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Andreas Jurca

AfD 19.03.2026 Sitzungen 19/72

Wertes Präsidium, werte Kollegen! Nach der Ersten Lesung und der Beratung im Ausschuss ist eines jedenfalls klarer geworden: Dieser Gesetzentwurf löst kein dringendes Problem, sondern schafft vor allem neue Ansprüche. Die GRÜNEN sagen, es gehe um Transparenz und Planungssicherheit. Genau das war auch das Hauptargument in der Ersten Lesung. Allerdings ist im Ausschuss ziemlich deutlich geworden, dass die bestehende Förderpraxis eben nicht völlig im Nebel stattfindet. Es gibt bereits eine Förderrichtlinie, es gibt veröffentlichte Kriterien, und es gibt seit Jahren eine im Kern stabile Förderung. Das Argument, hier herrsche ein rechtsfreier oder gar chaotischer Zustand, hat sich in der Beratung jedenfalls nicht bestätigt. Stattdessen sind neue Fragen aufgekommen, wie zum Beispiel die Frage, warum man die Finanzierung parteinaher Stiftungen ausgerechnet dadurch verbessern soll, dass man sie dem normalen haushaltspolitischen Abwägungsprozess ein Stück weit entzieht. Gerade weil es hier um ein politisch sensibles Feld geht, ist es doch richtig, dass der Haushaltsgesetzgeber darüber entscheidet und nicht ein Automatismus im Gesetz. Genau dieser Punkt ist auch im Ausschuss angesprochen worden. Es bleibt noch ein zweites Problem. Der Gesetzentwurf tut so, als würde er Klarheit schaffen. Tatsächlich aber lässt er an entscheidenden Stellen Unschärfen entstehen. Die Anforderungen an die Förderfähigkeit werden abgesenkt. Im Wesentlichen ist dann nur noch ein Sitz in Bayern und die Anerkennung durch eine Fraktion nötig. Gleichzeitig wird der Begriff der politischen Bildung selbst nicht sauber abgegrenzt. Auch das ist im parlamentarischen Verfahren zu Recht kritisiert worden. Mit anderen Worten: Es gäbe weniger präzise Voraussetzungen, aber dafür mehr gesetzlich gesicherte Mittel. Das ist kein Fortschritt. Das ist eine sehr eigenwillige Vorstellung von Ordnung. Hinzu kommt der Sockelbetrag – auch darüber wurde im Ausschuss gesprochen –; denn natürlich stellt sich die Frage, warum gerade dieser Betrag sachgerecht sein soll und nach welchen Kriterien politische Relevanz eigentlich wirklich bestimmt wird. Genau in diesem Punkt merkt man, dass der Entwurf, der auf den ersten Blick technisch wirkt, in Wahrheit hochpolitisch ist. Er ist an mehreren Stellen ziemlich willkürlich. Für uns als AfD gilt deshalb nach der Ausschussberatung erst recht: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf nicht nur in seiner Ausgestaltung ab, sondern wir lehnen das zugrunde liegende Modell ab. Wir wollen diese Finanzierung nicht gesetzlich absichern, wir wollen sie auch nicht nur anders berechnen, sondern wir wollen sie gänzlich beenden. Ich sage ausdrücklich, dass wir gerade in den laufenden Haushaltsverhandlungen daraus die konsequente Schlussfolgerung ziehen. Während andere darüber reden, wie man staatliche Parteienstiftungsfinanzierung sauberer, bequemer oder dauerhafter organisiert, fordern wir ihre vollständige Abschaffung. (Beifall bei der AfD) Wir wollen keine neuen Automatismen, keine gesetzlich gesicherten Sockelbeträge, keine Verstetigung parteinaher Vorfeldfinanzierung. Wenn etwas politisch so sensibel ist, sollte der Staat eher Distanz wahren und nicht auf Dauer Nähe herstellen. Die Ausschussberatung hat den Entwurf aus unserer Sicht nicht stärker gemacht, sondern seine Schwächen noch deutlicher offengelegt. Deshalb bleibt es dabei: Dieser Gesetzentwurf ist nicht transparent und trennscharf genug, vor allem ist er politisch der falsche Weg. Wir stimmen dagegen. (Beifall bei der AfD)

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