Ulrike Müller
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Antrag der SPD mit dem Titel "Wasser als kostbares Gut besser schützen – Bericht über die Einrichtung von Gewässerrandstreifen in Bayern". Eines möchte ich gleich zu Beginn klarstellen: Der Schutz unserer Gewässer ist unbestritten wichtig. Sauberes Wasser ist die Lebensgrundlage, Produktionsgrundlage und Verantwortung zugleich für Umwelt, Gesellschaft und für unsere Landwirtschaft. Gerade wir FREIE WÄHLER stehen seit jeher für einen wirksamen, aber praxistauglichen Umweltschutz, der die Landwirtinnen und Landwirte mitnimmt und nicht überfordert. Kolleginnen und Kollegen, mit dem Volksbegehren Artenvielfalt wurden in Bayern verbindliche Gewässerrandstreifen von fünf Metern Breite eingeführt. Diese Regelung gilt, und sie wirkt. Die garten- und ackerbauliche Nutzung ist dort untersagt. Grünland darf weiter genutzt werden. Für wirtschaftliche Nachteile gibt es Ausgleichszahlungen. Das ist ein klarer Rechtsrahmen, der bekannt ist und in der Praxis umgesetzt wird. Der Antrag der SPD fordert nun einen weiteren Bericht der Staatsregierung über den Stand der Ausweisung, über Nutzungseinschränkungen und über Förderprogramme, über die Wirkung auf Wasserqualität und über Regelungen in anderen Bundesländern. Genau hier müssen wir uns ehrlich fragen: Was bringt dieser Antrag konkret? Erstens, zum Stand der Ausweisungen: Die Fakten liegen auf dem Tisch. Die Kulisse der Gewässerrandstreifen ist in rund 87 % der bayerischen Landkreise bereits abgeschlossen. Der Rest befindet sich in Bearbeitung. Ziel ist es tatsächlich, diese Kulisse bis zum 01.07.2026 für Bayern abzuschließen. Diese Informationen sind öffentlich im UmweltAtlas einsehbar. Ein zusätzlicher Bericht würde hier keine neuen Erkenntnisse liefern, sondern lediglich Bekanntes neu aufbereiten. Zweitens, zur landwirtschaftlichen Nutzung: Die SPD fragt, auf welchen Nutzungsarten die Gewässerrandstreifen entstanden sind und welche Nutzungsvorgaben auf Grünland gelten. Die Antwort ist eindeutig: Das Gesetz untersagt Acker- und Gartenbau. Für Grünland gibt es bewusst keine gesetzliche Einschränkung. Das ist auch richtig so; denn unsere Grünlandbetriebe arbeiten sehr unterschiedlich, je nach Standort, Witterung, Futterbedarf und Tierhaltung. Starre Vorgaben würden uns hier eher schaden als nützen. Zu den Förderprogrammen. Auch hier gilt: Es gibt bereits Ausgleichszahlungen für betroffene Flächen, abgewickelt über das Landwirtschaftsressort. Mein Kollege hat es genannt: Sie wurden sogar angehoben, von 500 Euro pro Hektar auf 675 Euro pro Hektar Ausgleichszahlung. Was die Landwirte wirklich brauchen, sind Planungssicherheit, Verlässlichkeit und verständliche Regeln – das sagen wir immer wieder –, nicht neue Berichte, die am Ende keinen Mehrwert bringen. Zu den Auswirkungen auf die Wasserqualität: Ja, Gewässerrandstreifen haben positive Effekte. Darüber gibt es zahlreiche wissenschaftliche Veröffentlichungen. Aber ebenso müssen wir ehrlich sagen: Die konkreten Auswirkungen lassen sich derzeit noch nicht belastbar quantifizieren. Es wäre unseriös, hier Erwartungen zu wecken, die fachlich noch nicht abgesichert sind. Zur Forderung nach dem Blick auf die anderen Bundesländer, liebe SPD: Natürlich ist es sinnvoll, voneinander zu lernen. Aber entscheidend ist nicht der Vergleich allein, sondern die Abstimmung zwischen Landesrecht und Bundesrecht. Wir haben hier das Wasserrecht, das Naturschutzrecht, das Düngerecht, das Pflanzenschutzmittelrecht. Das sind also mehrere Rechte, die hier ineinandergreifen. Der Bayerische Landtag hat die Staatsregierung bereits beauftragt, zu prüfen, wie wir hier zu mehr Klarheit und Einheitlichkeit kommen können. Dieser Bericht steht noch aus. Aber wie gesagt: Am 01.07. dieses Jahres haben wir hoffentlich die vollständigen Zahlen. Es ist daher wenig zielführend, parallel einen weiteren Bericht anzufordern, der dieselben Fragen aufwirft. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der SPD-Fraktion ist zwar nicht falsch, aber er ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig. Er bringt keine neuen Daten, keine neuen Maßnahmen und keine zusätzliche Entlastung für die Landwirtschaft. Stattdessen brauchen wir eine saubere Fertigstellung der Ausweisung, klare Zuständigkeiten, verständliche Kommunikation und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Betrieben vor Ort. Als landwirtschaftspolitische Sprecherin der FREIEN WÄHLER sage ich hier ganz klar: Gewässerschutz gelingt nicht gegen, sondern nur mit der Landwirtschaft. Unsere Bäuerinnen und Bauern sind längst Teil der Lösung und dürfen nicht ständig unter Generalverdacht gestellt werden. Aus diesen Gründen werden die FREIEN WÄHLER dem vorliegenden Antrag wie im federführenden Ausschuss nicht zustimmen. Ich hoffe, Sie können sich dieser Beschlussempfehlung anschließen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Müller, bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. Es gibt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Harry Scheuenstuhl, SPD-Fraktion.
