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Doris Rauscher

SPD 11.03.2026 Sitzungen 19/71

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Versetzen Sie sich ganz kurz mal in die Situation eines Elternsprechtags, einer Vereinsversammlung, eines Bankgesprächs, in Situationen, die für die meisten Menschen ganz selbstverständlich sind. Für Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen in Bayern bedeuten sie dagegen hohe Kosten, manchmal auch keine Teilhabe. Bis zu 500 Euro monatlich zahlen Betroffene aus eigener Tasche, weil Dolmetscher, spezielle technische Hilfsmittel und Zuzahlungen niemand anders übernimmt. Somit wird für manche Teilhabe zum Luxus, wobei Teilhabe kein Luxus ist. Wir alle wollen teilhaben, doch Bayern erkennt einen Nachteilsausgleich nicht als Recht an, zumindest nicht für Gehörlose und hochgradig schwerhörige Menschen, zumindest nicht bis heute – so meine Hoffnung. Blinde Menschen erhalten seit 1995 einen Nachteilsausgleich – zu Recht. Aber gehörlose Menschen stehen in Bayern bis heute bei null Euro da. Null! Sechs andere Bundesländer – das wurde schon erwähnt – haben längst gehandelt. Im Koalitionsvertrag kündigt die Staatsregierung – auch das haben wir gehört – den Einstieg in ein bayerisches Gehörlosengeld an. Im Doppelhaushalt 2026/2027 sucht man diesen Einstieg nach wie vor vergeblich. Stattdessen gibt es keinen Euro. CSU und FREIE WÄHLER versprechen und versprechen und enttäuschen seit Jahren. Auch heute gibt es wieder nur warme Worte und viel Verständnis. Ist das seriös? – Das ist fehlende Investition zulasten der Betroffenen. Wie lange brauchen Sie eigentlich, um einen Gesetzentwurf zu formulieren? Das sind doch alles nur vorgeschobene Gründe. (Beifall bei der SPD) Die strukturelle Benachteiligung bleibt: kein einziger Cent Nachteilsausgleich, keine Direktzahlung, kein Rechtsanspruch. Das Versprechen eines Gehörlosengeldes bleibt auch jetzt wieder unerfüllt, wie seit Jahren. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stimmen dem Gesetzentwurf der GRÜNEN aus Überzeugung zu. Interessant dabei ist: Die FREIEN WÄHLER hatten einem ähnlichen Gesetzentwurf der GRÜNEN hier bereits 2018 auch aus großer Überzeugung zugestimmt. Wie schade, dass Sie sich hier nicht treu bleiben und durchsetzen können. Mit dem Eintritt in die Regierungskoalition scheint Ihre Überzeugung irgendwo auf der Strecke geblieben zu sein, liebe FREIE WÄHLER. Weil vorher auch das bei der Bevölkerung geschürte Unverständnis in einem anderen Zusammenhang angesprochen wurde, möchte ich erwähnen: Auch hier schüren Sie Unverständnis. So sollte man Politik nicht gestalten, liebe CSU und liebe FREIE WÄHLER! (Beifall bei der SPD) Wissen Sie, auch wir vonseiten der SPD unterscheiden uns inhaltlich mit unseren Forderungen leicht von den GRÜNEN. Wir wollen zum Beispiel keine Abstufung nach dem Grad der Behinderung. Aber das soll kein Vorwand sein, um hier Unterstützung zu verwehren; denn das Wesentliche verbindet uns: Es geht um Teilhabe, um Gerechtigkeit, darum, dass Politik ihre Versprechungen einlöst. Das Gehörlosengeld gehört strukturell in den Haushalt als echter und dauerhafter Rechtsanspruch. Deshalb bringen wir in den Haushaltsberatungen erneut einen entsprechenden Änderungsantrag ein. Wir als SPD lassen hier nicht locker; denn die Zeit ist reif. Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir ab. Es ist nur ein Änderungsantrag zum Gesetz. Diese lediglich 20 %, die Sie in Ihrem Antrag zum Ausdruck bringen, möchten wir vonseiten der SPD nicht unterstützen. (Beifall bei der SPD)

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