Martin Scharf
Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst will ich mich bei allen unseren Schöffinnen und Schöffen für die hervorragende Arbeit in den Gerichten bedanken. Die machen gute Arbeit, und das soll hier schon auch einmal erwähnt werden. (Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der CSU und der SPD) Die Frage, wer in unserem Land Recht sprechen darf, berührt den Kern unseres Rechtsstaates. Deshalb ist eines völlig unstrittig: Wer als Schöffe an der Rechtsprechung mitwirkt, muss fest auf dem Boden unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen. Verfassungsfeinde haben auf der Richterbank nichts verloren. Darüber besteht in diesem Haus – größtenteils auf alle Fälle – Einigkeit. Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf den vorliegenden Gesetzesentwurf. Er greift ein Anliegen auf, das auf den ersten Blick wie selbstverständlich klingt; aber wenn man die bestehende Rechtslage betrachtet, wird deutlich: Das Ziel, das hier formuliert wird, ist längst geltendes Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits klargestellt, dass ehrenamtliche Richter denselben Anforderungen an die Verfassungstreue unterliegen wie Berufsrichter. Schöffen sind gleichberechtigte Organe der Rechtsprechung. Wer dieses Amt ausübt, übernimmt staatliche Verantwortung. Daraus folgt unmittelbar die Pflicht zur Verfassungstreue. Auch die Konsequenzen bei Verstößen sind bereits geregelt. Wer gröblich gegen seine Amtspflichten verstößt und bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zuwiderhandelt, ist aus dem Amt zu entfernen. Die Instrumente gibt es. Sie werden angewendet und funktionieren auch. Hinzu kommt: Bewerberinnen und Bewerber für das Schöffenamt müssen bereits heute eine Erklärung zur Verfassungstreue abgeben. Es wird geprüft, ob eine Verbindung zu extremistischen Organisationen besteht, und es werden Auskünfte aus dem Bundeszentralregister eingeholt. Dieses Verfahren hat sich in der Praxis bewährt. Der Staat handelt also längst entschlossen und rechtssicher. Wenn nun dennoch ein neues Gesetz vorgeschlagen wird, stellt sich die entscheidende Frage: Wird damit tatsächlich eine Lücke geschlossen? Oder schaffen wir eine zusätzliche Regelung, obwohl die bestehenden Instrumente bereits greifen? – Für mich besteht keine Lücke im Gesetz, und es wird, wie schon gesagt, alles ordnungsgemäß ausgeführt. Ein weiterer Punkt darf ebenfalls nicht übersehen werden: Der Gesetzesentwurf sieht einen "zwingenden Ausschlussgrund" vor. Das klingt zunächst konsequent, kann aber in der Praxis erhebliche rechtliche Risiken erzeugen. Wenn im Nachhinein Zweifel an der Besetzung eines Gerichts entstehen, kann dies eventuell zu Revisionsgründen führen. Verfahren könnten aufgehoben oder erheblich verzögert werden. Das hat wieder unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtssicherheit und auf das Vertrauen der Bürger. Deshalb kommen wir, komme ich zu dem Schluss: Das Anliegen hinter dem Gesetzesentwurf ist nachvollziehbar, aber der vorgeschlagene Weg überzeugt nicht. Eine zusätzliche landesrechtliche Regelung ist weder notwendig noch systematisch sinnvoll. Wenn Änderungen erforderlich sind, dann müssen sie bundesweit einheitlich im Deutschen Richtergesetz erfolgen, und das wird hier demnächst auch auf die Tagesordnung gebracht werden. Aus diesen Gründen lehnen wir den Gesetzesentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
