Sandro Kirchner
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, viele Punkte, die wir heute gehört haben, sind in verschiedenen Situationen auch hier im Parlament schon einmal besprochen und auch abgelehnt worden. Auch von den Punkten der beiden Gesetzentwürfe, die heute diskutiert worden sind, haben sich die zuständigen Ausschüsse schon ein umfassendes Bild gemacht, sodass ich an dieser Stelle nicht alles wiederholen bzw. breittreten muss. Eines ist aber schon klar, nämlich dass man ein Ausrufezeichen dahinter setzen möchte, dass es nicht geht, dass wir Ersatzmitglieder für ein kommunales Parlament bestimmen, dass wir verlässliche Mandatsträger vor Ort haben wollen und keine Flexiparlamentarier und keine Fleximandate abbilden wollen. Alles in allem, wenn ich es zusammenfassen darf – ich möchte es kurz machen –, lässt sich sagen, dass wir die Grundsätze, die wir über viele Jahrzehnte weiterentwickelt haben und gegenwärtig haben, nicht einfach über Bord werfen sollten und dass wir uns ganz klar darauf committen sollten, dass wir ein Mindestmaß auch für öffentliche Sitzungen wahren möchten. Parlamente sollen persönlich wahrgenommen, erlebt und präsentiert werden können. Das Ganze soll nicht im Internet oder im Cyberraum stattfinden, sondern tatsächlich mit maximaler Transparenz vor Ort. Frau Feichtmeier, Sie haben vorhin gefragt, was ich dem Bayerischen Jugendring an dieser Stelle sage. Ich hätte gesagt: Er hat recht, dass die Jugend beteiligt werden soll, dass die Jugend integriert werden soll. Ich stelle aber fest – ich komme selbst aus einer Gemeinde mit zwölf Ortsteilen –, dass dort die Bürgermeister von sich aus die Jugendbeteiligung in ihrer Art und ihrer Form schon möglich machen. Vor Ort sind der Wunsch und das Begehren gegeben, die Jugend zu beteiligen. Nur wie sie es machen, in welcher Form sie es machen, das können sie vor Ort am besten entscheiden. Ich denke schon: Wenn wir an jeder Stelle die kommunale Selbstverwaltung hochhalten, dann ist es genau der Moment, wo man den Leuten vor Ort das Vertrauen schenken sollte, dass das Ganze auch korrekt abgebildet wird. Das wird heute schon so vollzogen. Ich denke, es ist wichtig, dass viele Punkte, die von Bedeutung sind, die in der Kommunalrechtsnovelle zurückliegend festgeschrieben worden sind, im Moment weiterhelfen. Dass wir bei der Kommunalwahl am 8. März Verbindlichkeit brauchen, ist schon angesprochen worden. Am 1. Mai treten dann die neu gewählten Mandatsträger ihr Amt an. Das heißt, für sie gilt eine gewisse Verbindlichkeit. Sie haben sich auf etwas eingelassen, und das soll dann auch erst einmal Bestand haben. Es soll nicht grundsätzlich geändert werden. Wir haben dann auch genügend Zeit, das Verhältnis, die Ausgewogenheit zwischen Haupt- und Ehrenamt, was ja heute schon angesprochen worden ist, auf der Zeitachse weiter zu bewerten und dann, wenn es Notwendigkeiten gibt, auch entsprechend zu korrigieren. Deswegen bitte ich darum, dass wir diese beiden Gesetzesinitiativen ablehnen. (Beifall bei der CSU)
