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Melanie Huml

CSU 10.02.2026 Sitzungen 19/70

Liebe Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren! Kinderbetreuung ist kein ideologisches Spielfeld. Kinderbetreuung ist eines der sensibelsten Politikfelder überhaupt; denn es betrifft nicht nur die Kinder in einer gerade für sie sehr prägenden Lebensphase, sondern es betrifft auch die Eltern im Alltag, weil es bei der Kinderbetreuung auch immer darum geht: Wie kann ich meinen Alltag gestalten? Wie schaffen wir es, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen? Deswegen ist Kinderbetreuung für die Familien immens wichtig. Deswegen brauchen wir hierfür enorm gute Lösungen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Gleichzeitig fordert die Kinderbetreuung auch die Kommunen – das ist eine kommunale Aufgabe – und die Träger. Das heißt: Wir brauchen auch für die Finanzierung wirklich klare Strukturen. Die Kinderbetreuung – ich habe es schon gesagt – ist für die Kinder so wichtig, weil sie die Kinder bildet, sie prägt und ihnen soziale Kontakte ermöglicht. Das ist eine ganz wichtige, prägende Phase für die Kinder. Gleichzeitig ist es organisatorisch und finanziell natürlich eine supergroße Herausforderung für Kommunen, Träger und auch den Freistaat. In meinen Augen ist unstrittig, und das ist auch bei uns im Ausschuss schon viel diskutiert worden: Das BayKiBiG muss kontinuierlich weiterentwickelt werden. Da sind wir auch dran. Ja, wir brauchen optimale Rahmenbedingungen für unsere Kitas: mehr Qualität, mehr Entlastung, mehr Verlässlichkeit; aber genauso klar, wie ich das hier anspreche, ist für uns auch klar, dass der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN genau dieses Ziel nicht erreicht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Bevor ich darauf eingehe, wo wir die Schwächen des Gesetzentwurfs sehen – ich habe hier in der Ersten Lesung schon das eine oder andere angesprochen –, möchte ich aber auch noch einmal sagen: Allein der Vorwurf, dass in der Kinderbetreuung nichts passieren würde, ist so nicht richtig; denn ab 2026 erhöhen wir die staatliche Betriebskostenförderung einseitig von staatlicher Seite – die Kommunen müssen nicht mehr zahlen – um 10 %. Das sind zusätzlich 280 Millionen Euro pro Jahr, und die fließen direkt ins System. Die fließen dahin, wo sie, wie wir von den Trägern und Kommunen gehört haben, am dringendsten notwendig sind. Die erste erhöhte Abschlagszahlung erfolgt bereits am 15. Februar 2026, automatisch und unbürokratisch. Das heißt: In fünf Tagen fließt das erste Geld an die Träger vor Ort und an die Kommunen. (Beifall bei der CSU) Unsere Investitionen summieren sich bis 2030 auf mehrere Milliarden Euro, die in die Refinanzierung der Kindertagesbetreuung fließen, und auch strukturell wird sich mit der Aufstockung der Teamkräfteförderung bis 2029 auf über 15.000 Stellen auch in diesem Bereich wirklich etliches tun. Wir wollen gezielt entbürokratisieren und eine Vereinfachung des Fördersystems erreichen, und das alles im engen Dialog mit der Praxis. Das ist das, was wir schon auf den Weg gebracht haben oder genau dabei sind. Kommen wir aber zurück auf das Gesetz. Liebe Kollegin Post, erst einmal finde ich es echt super, dass die GRÜNEN sich da Gedanken gemacht und das auch entsprechend zu Papier gebracht haben. (Zuruf von den GRÜNEN: Das machen wir immer!) Aber es ist noch einiges Unausgegorene dabei, weil Sie bei dieser umfassenden Neustrukturierung des BayKiBiG von einer staatlichen Refinanzierung von 100 % ausgehen, und zwar für vier Stunden, und von 90 %, wenn man mehr Stunden bucht. Es geht um einen einheitlichen Basiswert, eine bayernweit verbindliche Gebührensatzung, ein neues Fachgremium, eine verpflichtende jährliche Befragung und auch externe Audits. Das klingt auf den ersten Blick erst einmal ganz spannend und ganz interessant; aber wenn man es sich noch einmal genauer anschaut, sieht man, vieles ist schlichtweg nicht durchgerechnet. Für uns ist es ganz schwierig, dann zu sagen, wir können da mitgehen, wenn wir nicht einmal wissen, welche Kosten auf uns zukommen. Dann ist auch noch die Frage: Ist es praxistauglich? Und ist es auch wirklich rechtlich umsetzbar? (Beifall bei der CSU) Ich schaue jetzt beim Basiswert noch einmal hin: Das ist eines der Schlagworte. Bei den fachlichen Prüfungen, die uns vorliegen, kommt man übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die vorgeschlagene Berechnung methodisch nach wie vor unklar und rechnerisch offen ist. Das ist es doch, was jeder Träger vor Ort dann wissen will: Was kriegt er denn? Und jeder Finanzminister will wissen: Was muss ich denn dafür ausgeben? Das heißt: Wenn dieser Gesetzentwurf aber nicht klar ist und die Vielfalt, auch in den unterschiedlichsten Trägerstrukturen, Konzepten und regionalen Kostenlagen, nicht adäquat abbildet, dann ist er aus unserer Sicht für dieses System, das sehr heterogen ist, nicht belastbar. Wir brauchen dafür eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage. Die bietet uns das Gesetz momentan nicht. Ein zweiter Punkt, der uns große Sorge bereitet, ist: Der Gesetzentwurf sieht auch eine sehr hohe staatliche Refinanzierung vor. Ja, wir sind bereit, in unsere Strukturen der Kindertagesstätten zu investieren. Das tun wir auch, indem wir bei uns im Moment um 10 % aufstocken. Gleichzeitig aber 100 % zu übernehmen, das ist schon echt ein Wort für eine kommunale Aufgabe. Von daher ist für uns auch wichtig: Wir gehen hier nach Schätzungen von jährlichen Mehrkosten von bis zu 7 Milliarden Euro aus. Bei all dem, was wir gerne dort investieren, ist das eine Summe, die wir im Moment für nicht darstellbar halten. Deswegen können wir in dem Fall nicht mitgehen. (Beifall bei der CSU) Auch die Regelungen der Elternbeiträge werfen weiterhin Fragen auf. Eine bayernweit einheitliche Gebührenordnung soll eingeführt werden, und die Ausgestaltung soll einem noch zu schaffenden Fachgremium obliegen. Das heißt: Wir haben dann, wahrscheinlich hier in München, ein Gremium sitzen, das vor Ort sagt, was in Forchheim für den Kindergartenplatz zu zahlen ist. Das ist aber möglicherweise eine andere Summe als die, die wir bisher in Augsburg haben. Dadurch haben wir im Moment eine von Ort zu Ort verschiedene, heterogene Lage, die sich vor Ort erklären lässt, aber es lässt sich nicht erklären, wenn wir versuchen, einen einheitlichen Wert herbeizuführen. (Beifall bei der CSU) Dann können die Regelungen – so wie wir das sehen – im Moment noch zu unterschiedlichen Beitragsbelastungen innerhalb derselben Einrichtung führen. Das wiederum könnte zu einem Zwei-Klassen-Modell in der Kita führen. Das erscheint uns an der Stelle auch nicht ganz gut und möglich. Wir hören immer: Wir brauchen weniger Bürokratie. Dann führen wir dazu wiederum neue jährliche Befragungen und externe Audits ein. Ich verstehe: Wir wollen auch wissen, wie die Qualität ist. Das ist keine Frage. Wir wehren uns auch nicht dagegen, dass man die Kindergärten befragt; aber für uns ist es ein Problem, dass dadurch Bürokratie entsteht. Die Kindergärten sagen uns, sie haben jetzt gerade mit den Sprachstandserhebungen echt gut zu tun und wollen nicht erneut belastet werden. Deswegen wollen wir keine zusätzlichen Pflichtformate. Gerade für kleinere Träger und Elterninitiativen ist das wirklich zusätzliche Bürokratie. (Beifall bei der CSU) Ja, wir sind d'accord, dass wir mehr Qualität und möglichst kleine Teams und Gruppen haben wollen. Es ist keine Frage, dass wir gemeinsam an einem Strang ziehen wollen, wenn es Möglichkeiten zur Verbesserung gibt. Aber das, was wir hier im Gesetzentwurf lesen, ist für uns in der Praxis nicht umsetzbar. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Das eine oder andere, das uns gemeinsam in den Diskussionen immer wieder auffällt, kann man vielleicht einmal da oder dort weiterentwickeln. Den Gesetzentwurf, wie er jetzt vorliegt, lehnen wir ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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