Martin Behringer
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Halemba, wenn Sie vom Christsein reden, muss ich ganz ehrlich sagen, ist das ein wahrer Hohn für alle anderen Christen in diesem Haus. Das muss man schon einmal ganz ehrlich sagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD) Wenn Sie Christ wären, wäre Ihr Verhalten dementsprechend anders. Aber einen – – Das sage ich jetzt lieber nicht; denn sonst kriege ich wahrscheinlich eine Rüge. Dann wäre Ihr Verhalten insgesamt anders, und auch die Aussagen, die ich hier schon von Ihnen gehört habe, wären dann dementsprechend anders. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Daniel Halemba (AfD)) Wie gesagt, es ist ein Hohn für alle Christen. Da brauchen Sie nicht hereinzuschreien; (Unruhe – Glocke des Präsidenten) denn das bringt Ihnen jetzt sowieso nichts. Überlegen Sie sich nächstes Mal lieber, was Sie sagen. Kommen wir lieber zurück zum Thema, auch wenn wir es jetzt schon mehrfach gehört und uns schon mehrfach darüber unterhalten haben, dass wir uns um die steigenden Öl- und Gaspreise momentan kümmern müssen. Auch die GRÜNEN haben einen Antrag dazu gestellt mit einem Maßnahmenpaket zur Energieeinsparung und zur Beibehaltung des Gebäudeenergiegesetzes mit der bekannten 65-%- Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Das klingt zunächst nachvollziehbar: weniger Energieverbrauch, mehr erneuerbare Energien, mehr Unabhängigkeit von fossilen Importen. Doch wenn man genauer hinschaut, zeigt sich schnell, dass dieser Antrag an mehreren Stellen an der Realität vorbeigeht. Ein Maßnahmenpaket zur Energieeinsparung ist kein Instrument, das kurzfristig auf stark schwankende Energiepreise reagieren kann. Energieeinsparprogramme wirken mittel- und langfristig. Die Bürgerinnen und Bürger, die heute hohe Heizkosten bezahlen, und die Unternehmen, die heute unter steigenden Energiepreisen leiden, haben davon kurzfristig kaum etwas. Die Zuständigkeit für grundlegende Energiesparregelungen liegt leider auf der Bundesebene. Der Freistaat Bayern unterstützt jedoch bereits seit Jahren Energieeffizienz und Energieeinsparung mit zahlreichen Programmen. Allein im Bereich Energieeffizienz in Unternehmen konnten seit 2016 über 120 Projekte mit mehr als 60 Millionen Euro unterstützt werden. In den Jahren 2024 und 2025 wurden kommunale Energienutzungspläne mit über 1,5 Millionen Euro gefördert. Über die LfA wurden in diesem Zeitraum Fördermittel von mehr als 220 Millionen bereitgestellt. Das zeigt, dass Energieeffizienz und Energieeinsparung längst aktiv vorangebracht werden. Der Antrag suggeriert jedoch, hier würde nichts passieren. Das entspricht schlichtweg nicht den Fakten. Ein weiterer zentraler Punkt des Antrags ist die Forderung, das Gebäudeenergiegesetz mit der 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien bei den Heizungen beizubehalten. Genau diese Vorgabe hat jedoch in der Vergangenheit zu erheblichen Verunsicherungen bei Eigentümern, bei Bauherren und bei Wohnungsbaugesellschaften geführt. Damit kommen wir zu einem Punkt, der im Antrag völlig unterschätzt wird: die Auswirkungen auf den Wohnungsbau. Ganz Bayern steht vor massiven Herausforderungen beim Wohnungsbau. In vielen Städten fehlen Wohnungen, und auch im ländlichen Raum wird bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp. Gleichzeitig sind die Baukosten in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Hohe Materialpreise und gestiegene Zinsen haben dazu geführt, dass zahlreiche Bauprojekte verschoben oder sogar ganz eingestellt wurden. In dieser Situation brauchen wir politische Rahmenbedingungen, die den Wohnungsbau erleichtern, nicht solche, die ihn zusätzlich erschweren. Starre Vorgaben wie die 65-%-Quote im Gebäudeenergiegesetz führen in der Praxis häufig zu hohen Kosten und viel mehr Bürokratie. Für Neubauten, aber auch für Bestandsgebäude kann der Einbau bestimmter Heizungstechnologien mit umfangreichen Umbauten verbunden sein durch neue Heizsysteme, zusätzliche Leitungen oder energetische Sanierungen an Dach, Keller oder Fassade. Für viele Eigentümer und insbesondere den Bestand an älteren Gebäuden bedeutet das erhebliche finanzielle Belastungen. Genau deshalb ist es richtig, dass diese starre Vorgabe abgeschafft werden soll. Wenn wir über Heizkosten sprechen, dürfen wir nämlich nicht nur auf die Preise für Öl, Gas und Strom schauen. Wir müssen auch die Investitionskosten berücksichtigen. Genau hier zeigt sich, dass pauschale gesetzliche Vorgaben oft mehr Probleme als Lösungen schaffen. Gleichzeitig ist klar: Erneuerbare Energien bleiben ein zentraler Bestandteil unserer Energiezukunft. Bayern gehört bereits heute zu den führenden Regionen beim Ausbau erneuerbarer Energien. Im Freistaat sind mittlerweile Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von 40 Gigawatt installiert. Der größte Anteil liegt im Feld der Photovoltaik, aber auch Windkraft, Wasserkraft und Biomasse leisten wichtige Beiträge. Der Ausbau erneuerbarer Energien wird also bereits aktiv vorangebracht. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass dieser Ausbau systemverträglich erfolgt. Deshalb ist es entscheidend, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Meine Damen und Herren, wir alle teilen das Ziel einer sicheren, nachhaltigen und bezahlbaren Energieversorgung. Aber der vorliegende Antrag liefert dafür keine Lösungen. Er setzt auf Maßnahmen, die kurzfristig kaum Wirkung entfalten, und fordert die Rückkehr zu Regelungen, die viele Bürgerinnen und Bürger bereits stark verunsichert haben. Vor allem aber berücksichtigt er die wirtschaftlichen Realitäten nicht ausreichend – nicht im Wohnungsbau, nicht bei Eigentümern und nicht bei unseren Unternehmern. Wenn wir Menschen vor steigenden Energiepreisen schützen wollen, dann müssen wir vor allem eines tun: Bauen wieder möglich machen, Investitionen erleichtern, Bürokratie abbauen. Klimaschutz bleibt wichtig, aber er muss wirtschaftlich tragfähig und gesellschaftlich akzeptiert sein. Deshalb führt der Antrag in der aktuellen Situation nicht in die richtige Richtung. Wir lehnen den Antrag der GRÜNEN hiermit ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
