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Horst Arnold

SPD 10.02.2026 Sitzungen 19/70

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN lautet, die Empfehlungen der Nationalen Stelle für die Verhütung von Folter zügig umzusetzen. Der Bericht der Expertenkommission betrifft den Zeitraum 2024. Darin sind Anregungen niedergelegt, und leider Gottes bedurfte es in Bayern dieser furchtbaren Ereignisse in der JVA Gablingen, um mehr Aufmerksamkeit, erhöhte Aufmerksamkeit auf den Strafvollzug zu lenken. Tatsächlich ist in der Zwischenzeit einiges geschehen, was eine Umsetzung des Berichtes zum Inhalt hat, auf der einen Seite. Auf der anderen Seite ist noch mehr geschehen. Die Expertenkommission zum bgH hat getagt, und wer sich diesen Bericht anschaut – mehrere Hundert Seiten –, der muss tatsächlich öfter drüberschauen, ob wir das alles umsetzen können, was Experten in Bayern insoweit empfehlen. Gleichwohl werte ich diese Empfehlungen und diesen Antrag der GRÜNEN, dem wir zustimmen werden, wie eine Petition mit der Maßgabe zur Berücksichtigung dieser Anliegen. Wir wissen natürlich, dass Haft- und Arrestzeiten gesetzlich verkürzt werden müssen. Man kann nicht einfach sagen: Heute machen wir 60 Tage, und morgen machen wir 30 Tage. Herr Justizminister, wir wissen auch, dass Sie von Anfang an, nach dem Aufdecken dieser Geschehnisse, einen Richtervorbehalt für sehr sympathisch eingeschätzt haben, um die Unterbringung für länger als drei Tage in diesem Zusammenhang gesetzlich abzusichern. Das ist auch ein Punkt, der von der Kommission überhaupt nicht ins Auge gefasst worden ist. Wir wissen auch, dass Sie etliches an Monitoring, etliches an Überprüfungen im Verwaltungsweg eingebracht haben. Wir wissen auch, dass das alles im Augenblick schon genügt, um gewissen Wünschen gerecht zu werden, dass da eine Ordnung einzieht, die transparent ist. Aber die transparenteste Ordnung ist diejenige, die der Gesetzgeber in Form von Gesetzen schafft. Wir sind gerade dabei, entsprechende Gesetze gemeinsam sinnvoll zu erarbeiten. Deswegen bitte ich noch mal, diese sieben Punkte der Empfehlung im Antrag als Material zu verwenden und nicht zu sagen: Das haben wir alles schon. Sie wissen vielleicht, dass ich 17 Jahre lang in der Justiz tätig gewesen bin. Häufig habe ich tatsächlich auch die JVAs behandelt. Es gab immer ein Drogenproblem im Knast, immer, unter allen Voraussetzungen der Kontrolle und wie auch immer. Das ist ein Problem, dem wir uns offen stellen müssen. Wenn in diesem Zusammenhang moderne Methoden der Kontrolle stattfinden können, dann werden sich das Staatsministerium und die Bediensteten im Justizvollzug dem gegenüber auch nicht verweigern. Es geht natürlich um die praktische Umsetzung. Dazu müssen aber alle im Boot sein. Wir können das nicht damit abhaken, dass der Antrag mit sieben Punkten gestellt wird, sondern das ist sozusagen der Auftakt einer größeren Geschichte. Ich empfehle uns Folgendes: Herr Kollege, Sie sagen, dass wir Vertrauen in den Rechtsausschuss haben. Ich vertraue darauf, dass die Verantwortung uns dazu führt, diese 250 oder 280 Seiten durchzulesen und wirklich zu testen, was geht und was nicht geht. Wir sind natürlich in Bayern in der Situation, dass wir im Justizvollzug unterschiedliche Räumlichkeiten haben. Das muss alles angepasst sein. Wir dürfen doch der Öffentlichkeit nicht vormachen, dass das alles gleichläuft, sondern wir müssen verhältnismäßig ehrlich sagen, wo die Grenzen sind. Wir haben Grenzen in der Machbarkeit, auch wenn wir das Beste wollen. Aber die Anti-Folter-Kommission kommt wieder und wird das dann möglicherweise ansprechen. In diesem Fall kommt sie, und es ist schon dafür gesorgt, dass sie unmittelbaren Zugang hat; denn in Gablingen war es nämlich so, dass sie sich angemeldet hat und erst einmal eine Stunde lang außen vor gehalten worden ist, bis man die schlimmsten Dinge insoweit geordnet hatte. Das sollte nicht der Fall sein. Wir stimmen zu, als Material für die zukünftige Gesetzgebung. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Arnold. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Georg Eisenreich das Wort. Staatsminister Georg Eisenreich (Justiz): Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sollten bei dem ganzen Themenbereich zwei Bereiche auseinanderhalten. Das eine sind die Ereignisse um die JVA Gablingen, für die ich eine lückenlose Aufklärung angekündigt habe. Die haben wir auch entsprechend umgesetzt und einen Abschlussbericht gegenüber dem Landtag abgegeben. Es gibt ein umfangreiches Maßnahmenpaket. Ich habe auch eine unabhängige Kommission eingesetzt. Sie hat in der Zwischenzeit, im Dezember, ihren Bericht vorgelegt. Mit diesem Bericht befassen wir uns im Ministerium intensiv. Auch das Parlament wird sich damit befassen. Da wird dann auch noch eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden. Wir sind gerade dabei, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, den wir nach der Befassung im Kabinett zeitnah dem Landtag zuschicken werden. Aber es wird auch Umsetzungsschritte unterhalb gesetzlicher Regelungen geben und rein tatsächliche. – Das ist der Bereich JVA Gablingen. Heute geht es überhaupt nicht um dieses Thema; denn hier geht es um den Bericht der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter, die im Wesentlichen ganz andere Themen hat. Auf die würde ich gerne kurz eingehen. Zunächst einmal ist es so, dass die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter regelmäßig bundesweit Einrichtungen untersucht und besucht, Justizvollzugsanstalten, aber auch den Maßregelvollzug, und dann entsprechende Berichte abgibt und Vorschläge macht. Soweit diese Vorschläge sachgerecht und umsetzbar sind, greifen wir sie auf. Es sind aber nicht alle Vorschläge und Empfehlungen der Nationalen Stelle praktikabel und sachgerecht. Die greifen wir nicht auf. Tatsächlich – Herr Schuberl, da haben Sie recht – kommen diese Kritikpunkte dann immer wieder. Aber das liegt in der Sache. Da haben wir zum Teil einfach eine andere fachliche Meinung als die Nationale Stelle. Aber es gibt auch viele Empfehlungen, die gut sind. Die übernehmen wir dann auch. Zu den einzelnen Punkten: Die Nationale Stelle hat in Bezug auf die JVA Bernau die Abschaffung des sogenannten Glaskäfigs gefordert. Da muss man wirklich deutlich sagen, dass diese Kritik nicht gerechtfertigt ist, dass sie irreführend ist und ein völlig falsches Bild in der Öffentlichkeit gezeichnet hat. Beim letzten Besuch der Nationalen Stelle in der JVA Bernau – das war im August letzten Jahres – ist diese Kritik auch nicht mehr wiederholt worden. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Wir gehen davon aus – nachdem wir das noch mal erläutert haben –, dass sich das damit erledigt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Zweite ist die Unterbringung in den Einzelhafträumen. Ja, es ist unser Ziel, dass wir möglichst alle Gefangenen in Einzelhafträumen unterbringen können. Zwei Drittel der Zellen sind Einzelhafträume – der Kollege Oetzinger hat es bereits gesagt –, ein Drittel nicht. Wir bemühen uns natürlich, noch mehr Einzelräume zu schaffen. Das hat immer auch bauliche Gründe. Das hat auch Kostengründe, muss man dazu sagen. Zum Teil brauchen wir aber auch Mehrfachbelegungen – aus Schutzgründen oder wenn es dem Wunsch der Gefangenen selbst entspricht. Der dritte Punkt ist die Grundausstattung in den sogenannten bgH-Zellen. Die verbindliche Grundausstattung ist umgesetzt. Ich habe 2024, ich glaube, im November oder Dezember, das weiß ich nicht mehr ganz genau, dazu noch mal ein Schreiben versendet. Mein Ministerium hat ein Schreiben versendet, in dem die erweiterte verbindliche Grundausstattung entsprechend vorgeschrieben ist. Das heißt, dieser Punkt ist umgesetzt. Das Thema der Verpixelung des Toilettenbereichs ist tatsächlich seit Jahren ein fachliches Thema, zu dem es unterschiedliche Meinungen gegeben hat. Es ist immer die Frage, wie hoch man den Suizidschutz wertet und dafür bereit ist, Eingriffe zu machen. Der Suizidschutz wird in Bayern sehr hoch gehalten. Deswegen hat man sich viele Jahre dafür entschieden, eben nicht zu verpixeln, weil man sonst in diesen Bereichen nichts erkennen kann. Man kann nicht erkennen, ob sich einer etwas antut, sich selbst verletzt. Aber wir haben die Empfehlung der Nationalen Stelle zum Anlass genommen, dass wir in sieben Anstalten, in denen die technischen Anlagen erneuert worden sind, auch die Möglichkeit geschaffen haben, den Toilettenbereich zu verpixeln. Das heißt, wir probieren das in sieben JVAs aus und werden diesen Pilotversuch in diesem Jahr evaluieren. Danach können wir dann besser bewerten, ob die Verpixelung zu einer Erhöhung des Suizidrisikos führt oder ob das miteinander vereinbar ist. Die Begrenzung der Höchstdauer des Arrests lehnen wir aus fachlichen Gründen ab. Zur Eins-zu-eins-Betreuung bei der Fixierung: Man muss sagen, dass dieser Bereich rechtlich bzw. verfassungsrechtlich sowieso umfassend geregelt ist. Wir sind der Meinung, dass auch Bedienstete, die von Ärzten eingewiesen sind, diese Aufgabe der Betreuung meistern können. Dann der Punkt mit den Drogen: Das ist ein Riesenthema, weil rund 50 % der Gefangenen einen Suchtmittelhintergrund haben. Das ist also ein ganz, ganz großes Thema. Es gibt aktuelle Entwicklungen mit diesen sogenannten psychoaktiven Substanzen. Da werden Papierblätter mit diesen Substanzen beträufelt. Das ist ein sehr, sehr leichter Weg, Drogen in eine JVA zu bringen. Deswegen ist es sehr wichtig, dass wir Drogentests haben. Wir haben verschiedene Drogentests. Wir haben die Urinabgabe. Wir haben aber auch Speicheltests, wobei die Speicheltests nur kurz zurückliegenden Drogenkonsum erkennen. Das ist also eine Frage der Nachweiszeiten. Also brauchen wir auch die Urintests. Unabhängig davon werden aber alle Justizvollzugsanstalten auch mit einem Markersystem ausgestattet. Wir haben also die klassischen Instrumente, wir haben aber auch alternative Möglichkeiten. Ich habe es schon gesagt: Wir haben den Abschlussbericht der Kommission seit Dezember letzten Jahres. Wir haben uns damit intensiv beschäftigt. Auch dem Landtag liegt dieser Kommissionsbericht vor. Da geht es zum einen um die Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen, zum anderen um die psychiatrische Versorgung. Für beide Bereiche gibt die Kommission zahlreiche Empfehlungen ab. Wir werden jetzt als ersten Schritt einen Gesetzentwurf einbringen, der im Ministerium fertig ist. Das heißt, wir geben ihn dann in das entsprechende Verfahren. Nach Beschluss durch das Kabinett wird dieser Gesetzentwurf dem Landtag vorgelegt. Dann werden wir sowohl im Ausschuss als auch im Plenum ausführlich über diesen Entwurf diskutieren können. Einen Teil der Empfehlungen werden wir durch Gesetzesänderungen umsetzen. Bei einem Teil ist es nicht notwendig, die Gesetze zu ändern. Da können wir das auch im Wege der Verwaltungsvorschriften machen. Bei einem anderen Teil ist es einfach eine Frage von tatsächlichen Umsetzungen. Wir müssen dann auch diskutieren – ich bin dankbar, dass zwei Kollegen das heute auch gesagt haben –, was der Vollzug leisten, was er nicht leisten kann und was wir uns natürlich auch insgesamt finanziell leisten können. An einem Thema kommen wir nicht vorbei; das finde ich an diesem Kommissionsbericht auch schade: Wenn es im ganzen Land einen Mangel an Psychiatern gibt, dann merken wir das natürlich auch im Vollzug. Wir können die Psychiater nicht herbeizaubern. Das ist wünschenswert, aber um solche faktischen Gegebenheiten kommen natürlich auch wir nicht herum. Nichtsdestoweniger ist es mir ein großes Anliegen, dass wir insbesondere die psychiatrische Versorgung deutlich verbessern. Wir sind da auch schon dabei. Ich habe letztes Jahr schon gesagt: Wir brauchen neben Würzburg und Straubing eine dritte psychiatrische Abteilung, die in München kommen wird. Wir haben jetzt das bauliche Thema geregelt. Wir haben im Entwurf des Doppelhaushaltes auch schon die Stellen, die wir dafür brauchen. Das heißt: Wenn das Parlament den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zum Doppelhaushalt beschließt, dann werden wir auch das Personal für diese dritte psychiatrische Abteilung haben. Unabhängig davon werden wir diese Themen aber noch ausführlich diskutieren. Heute ging es um die Empfehlungen der Nationalen Stelle. Ich glaube, dass wir zu allen Punkten, die in diesem Antrag sind, auch sagen können, dass sie entweder schon umgesetzt werden oder dass wir bei bestimmten Themen einfach eine andere fachliche Meinung haben. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Minister. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Toni Schuberl von den GRÜNEN vor.

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