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Stephan Oetzinger

CSU 10.02.2026 Sitzungen 19/70

Sehr geehrter Herr Präsident, Hohes Haus! Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Staatsregierung auf, die Empfehlungen der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter bezogen auf bayerische Einrichtungen konsequent und zügig umzusetzen. Dazu ist zu sagen, dass das Staatsministerium der Justiz diese Berichte sehr ernst nimmt und auch alle Vorschläge prüft. Dabei ist es insbesondere so, dass die jeweiligen Vorschläge durch das Staatsministerium der Justiz auf Praktikabilität geprüft werden, darauf, ob sie in der Praxis auch umsetzbar sind. Wenn das der Fall ist, dann erfolgt auch eine Anwendung der jeweiligen Vorschläge in der Praxis. Herr Staatsminister Eisenreich, lieber Georg, du hast bereits umfassend zu allen Empfehlungen Stellung genommen. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits angegangen, wurden im Probebetrieb bereits angestoßen und werden im Zweifel auch umgesetzt. Zu den einzelnen geforderten Maßnahmen im Antrag ist hier auszuführen, dass zunächst einmal die Untersagung von Glaskäfigen einem Trugschluss unterliegt. Hier kommt es zu einer irreführenden Falschbezeichnung. Bei dem Ganzen geht es um den sogenannten Glaskäfig, wie er bezeichnet wird, in der Justizvollzugsanstalt Bernau. Der besonders gesicherte Haftraum dort ist durch einen Vorraum abgetrennt, und der Vorraum des besonders gesicherten Haftraums des bgH ist durch eine Glaswand und eine Tür getrennt. Der Vorraum ermöglicht eine Überwachung dieses Raums. Eine Einsicht durch Dritte, beispielsweise über den Gang, wie das die Ausführung als Glaskäfig suggeriert, ist hier nicht der Fall. Damit ist eine Überwachung des Raumes dennoch möglich, was auch notwendig ist, insbesondere auch zum Schutz der jeweils dort untergebrachten Personen. Auch die Unterbringung in Einzelhafträumen ist eine Sache, die im bayerischen Justizvollzug umgesetzt wird. Zwei Drittel aller Hafträume in Bayern sind Einzelhafträume. Es gibt Ausnahmen und Abweichungen davon, beispielsweise wenn es darum geht, dass Gefangene in psychischen Ausnahmezuständen sind, dass sie suizidgefährdet sind oder auch, wenn dies im Einzelfall der besondere Wunsch der jeweiligen Häftlinge ist. Auch hier ist es so, dass es eine entsprechende Möglichkeit gibt, dass die Toiletten in den Gemeinschaftshafträumen mit einer gesonderten Entlüftung ausgestattet sind oder, wenn dies nicht möglich ist, mit einem besonderen Filter versehen sind. Die Mindestausstattung in den bgHs ist auch gewährleistet. So weisen die bgHs eine Mindestausstattung aus Matratze, einer Decke sowie einer Einwegunterhose, den sogenannten Papierunterhosen, auf. Dort, wo der Einzelfall es zulässt, gibt es darüber hinaus einen Sitzwürfel und entsprechende Hemden. Die Verpixelung der Toiletten und des Toilettenbereichs zum Schutz der Intimsphäre ist gewährleistet, mit der Ausnahme im bgH, nämlich immer dann, wenn es eben in der Abwägung dem Eigenschutz der dort untergebrachten Gefangenen dient. Das ist ein Abwägungsprozess, den man sich nicht leicht macht, wo es aber auch darum geht, dass man dem Aufsichtspersonal entsprechend die Möglichkeit gibt, der Fürsorgepflicht für den jeweiligen Gefangenen nachzukommen. Die Höchstdauer des Arrests ist als Disziplinarmaßnahme klar geregelt. Nur in Ausnahmefällen, und dann im Maximalfall bis zu vier Wochen, ist es zulässig. Das ist ausdrücklich die Ultima Ratio. Die vier Wochen wurden allerdings in keiner der bayerischen Justizvollzugsanstalten erreicht. Die Eins-zu-eins-Betreuung bei einer Fixierung – auch dies ist Vorschrift – durch entsprechend unterwiesenes Personal ist zu gewährleisten, allerdings mit der Einschränkung, wenn sich eben aufgrund des Schichtdienstes kein entsprechend unterwiesener Justizvollzugsbeamter im Dienst befindet. Dann ist eine Eins-zu-eins-Betreuung des jeweils untergebrachten Gefangenen dort zu gewährleisten. Was die alternativen Möglichkeiten für Drogentests angeht, so stehen wir als CSU-Landtagsfraktion mit unserem Koalitionspartner dem offen gegenüber. Allerdings gilt es eben hier auch, zunächst zu testen, ob Tests im Zweifelsfall auch anschlagen, gerade wenn es um neuartige Substanzen geht; denn es muss klar sein, dass im Zweifelsfall ein Anschlagen auch auf neue Substanzen gewährleistet ist. Zwischenzeitlich – das wurde bereits erwähnt – hat die von Staatsminister Eisenreich eingesetzte bgH-Kommission ihren Abschlussbericht vorgelegt. Dieser enthält wichtige Empfehlungen zur Weiterentwicklung sowohl bezüglich der Unterbringung von Gefangenen im bgH als auch zur psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug insgesamt. Es wurde bereits angesprochen: Eine entsprechende Gesetzesnovelle insbesondere mit der Einführung des Richtervorbehalts zur Überprüfung einer bgH-Unterbringung ab 72 Stunden ist hier vorgesehen. Ich möchte aber abschließend – das ist auch der Erfahrung als Anstaltsbeiratsvorsitzender der Justizvollzugsanstalt in Weiden und als langjähriger Vorsitzender des Anstaltsbeirats der Justizvollzugsanstalt in Regensburg geschuldet – ausdrücklich den Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten in Bayern danken, die unter schweren Bedingungen eine hervorragende Arbeit leisten. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an die Bediensteten dort. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, aus unserer Sicht leistet die bayerische Justiz hervorragende Arbeit. Die Vorfälle in Gablingen sind Einzelfälle, denen nachgegangen wird. Das Staatsministerium ist dabei, hier juristisch entsprechend nachzusteuern, auch gesetzgeberisch nachzusteuern. Deswegen lehnen wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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