Christiane Feichtmeier
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mit Vertreterinnen und Vertretern unserer kommunalen Familie spreche, dann höre ich immer wieder denselben Satz: Wir würden vieles gerne pragmatischer lösen, aber die Vorschriften lassen es nicht zu. – Genau deshalb darf Bürokratieabbau kein abstraktes politisches Schlagwort sein. Jede unnötige Vorgabe, jedes komplizierte Verfahren und jede zusätzliche Dokumentationspflicht binden Zeit und Personal, und Zeit und Personal werden vor Ort dringend gebraucht. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Einführung von Modellregionen möchte nun genau an dieser Stelle ansetzen. Kommunen sollen die Möglichkeit bekommen, zeitlich befristet von bestimmten landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen und neue Wege in der Verwaltungspraxis zu erproben. Die Erfahrungen aus diesen Modellregionen sollen anschließend ausgewertet und – wenn sie sich bewähren – auf ganz Bayern übertragen werden. Der Ansatz dahinter ist grundsätzlich richtig; denn wer Bürokratie wirklich abbauen will, der muss sich trauen, Dinge auszuprobieren. Wer könnte besser beurteilen, wo Regelungen zu kompliziert sind oder Verfahren unnötig lange dauern, als die Kommunen selbst. Deshalb sage ich für die SPD-Fraktion ganz klar: Alles, was unseren Kommunen hilft, ihre Aufgaben besser, schneller und effizienter zu erfüllen, ist auch in unserem Sinne. Gleichzeitig müssen wir aber auch ehrlich sein: Die Erwartungen an solche Modellregionen dürfen nicht zu hoch sein; denn der Gesetzentwurf erlaubt Freistellungen nur vom Landesrecht. Vorschriften, die auf Bundes- und Europarecht beruhen, können eben nicht ausgesetzt werden. Genau dort liegt aber ein erheblicher Teil der Bürokratie, über die sich Kommunen und Wirtschaft beklagen. Der tatsächliche Effekt dieses Gesetzes wird deshalb vermutlich begrenzter sein, als der Begriff "großer Bürokratieabbau" zunächst vermuten lässt. Ein weiterer Punkt ist aus kommunalpolitischer Sicht besonders wichtig: die Auswahl der Modellregionen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Modellregionen per Rechtsverordnung festgelegt werden und keinen Anspruch auf Auswahl haben. Das wirft natürlich Fragen auf: Nach welchen Kriterien werden diese Regionen ausgewählt? Wie stellen wir sicher, dass die Auswahl transparent und nachvollziehbar erfolgt? Wie verhindern wir, dass sich Kommunen am Ende benachteiligt fühlen, wenn einige Kommunen Ausnahmen genutzt haben und andere nicht? Denn eines ist klar: Die kommunale Familie lebt von Fairness und Verlässlichkeit. Genau deshalb ist es wichtig, dass wir diesen Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sorgfältig beraten. In den Ausschüssen werden wir uns intensiv damit beschäftigen, wie dieses Instrument ausgestaltet werden muss, damit es tatsächlich einen Mehrwert für unsere Kommunen bringt; denn unser Ziel sollte nicht sein, einfach nur ein neues politisches Schlagwort zu schaffen. Unser Ziel muss sein, konkrete Verbesserungen im Alltag der kommunalen Verwaltung zu erreichen. Wenn Modellregionen dazu beitragen, unnötige Regelungen zu identifizieren, Verfahren zu vereinfachen und gute Lösungen für ganz Bayern zu entwickeln, dann kann daraus ein sinnvolles Instrument entstehen. In diesem Sinne freue ich mich auf den konstruktiven Austausch im beratenden Ausschuss. (Beifall bei der SPD)
