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Claudia Köhler

GRÜNE 19.03.2026 Sitzungen 19/72

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute findet die Zweite Lesung zum Parteienstiftungsgesetz statt. Wir von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten einen Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Finanzierung der Bildungsarbeit der parteinahen politischen Stiftungen in den Landtag eingebracht. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Ich wiederhole – falls jemand zum ersten Mal zusieht oder die Debatte im Nachhinein aufruft –: Mit dem Begriff "Stiftung" sind hier den Parteien nahestehende Bildungseinrichtungen gemeint. Dabei handelt es sich um eingetragene Vereine, nicht um Stiftungen im rechtlichen Sinn. Als Beispiele können die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Friedrich-Naumann-Stiftung genannt werden. Die Stiftung, die uns GRÜNEN nahesteht, ist die Heinrich-Böll-Stiftung, in Bayern unter dem Namen Petra-Kelly-Stiftung bekannt. Ziel unseres Gesetzentwurfs war, dass die Finanzierung der Parteienstiftungen aus dem Staatshaushalt künftig aufgrund einer eigenständigen gesetzlichen Regelung erfolgt, die für alle gilt, die hier in einem transparenten und für die Öffentlichkeit verständlichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen wird und damit auch Planungssicherheit gibt. Bisher ist die Finanzierung der Parteienstiftungen im Haushaltsgesetz verankert; die Auszahlung regelt die Staatsregierung über eine Richtlinie. Bei einer Entscheidung, die indirekt die Parteien betrifft und die zu einem Themenfeld gehört, das uns Abgeordnete in gewisser Weise in eigener Sache betrifft, reicht unserer Meinung nach der Erlass einer Richtlinie durch die Staatsregierung nicht aus. Deswegen wollen wir GRÜNE dafür eine Rechtsgrundlage in Form eines eigenständigen materiellen Gesetzes schaffen. Die Vorteile wären Transparenz für die Öffentlichkeit und Planungssicherheit für die betroffenen Institutionen. Die aktuellen Haushaltsberatungen zeigen das ja. Die Regierungsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER haben selbst einen Änderungsantrag zum Haushalt zu diesem Thema eingebracht. Darin sind für die Stiftungen 250.000 Euro mehr vorgesehen. Das heißt, sie haben erkannt, dass Nachbesserungen notwendig sind, weil der Ansatz im Haushaltsplanentwurf der üblichen Sperre unterworfen wäre – und per Gesetz wäre er das eben nicht. Per Gesetz gäbe es einen Gesamtbetrag und eine Regelung für die Berechnung der Anteile. Der Gesamtbetrag war nach unserem Entwurf auf 4 Millionen Euro festgelegt. Der Betrag ist etwas geringer als der Durchschnitt der Zuschusssumme der letzten Jahre; aber die Festsetzung durch ein eigenes materielles Gesetz würde den Betrag der immer wieder verhängten Haushaltssperre entziehen. Das heißt: Die 4 Millionen Euro würden 4 Millionen Euro bleiben, und die Berechnungsgrundlage für die Verteilung wäre verbindlich und keinen Schwankungen mehr unterworfen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich habe bereits im Rahmen der Ersten Lesung darum gebeten: Wenn der Betrag nicht passt, machen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte einen Kompromissvorschlag. Auch bei der Aufteilung auf die verschiedenen berechtigten Bildungseinrichtungen haben wir leider vergeblich auf Gegenvorschläge gewartet. Unser Vorschlag war: Jede Bildungseinrichtung bekommt einen Sockel in Höhe von 100.000 Euro und einen weiteren Anteil, der sich nach der Stärke der dieser Bildungseinrichtung nahestehenden Partei bei den letzten drei Wahlen zum Bayerischen Landtag berechnet. Dadurch entsteht Planungssicherheit, und die Schwankungen in der Höhe würden vermieden. Die Voraussetzung zur Förderung nach diesem Gesetz wäre, dass die Stiftung nicht verfassungswidrig ist und dass sie von einer Fraktion des Landtags als der ihr zuzurechnenden Partei nahestehend anerkannt worden ist. Die zweckgemäße Verwendung wäre dadurch durch den Obersten Rechnungshof überprüfbar. Wir können nicht abwarten, sondern müssen diesen Bildungseinrichtungen, die so wichtige Arbeit leisten, Planungssicherheit geben und für sie eine verlässliche, transparente Finanzierung beschließen. Leider kam es im Ausschuss zu keinerlei Kompromissvorschlägen, die wir hätten diskutieren können. Deshalb ist unser Gesetzentwurf heute mit dem der Ersten Lesung identisch. Ich bin mir aber ganz sicher: Auch wenn Sie heute wieder ablehnen werden, liebe CSU und FREIE WÄHLER, werden wir das demnächst in diesem Hohen Haus regeln müssen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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