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Toni Schuberl

GRÜNE 10.02.2026 Sitzungen 19/70

Lieber Kollege Oetzinger, Sie führen die einzelnen Punkte auf und suggerieren bei Ihren Antworten, das sei alles in Umsetzung, fügen noch ein kleines "aber" dazu und einen kleinen Nebensatz, warum es nicht immer geht. Wir erleben es einfach jedes Jahr, dass sich die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter Einrichtungen in Bayern anschaut und immer dasselbe moniert. Könnte es vielleicht sein, dass es doch nicht ernst genommen wird, was die schreiben? Wenn ich mir so anhöre, was Sie sagen, dass es in der Abwägung nicht möglich ist, den Intimbereich beim Toilettengang zu verpixeln, wenn das gefilmt wird, dann denke ich mir schon etwas. Da fehlt mir ehrlich gesagt die Vorstellung, warum man nicht auf weniger einschneidende Maßnahmen kommen kann, wenn man doch den bgH so gut überwacht und eine so gute Betreuung hat. Warum muss das unbedingt unverpixelt in den Stationsraum übertragen werden?

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