Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/8538 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Stimmenthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen und des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (Drs. 19/8661) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer u. a. (CSU) hier: Redaktionelle Korrektur (Drs. 19/9092) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8661, der Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und von Abgeordneten der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/9092 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 19/10020. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/8661. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass in § 1 Nummer 2 in Satz 3 die Angabe "Satz 1" durch die Angabe "Satz 2" ersetzt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 3 als Datum des Inkrafttretens der "1. April 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/10020. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Ebenfalls keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind augenscheinlich sämtliche Fraktionen. Nehmen Sie ruhig wieder Platz. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Es erhebt sich niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? – Es erhebt sich auch niemand. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den gesundheitlichen Verbraucherschutz und das Veterinärwesen und des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/9092 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung hier: Vollständige Aufhebung der sogenannten 10H-Abstandsregelung (Drs. 19/8721) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Abgeordneter Martin Stümpfig.
