Horst Arnold
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Das Beauftragtenwesen in Parlamenten ist bekannt und bewährt. Im Bund kennen wir den Wehrbeauftragten, den Gleichstellungsbeauftragten usw. usf. Es sind wichtige Politikfelder, bei denen die betroffenen Bürger eine ständige Präsenz in Bezug auf die Regierungstätigkeit erwarten. Nicht immer läuft in den Ministerien alles so, dass man direkt zum Minister oder zur Ministerin durchkommt. Deswegen ist es auch ein wichtiges Feld, die Themen einzukreisen und zu markieren. Ein Beauftragter für das jüdische Leben und gegen den Antisemitismus, für entsprechende Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe ist sicherlich sehr gut in diesem System aufgehoben, auch in der Form als Beauftragter der Staatsregierung. Belange von Menschen mit Behinderungen sind unstrittig. Auch der Integrationsbeauftragte, lieber Kollege Straub, ist es. Sie sind im Rahmen Ihrer Einsetzung zum Beauftragten mit dem Amt auch politisch kompetent gewachsen. Chapeau! (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber das Problem ist doch, dass das Wording in diesem Zusammenhang manchmal falsch läuft. Herr Straub, Sie haben gesagt: Ich kann jetzt auch mal statt eines CSU-Beauftragten einen Beauftragten der FREIEN WÄHLER nennen. – Das ist gefährlich. Sie sind nicht Beauftragte von Parteien. Sie sind nicht Beauftragte von irgendjemandem, sondern Sie sind Beauftragte der Staatsregierung. Wenn es so herüberkommt, als wäre das möglicherweise ein Zuschanzen von Ämtern an Parteien, ist das der ganzen Diskussion nicht dienlich. Das hat offensichtlich die AfD kurzsichtig aufgegriffen. Herr Kollege Zöller, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie gegenüber den FREIEN WÄHLERN auch dankbar sind. Ich bin noch viel dankbarer; denn genau Ihre Fraktion hat im Wahlkampf 2018 noch als Opposition mit uns auf der Oppositionsbank angedroht, wegen des Beauftragtenwesens Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einzulegen, weil es nicht mit rechten Dingen zugehe. Jetzt, nachdem die Mehrheiten sich geändert haben, danken Sie dafür, dass Ihre entsprechende Aufwandsentschädigung von 3.000 auf 2.000 Euro gekürzt worden ist. Chapeau! Ich muss sagen, diese Lernfähigkeit ist aller Ehren wert. Gleichwohl ist auch Ihre Tätigkeit eine wichtige, weil, wie Sie sagen, immer eine gewisse Präsenz gegeben sein muss, unabhängig davon, ob Ministerien geöffnet haben oder nicht. Nach wie vor habe ich Probleme mit der Abgrenzung bei einigen Themen. Ich kann meinen Zuhörern draußen schwer erklären, was der Unterschied zwischen einem Bürgerbeauftragten und einem Beauftragten für das Ehrenamt ist. Das sind eigentlich alles Bürger. Ich ziehe in dem Zusammenhang Ihre Broschüre, Herr Kollege Fackler, heraus. Darauf steht nicht in erster Linie: Das ist der Beauftragte für den Bürger. Sondern darauf steht: Das ist Facklers Fokus. – Dann muss ich halt immer auf das Ende Ihrer Veröffentlichung verweisen: Da schau her, das ist der Beauftragte dafür. Möglicherweise gibt es einiges zu verbessern und zu kritisieren. Das heißt aber nicht, jetzt diese Errungenschaften trotz dessen, was wir kritisch sehen, dem Grunde nach mit einem Rasenmäher einfach zu kassieren und zu behaupten, diese Arbeit könnte entweder die Regierung oder das Parlament in gleicher Art und Weise und gleicher Qualität ausführen. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab, zumal er überhaupt keine Alternativen bietet und in seiner Diktion wiederum ein Beweis für Spaltung, für die Diskreditierung solider und verantwortungsvoller demokratischer Arbeit für unser Gemeinwesen ist. (Beifall bei der SPD)
