Vogel und Wilhelm Hoegner, mit einer wichtigen Funktion im Rahmen der politischen Bildung; sie ist auch orientierungsgebend. Wir haben die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, und wir haben die sogenannten parteinahen Stiftungen. Alle drei Elemente brauchen wir, alle drei müssen wir stärken. Aber die Frage ist: Ist dieser Gesetzentwurf, den wir heute schlussberaten, tatsächlich eine Stärkung der dritten Säule? – Da ist Skepsis angebracht. Bereits in Erster Lesung haben wir diese Skepsis und die Kritikpunkte am Gesetzentwurf verdeutlicht. Die Beratungen im Ausschuss haben leider keine neuen Erkenntnisse gebracht. Ich darf vielleicht kurz zusammenfassen, weshalb wir auch heute diesen Gesetzentwurf in der Schlussberatung ablehnen. Der Gesetzentwurf ist leider ein Copy-and-Paste eines Gesetzentwurfs der GRÜNEN von vor 14 Jahren. In den 14 Jahren hat sich doch relativ viel getan, insbesondere bei den Förderrichtlinien, die seit 2019 existieren. Davon ist nichts in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Deswegen bleibt er letztendlich auf dem Stand von vor 14 Jahren, obwohl die Zeit fortschreitet und viele Dinge Berücksichtigung hätten finden müssen. Das ist der erste Punkt. Es ist schon angedeutet worden: Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist spannend und wird vielleicht auch spannend bleiben. Das bleibt natürlich abzuwarten, aber das ist ein wichtiger Punkt, den wir im Blick haben müssen. Deswegen, Frau Kollegin Köhler, würde ich auch nicht widersprechen: Das Thema wird uns in diesem Hause allein schon durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wieder befassen. Aber die Frage ist halt, welche gesetzgeberische Reaktion wir generell zeigen. Dieser Gesetzentwurf hat jedenfalls inhaltliche Schwächen, welche die Säule der sogenannten parteinahen Stiftungen schwächen, so die drastische Reduzierung nach einem erstmaligen Ausscheiden aus dem Landtag. Jetzt kann man sich fragen: Ist das tatsächlich der richtige Weg, wenn man relativ langfristige, stabile Orientierungen auch für die Bildungseinrichtungen haben muss? Genau das ist das Fallbeil, das wir nicht wollen. Das Beispiel der FDP zeigt auch, dass das sinnvoll war und dass das nach wie vor ein Weg ist, den wir verteidigen und stärken müssen. Der zweite Punkt. Man kann sagen, die Stabilität und die Perspektiven erreicht man dadurch, dass man statt vier Wahlergebnissen nur noch drei Wahlergebnisse heranzieht. Man weiß, dass man dann stärkere Ausschläge hat. Das kann man zwar wollen, aber vernünftig ist es nicht, wenn man eine eigentlich gut eingeführte Basis hat. Wenn man schon Veränderungen haben will, dann muss man mal ein bisschen tiefer darüber nachdenken, was der Bezugspunkt ist. Man könnte überlegen, ob die bayerischen Ergebnisse der Bundestagswahlen einbezogen werden sollten oder die Ergebnisse der bayerischen Kommunalwahlen. Auch das bräuchte eine intensive Debatte. Die kann man auch führen. Die gesetzliche Festschreibung auf einen festen Betrag – das haben wir heute gemerkt, das haben wir auch in den Haushaltsberatungen gemerkt – erschwert ohne Grund die notwendigen Änderungen, die wir brauchen, um die drei Säulen zu stärken. Kollegin Köhler, Sie haben gefragt, wo denn die Gegenvorschläge waren. Ich hätte jetzt einfach den Spieß umgedreht: Wer einen solchen Gesetzentwurf macht und nach 14 Jahren den gleichen Gesetzentwurf auf den Tisch legt bei einer Grundfrage der politischen Ausgestaltung unseres Systems der demokratischen Parteien, der Fraktionen, dem würde ich vorschlagen, bevor man einen Gesetzentwurf einreicht diese Gespräche interfraktionell und zwischen den Parteien zu führen. Das ist unterblieben. Ich habe in keinem Punkt erlebt, dass Sie einen Kritikpunkt aus der Ersten Lesung –

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