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Jenny Schack

CSU 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten hier heute in Zweiter Lesung den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur vollständigen Aufhebung der 10-H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen in Bayern. Ich sage es gleich zu Beginn: Wir werden dem Gesetzentwurf auch bei der Zweiten Lesung nicht zustimmen. Er überzeugt uns nicht – ich will es im Folgenden darlegen –, weil wir ihn weder als zielführend noch als inhaltlich weiterbringend ansehen. Vor allem sehen wir darin ein kleines Bürokratiemonster – ich muss es einmal sagen –, das sich aufbauen würde. Ich sehe nicht, warum wir das installieren sollten, wenn wir eh schon vor der Zielgeraden stehen. (Johannes Becher (GRÜNE): Regeln abzuschaffen, wäre gut!) – Darauf komme ich noch. Dann nehme ich das noch gleich mit. Darauf würde ich noch gern eingehen. – Aber lassen Sie mich zunächst einmal in Erinnerung rufen, worum es sich bei der 10-H-Regelung überhaupt handelt. Die Regelung besagt, dass eine Windenergieanlage grundsätzlich einen Mindestabstand zur Wohnbebauung haben muss, und zwar das Zehnfache der Höhe einer Anlage. Ein einfaches Rechenbeispiel: Wenn eine Anlage 200 Meter hoch ist, muss der Abstand zum nächsten Wohnhaus oder zur nächsten Wohnbebauung rund 2 Kilometer betragen. Der Hintergrund ist – wir haben es gerade auch gehört –, dass es eine Schutzregelung für die Menschen vor Ort ist. Das heißt, wir wollen Menschen davor schützen, dass ihnen sozusagen eine Anlage vor die Nase gesetzt wird. Windenergieanlagen können Auswirkungen haben – das wissen wir – wie Lärm, Schattenwurf und natürlich auch eine bestimmte, wenn man so will, massive optische Präsenz, und das in einem unmittelbaren Wohnumfeld. Deswegen stellt die Abstandsregelung sicher, dass der Ausbau der Windkraft nicht unkontrolliert, sondern für alle nachvollziehbar geschieht. Natürlich – das habe ich beim letzten Mal auch erwähnt, aber ich möchte es gerne noch einmal sagen – sind wir lernfähig. Es ist nicht so, dass es irgendwann einmal ein Gesetz gibt, und dann ist "Ende Gelände", und es ist für alle Zeiten so. Natürlich können wir auch nachjustieren, und das haben wir getan, auch bei der 10-H-Regelung in den vergangenen Jahren. Wir haben sie im Jahr 2022 deutlich flexibilisiert. Wir haben dann noch auf Situationen geschaut, in denen geringere Abstände vielleicht sinnvoll oder sogar vertretbar sind. Dazu gehören unter anderem Vorrang- und Vorbehaltsgebiete bei der Regionalplanung, Gewerbegebiete, Industriegebiete, natürlich auch Gebiete entlang der Bahntrassen und Autobahnen, Repowering-Projekte, militärische Übungsplätze und dergleichen mehr. Daran kann man schon sehen, dass wir durchaus flexibel waren, auch bei den Waldflächen, die Sie angesprochen haben. Der Wald spielt natürlich eine besondere Rolle. Er wirkt oft als eine Art Einhegung. Auch das hatten wir beim letzten Mal schon besprochen. Wir haben auch im Nachgang versucht, sehr konkret Beispiele zu besprechen. So oder so ist es etwas anderes, wenn eine Windkraftanlage im Wald steht, als wenn sie einem direkt vor das Haus gebaut wird. Mit anderen Worten: Die starre 10-H-Regelung, die wir 2014 einmal hatten, gibt es schon längst nicht mehr. Wir haben zielgerichtet geöffnet, um neue Potenziale zu erschließen. Das ist auch das, was Sie vonseiten der GRÜNEN immer gefordert haben. Gleichzeitig wahren wir aber den Schutz der Menschen, die in der Nähe wohnen. Die Akzeptanz ist ein ganz zentraler Punkt, auf den ich noch einmal abheben möchte. Wenn wir in diesem Bereich vorankommen wollen, brauchen wir auch die Akzeptanz der Menschen vor Ort. Es ist nötig, dass die Bürgerinnen und Bürger mitgehen. Sonst kann eine Energiewende überhaupt nicht gelingen. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN setzt aus unserer Sicht genau hier an der falschen Stelle an. Er unterstellt, die 10-H-Regelung sei ein grundsätzliches Hindernis für den Ausbau der Windenergie. Meine Damen und Herren, das ist schlichtweg falsch. Entscheidend ist nämlich etwas anderes. Darauf würde ich gern noch abheben. In den Windenergiegebieten, die nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes ausgewiesen werden, gilt die 10-H-Regelung überhaupt nicht. Das hat der Kollege Stümpfig eben in einem Halbsatz anklingen lassen, glaube ich. Dort greifen wirklich ausschließlich die fachrechtlichen Vorgaben vor Ort, also das Immissionsschutzrecht und das Naturschutzrecht. Das heißt, sobald Flächen planvoll ausgewiesen sind, wird Windkraft dort eben nicht mehr durch 10 H gebremst. Genau deshalb hat Bayern die Steuerung des Windkraftausbaus den Regionalen Planungsverbänden übertragen; denn sie sind diejenigen vor Ort, die das auch wissen. Die Landräte und Landrätinnen, die Bürgermeisterinnen und die Bürgermeister, die kommunalen Mandatsträger sitzen vor Ort zusammen und wissen, wie es dort genau aussieht. Jetzt komme ich auf das und würde darauf kurz eingehen: Natürlich gibt es in einzelnen Punkten manches, wo etwas nicht funktioniert. Das landet dann bei uns als Petition, und das muss man sich dann genau anschauen. Aber auch da müssen wir den gleichen Weg gehen, dass wir sagen: Wir haben es den Regionalen Planungsverbänden zur Entscheidung gegeben. Dabei müssen wir bleiben und können nicht von oben reinredigieren. Lieber Herr Stümpfig, letztlich ist das das, was auch Sie wollen. Für Bayern gilt: Ende 2027 müssen 1,1 % der Landesfläche für Windenergie ausgewiesen werden. Bis 2032 sind es dann 1,8 %. Herr Stümpfig hatte eben gesagt, das sei ja nur in einem bestimmten Bereich schon geschehen und nur für ungefähr die Hälfte. Wenn man es sich genau anschaut, stellt man fest, es sind 18 von 14 Regionalplänen so weit fortgeschritten, dass sie das Zwischenziel von 1,1 % bereits erreicht oder schon übererfüllt haben. Die restlichen Regionen stehen kurz vor dem Abschluss. Vor diesem Hintergrund müssen wir uns dann einfach ehrlich fragen: Wollen wir mitten in einer Planung, die gerade läuft, wo sich sehr, sehr viele Menschen sehr viele Gedanken gemacht haben, miteinander geredet haben, miteinander gerungen haben – jeder einzelne Mandatsträger, der vor Ort tätig ist, weiß, wie viele Gespräche es dazu gegeben hat, wie viele Kompromisse natürlich auch gefunden wurden –, wollen wir da alles wieder quasi auf null stellen, indem wir das einfach ad acta legen und dann gleichzeitig wieder ein – ich muss es so sagen – Bürokratiemonster darüber legen? Wollen wir also ein funktionierendes System quasi über den Haufen werfen? Das würde vor Ort nur Verunsicherung mit sich bringen und absolut nicht zielführend sein – auch nicht für das, was die GRÜNEN wollen. Es entstünden neue Rechtsfragen, neue Unsicherheiten, neue Abstimmungsprozesse. Das bedeutet am Ende des Tages auch zusätzlich Bürokratie – das Gegenteil von dem, was wir wollen und was wir brauchen. Der Gesetzentwurf würde also weder den Ausbau beschleunigen noch die Planung vereinfachen. Deswegen kommen wir zum Schluss, dass wir dem nicht zustimmen können. Und damit schenke ich Ihnen einfach diese Redezeit. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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