Barbara Becker
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 8. März, dem Internationalen Frauentag, gab es für so manche Frau einen Blumenstrauß. Schön, danke, aber so ist es gar nicht gedacht. Das Thema war Recht, Gerechtigkeit und Handeln, und wir haben viel darüber gesprochen; aber heute geht es nicht um große Worte. Heute geht es um eine ganz konkrete Frage, um die Frage der Versorgung von Betroffenen sexualisierter Gewalt. Es geht um eine junge Frau – eine junge Frau, die eine Vergewaltigung erlebt hat und die danach erleben musste, dass sie in dieser ohnehin unfassbar belastenden Situation auch noch mit einer ganz nüchternen Frage konfrontiert war: Wer bezahlt jetzt die medizinische Hilfe, die ich brauche? Die "Pille danach" war damals noch keine Kassenleistung. Testungen auf sexuell übertragbare Infektionen waren ebenso keine Kassenleistung. Diese junge Frau hat sich nicht zurückgezogen. Sie hat eine Petition an den Bayerischen Landtag gerichtet – nicht wegen ihres eigenen Falls, sondern um anderen Betroffenen in der gleichen Situation zu helfen, und sie sitzt heute hier auf der Besuchertribüne. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD sowie des Abgeordneten Dieter Arnold (AfD)) Mit ihrem Einsatz hat sie etwas bewegt; denn heute gilt endlich: Die "Pille danach" wird für Betroffene von sexualisierter Gewalt von den gesetzlichen Kassen immerhin seit 2025 übernommen. Das ist ein wichtiger Fortschritt, und darauf können wir auch gemeinsam stolz sein; aber – und das ist der Punkt des heutigen Antrags – es bleibt eine Schutzlücke; denn bis heute gilt: Testungen auf sexuell übertragbare Infektionen werden von den gesetzlichen Kassen oft nicht übernommen, wenn sie nach einer Sexualstraftat durchgeführt werden. Ich frage mich, warum. Die Begründung lautet: Häufig liegen keine Symptome vor. Der Test gilt dann als präventiv und damit als nicht erstattungsfähig – unfassbar! Das bedeutet ganz konkret: Eine Frau, die gerade Opfer einer Vergewaltigung geworden ist, muss sich überlegen, ob sie sich einen medizinisch dringend empfohlenen Test leisten kann. Wir reden locker über dreistellige Beträge. Ich finde, das ist nicht akzeptabel. (Beifall bei der CSU) Wer von sexualisierter Gewalt betroffen wird, braucht in dieser Ausnahmesituation vollen gesellschaftlichen Rückhalt. Ein solcher Test unmittelbar nach einer Sexualstraftat ist keine Luxusleistung. Es besteht ein erhöhtes Risiko für HIV, Chlamydien, Syphilis. Die Tests sind medizinisch notwendig, sie sind psychologisch wichtig und sie sind ein zentraler Bestandteil des Schutzes, den wir den Bürgerinnen und Bürgern immer versprechen. (Beifall bei der CSU) Gerade in dieser Situation geht es für Betroffene um eine der drängendsten Fragen: Bin ich gesundheitlich in Gefahr? Gewissheit kann hier enorm helfen, nicht nur medizinisch, sondern auch für die Verarbeitung des Erlebten. Trotzdem ist die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen heute häufig ungeklärt, und das führt dazu, dass Betroffene nicht nur mit dem traumatischen Erlebnis kämpfen müssen, sondern zusätzlich mit finanziellen und organisatorischen Hürden – in einer Situation, in der gerade das ganze Leben aus den Fugen geraten ist. Deshalb fordern wir ganz klar: voller Schutz und umfängliche Versorgung statt halber Maßnahmen. Mit unserem Antrag fordern wir die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene energisch dafür einzusetzen, dass sogenannte STI-Tests bei Hinweisen auf eine Sexualstraftat künftig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Diese Tests sind nicht einfach irgendeine Laborleistung; sie sind eine Maßnahme des Schutzes der von Gewalt Betroffenen. Und diesen Schutz müssen wir unbedingt sicherstellen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention hat es sehr klar auch festgestellt: Man will es haben, es ist im gesamtgesellschaftlichen Interesse. Liebe Staatsministerin Judith Gerlach, vielen Dank. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt geht es nicht um Parteipolitik. Es geht auch nicht um Ideologie. Es geht vielmehr um eine ganz einfache Frage: Wie gehen wir als Gesellschaft mit Menschen um, die Betroffene von solchen Gewalttaten sind, von schweren Straftaten? Lassen wir sie mit ihren Sorgen allein? Oder sagen wir: Du bist nicht allein. Wir stehen hinter dir, auch ganz konkret? – Ich finde, die Antwort auf diese Fragen sollte für dieses Haus klar sein. Die junge Frau, die damals die Petition eingereicht hat, hat gezeigt, wie viel Mut es braucht, um über solche Erfahrungen öffentlich zu sprechen. Liebe Gudrun Stifter, Sie sind eine der vielen Heldinnen, die unser Land hat. Sie sind ein Vorbild für jede Frau hier und draußen im Land. Sie hatten und haben die Kraft, ein Verbrechen in etwas Gutes zu verwandeln. Sie haben unseren ganzen Respekt. (Lebhafter Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD) Schließen wir jetzt bitte gemeinsam diese Schutzlücke. Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Opfer sexualisierter Gewalt nicht auch noch über medizinische Kosten streiten müssen. Es sollte geben: vollen Schutz und eine umfängliche Versorgung. Das ist keine Parteipolitik. Vielmehr ist das christlich. Es ist sozial. Es ist demokratisch. Es ist konservativ. Es ist grün. Es ist liberal. Es ist Zeit. Endlich! Danke für Unterstützung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
