Thomas Huber
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir kommen heute in der Zweiten Lesung zum ursprünglichen Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Einführung eines Gehörlosengeldes in Bayern zurück. Ich möchte gleich zu Beginn klarstellen, wie ich es auch schon bei der Ersten Lesung am 29. Oktober und im Sozialausschuss gesagt hatte: Das grundsätzliche Ziel, das mit diesem Gesetzentwurf verfolgt wird, ist richtig, und wir als Regierungsfraktionen stehen voll und ganz dahinter. Deswegen steht es auch in unserem Koalitionsvertrag. Ich sage das nicht als parlamentarische Floskel, sondern ich sage das, weil ich es so meine und weil mir persönlich – ich sage das nicht zum ersten Mal in diesem Hohen Haus – der Austausch mit der Gehörlosenszene und -community seit vielen Jahren ein echtes Herzensanliegen ist. Ich kenne die Menschen dahinter, ihre Geschichten und ihre Geduld, aber ich kenne auch ihre wachsende Ungeduld, die ich nur zu gut verstehe. Gehörlosigkeit ist eine unsichtbare Behinderung; eine Behinderung, die in unserer Gesellschaft zu oft unterschätzt wird, weil man sie nicht sieht. Die Betroffenen funktionieren in einer hörenden Welt oft so, als wäre alles in Ordnung. Aber dahinter steckt ein täglicher Kraftakt. Hinter jedem Arzttermin ohne Dolmetscher, hinter jedem Elternabend, den man schweigend verlässt, hinter jeder Vereinsversammlung, bei der man einfach nickt, weil man keine andere Wahl hat, steckt ein Stück gesellschaftliche Ausgrenzung, die wir nicht länger hinnehmen dürfen. Das ist ein Appell an alle, die noch nicht verstanden haben, wie es diesen Menschen tagtäglich geht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Deutsche Gebärdensprache ist für Hunderttausende Menschen in Deutschland die Muttersprache, und Gebärdensprachdolmetscher sind keine Luxusleistung. Gebärdensprachdolmetscher sind das, was für Gehörlose eine Brücke bedeutet; eine Brücke zu gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Der Stundensatz für die Gebärdensprachdolmetscher liegt bei 93 Euro, und oft braucht man sogar zwei Dolmetscher gleichzeitig. Für Verwaltungs- und Gerichtsverfahren, für Arztbesuche existieren Kostenübernahmen. Aber für den Elternabend, den Notartermin, das Ehrenamt, das Vereinsleben trägt der Betroffene diese Kosten allein. Das ist eine erhebliche finanzielle Belastung, die faktisch zum Ausschluss aus wichtigen gesellschaftlichen Lebensbereichen für diejenigen führt, die sich das nicht selbst leisten können. Das ist die Realität, über die wir reden, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben im Sozialausschuss am 27. November eine sehr gute und eine sehr ehrliche Debatte geführt. Des Weiteren hat das Sozialministerium berichtet und dabei deutlich gemacht: Die Arbeit an einem eigenen bayerischen Konzept läuft. Das ZBFS trifft bereits Vorbereitungen. Es wird an einer schlanken digitalen, bürgerfreundlichen Lösung gearbeitet. Außerdem habe ich im Ausschuss für die Regierungsfraktionen eines mit Nachdruck gesagt: Uns ist das Gehörlosengeld ein wirkliches Herzensanliegen, und wir hätten es lieber heute als morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir bedauern, dass es im jetzigen Doppelhaushalt noch nicht enthalten ist. Ich bedauere das auch persönlich. Hier im Plenum sage ich noch einmal klar: Das Gehörlosengeld wird kommen, wie es im Koalitionsvertrag von FREIEN WÄHLERN und CSU enthalten ist. Warum lehnen wir aber den Gesetzentwurf der GRÜNEN heute ab? – Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wir lehnen den Gesetzentwurf nicht deshalb ab, weil das Ziel falsch ist oder wir das Anliegen nicht teilen, sondern weil er in seiner konkreten Ausgestaltung – ich hatte es schon erwähnt – die aktuelle Haushaltslage ignoriert. Er könnte die Betroffenen am Ende schlechter dastehen lassen als ein sorgfältig vorbereitetes und durchfinanziertes Konzept. Lassen Sie mich das in aller Kürze konkret aufzeigen. Im Gesetzentwurf wird vorgeschlagen, gehörlosen Menschen 60 % des Blindengeldes für blinde Menschen – das sind derzeit rund 466 Euro monatlich – und hochgradig hörgeschädigten Menschen 30 % des blinden Menschen gewährten Blindengeldes – also rund 233 Euro – zu zahlen. Der tatsächliche Finanzbedarf bei vollständiger Inanspruchnahme liegt realistisch bei 60 bis 100 Millionen Euro jährlich, und die gemäß dem Gesetzentwurf kalkulierten 50 Millionen Euro sind nach fachlicher Einschätzung meilenweit daneben. Ich frage Sie, die Antragsteller: Ist es eine seriöse Finanzplanung, ein Gesetz zu verabschieden, in dem die Kostenberechnung nach Einschätzung der Fachleute im Sozialministerium schlichtweg falsch ist? Ich frage das wirklich aus voller Überzeugung und nicht, um das Anliegen schlecht- oder kleinzureden; denn eine neue Sozialleistung muss, wenn sie eingeführt wird, dauerhaft und verlässlich finanziert sein. Wir können nicht heute ein Gehörlosengeld einführen und es übermorgen wieder kürzen, weil die finanzielle oder wirtschaftliche Lage die Zahlung nicht mehr zulässt. Das wäre gegenüber den betroffenen Menschen (Zuruf) unverantwortlich und würde uns unglaubwürdig machen. Schauen wir uns andere Bundesländer an. Berlin zahlt derzeit 183 Euro monatlich, Nordrhein-Westfalen 77 Euro und Brandenburg 130 Euro. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN würde Bayern auf einen Schlag zum absoluten Ausgabenspitzenreiter machen mit dem Zweieinhalbfachen des bisherigen Höchstsatzes von Berlin, wo das – das sage ich jetzt auch mit voller Überzeugung – nicht mit eigenen Mitteln und aus eigenen Kräften, sondern nur mit den Mitteln aus dem Länderfinanzausgleich geschafft wird. (Beifall von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und das käme in einer Zeit, in der die Haushaltsmittel so knapp sind wie seit Jahren nicht mehr und wir an allen Ecken und Enden sparen müssen, wenn wir weiterhin seriös haushalten und die bislang gewährten Unterstützungsleistungen im Sozialhaushalt aufrechterhalten wollen. Verantwortungsvolle Sozialpolitik bedeutet, Leistungen auf einem Niveau einzuführen, das dauerhaft haltbar und auch in finanziell schwierigen Zeiten finanzierbar bleibt. Auch wenn die GRÜNEN das nicht gerne hören wollen, gilt unverändert, dass der Freistaat immer nur das Geld für neue Sozialleistungen ausgeben kann, das vorher eingenommen wurde. Ich wende mich abschließend direkt an alle gehörlosen und hochgradig hörgeschädigten Menschen in Bayern, die diese Debatte heute verfolgen – ob auf der Besuchertribüne, zu Hause oder über eine spätere Aufzeichnung: Ich weiß, dass Sie ungeduldig sind. Ich weiß, dass Sie dieses Versprechen schon viel zu lange hören. Ich weiß, dass Vertrauen in die Politik bei diesem Thema in den vergangenen Jahren gelitten hat. Ich nehme das sehr ernst, und es tut mir auch wirklich leid. Deshalb sage ich Ihnen heute ohne Wenn und Aber: Die Regierungsfraktionen stehen zu ihrem Koalitionsvertrag. Wir lassen da auch nicht locker. Wir arbeiten daran im Gespräch innerhalb unserer Fraktionen, im Sozialausschuss, im Gespräch mit dem Sozialministerium, aber auch mit unserem Finanzminister. Ich bin der Überzeugung, dass das Gehörlosengeld, wie es im Koalitionsvertrag beschrieben ist, kommt. Wir werden den Gesetzentwurf der GRÜNEN deswegen heute ablehnen, nicht weil das Ziel falsch ist, sondern weil der Weg dorthin sorgfältiger beschritten werden muss, um auch weiterhin Barrieren abzubauen, auch für einen Nachteilsausgleich, der dauerhaft trägt, der rechtssicher ist und der den betroffenen Menschen in Bayern wirklich gerecht wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
