Horst Arnold
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag selbst wird davon ausgegangen, dass man ein Geschehnis aufarbeiten muss, das unsere Gesellschaft bis in die heutige Zeit nachhaltig bewegt. In der Diskussion habe ich jetzt verfolgt, dass immer wieder Schuldzuweisungen stattfinden. Diese Schuldzuweisungen führen zu überhaupt nichts, weder heute noch in der Zukunft. Wenn es etwas aufzuarbeiten gilt, dann, dass genau dieses Trial-and-Error-Prinzip nicht nur die Parlamente, die Parteien und die Kommunen betroffen hat, sondern vor allem die Menschen per se. Das gilt es mit all den Erfahrungen aufzuarbeiten, die wir gemacht, und mit all den Beiträgen, die wir noch zu leisten haben, aber auch mit der Klarstellung, dass nicht die einen immer und die anderen nie recht hatten. (Beifall bei der SPD) Wenn die AfD behauptet, sie hätten von Anfang an gegen die Maßnahmen gestimmt, stimmt das nicht. (Matthias Vogler (AfD): Nein, nicht von Anfang an, aber sehr früh!) Ihr expedierter damaliger Fraktionsvorsitzender, der jetzt im Bundestag sitzt, hat Kaiser Wilhelm II. zitiert und gesagt, er kenne keine Parteien mehr, er kenne nur noch Deutsche, und es gehe jetzt um die Bekämpfung der Pandemie. (Zuruf von der SPD: Hört, hört!) Bei der Verabschiedung des Bayerischen Infektionsschutzgesetzes haben Sie auch mitgestimmt. Dieses ist niemals angewandt worden. Niemand ist frei von Schuld. Dazu muss man nicht in die Bibel schauen, sondern sich die Historie dieser Entscheidungen zu Gemüte führen. Auch die Behauptung, der Landtag hätte immer zugestimmt, stimmt eigentlich gar nicht; denn trotz der Verordnungsmacht, die wir der Staatsregierung zugestanden haben, haben wir stets eingefordert, zumindest zu hören, welche Maßnahmen getroffen werden. Es ist vonseiten der Staatsregierung sehr schnell uminterpretiert worden, dass die Mehrheitsentscheidungen irgendeine Auswirkung auf die Entscheidungen und Maßgaben hätten. Im Gegenteil: Teilweise ist die Verordnung viel zu spät gekommen. Als das Plenum schon eröffnet worden war, sind die ersten Entwürfe erst vorgelegt worden. Auch die folgende Frage ist wichtig: Wie organisiert man es künftig, das Parlament bei derartig tief in Grundrechte eingreifende Regelungen echt zu beteiligen? – Diese Frage müssen wir aufarbeiten. (Beifall bei der SPD) Des Weiteren hat uns in jüngster Zeit die mit den Corona-Maßnahmen verbundene Verhängung von Bußgeldern beschäftigt. Man war hart und hat Bußgelder verhängt. Diejenigen, die Bußgelder bezahlt haben, sind durch die Mehrheitsentscheidung in diesem Haus düpiert worden, dass diejenigen, die die Bußgelder nicht gezahlt haben, nicht mehr zahlen müssen. Das ist keine gute Situation. Wenn man jemanden fragt, wie er sich fühlt, muss man das mit einem Bürgerrat machen, der zwar nicht in der Verfassung vorgesehen, aber auch nicht verfassungswidrig ist. Die SPD-Fraktion hat dazu am 24.04.2024 einen detaillierten Vorschlag gemacht: Der Bürgerrat sollte aus 40 Personen bestehen, die durch gewisse Auswahlverfahren, unter anderem per Zufall, ausgewählt werden. Es sollte die Möglichkeit bestehen, Experten beizuziehen. Außerdem sollte Öffentlichkeit gewährleistet sein und ein Abschlussbericht erfolgen. Dies hätte aus unserer Sicht nichts mit Bürokratie zu tun. Es geht vielmehr darum, die Aufarbeitung der Corona-Pandemie zu wagen, gegenseitige Schuldzuweisungen unterbleiben zu lassen, für die Zukunft Mut zu fassen, Dinge gemeinsam anzugehen und nicht immer gleich für sich zu verbuchen, dass man etwas besser weiß oder die härtesten bzw. weichsten Maßnahmen verhängt. Die Gesellschaft verlangt, dass sie am politisch-parlamentarischen Prozess beteiligt wird. Das beinhaltet der Antrag der GRÜNEN zumindest teilweise. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Matthias Vogler von der AfD vor.
