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Christiane Feichtmeier

SPD 10.02.2026 Sitzungen 19/70

Ich habe nur zwei Fragen. Ich lese kurz etwas vor: In der kommunalen Beteiligung junger Menschen liegt ein Potenzial von unschätzbarem Wert. – Das habe nicht ich gesagt, sondern der Vorsitzende des BDKJ in Bayern. Wie können wir jetzt dem Herrn vom BDKJ erklären, dass eine Beteiligung von Jugendlichen von der Staatsregierung nicht in der bayerischen Gemeindeordnung als Pflichtaufgabe verankert wird? Dann hätte ich noch eine zweite Frage zum Alter von 16 Jahren. Bei der Europawahl ist es möglich, dass 16-Jährige wählen. Ich glaube, Europa steht immer noch gut da und hat sich bewährt, aber bei den Kommunalwahlen ist es aus Ihrer Sicht ein Ding der Unmöglichkeit.

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