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Sebastian Friesinger

CSU 05.02.2026 Sitzungen 19/69

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Ein Bayer sagt ab und zu: Braucht’s des? Das sage ich zu dem Antrag. Wenn man eine solche Nachfrage hat, fragt man einfach im Ministerium nach. Dort erhält man eine Antwort. Bis jetzt habe ich immer und von jedem Ministerium eine Antwort erhalten, unabhängig von der Partei. Da müssen Sie selber schmunzeln, oder? (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Das sind kurze Wege. Wir sprechen den ganzen Tag über den Bürokratieabbau. Am Schluss hören wir uns noch eine Rede an, weil es eine Nachfrage zu einem Antrag gibt, den die CSU im Januar 2025 gestellt hat. Uns sind natürlich die Gewässerrandstreifen wichtig. Sie können Einträge von Düngemitteln und Erosion zurückhalten. Aus dem Grund haben wir damals im Januar 2025 mit dem Antrag auf der Drucksache 19/4618 die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, ob durch eine Vereinheitlichung der Regelungen zu Gewässerrandstreifen auf Landes- und Bundesebene erheblich mehr Klarheit und Nachvollziehbarkeit für die Landwirtschaft realisiert werden kann. Im Zwischenbericht vom 3. Juni 2025 hat Staatsminister Glauber darauf hingewiesen, dass die Bestrebungen laufen. Die Vorschriften für den Gewässerrandstreifen sind auf Bundesebene in Arbeit, aber das dauert ein bisschen. Und ganz ehrlich gesagt: Ich brauche nicht mehr Regelungen. Ich rede von der Zusammenführung zweier Sachen. (Beifall bei der CSU) Vereinfachung muss unser Tenor sein. Leider ist der SPD-Antrag für das alles nicht gerade dienlich; denn entscheidend ist für die ganze Sache, dass wir für das Naturschutzgesetz und das Bayerische Wassergesetz gemeinsam eine sinnvolle Lösung finden. Zu den Fragen: Im Internet ist sehr viel nachzulesen. Im UmweltAtlas Bayern wurde am 1. Juli 2025 die Gewässerrandstreifenkulisse zuletzt aktualisiert. Sie können ganz genau feststellen, dass 83,5 Landkreise und kreisfreie Städte das abgeschlossen haben. Das entspricht rund 87 %, bei den anderen kommt man in die Gänge. Die anderen Fragen beantworte ich als jemand, der vor 20 Jahren schon Gewässerrandstreifen in der Flurneuordnung umgesetzt hat. Ich habe mich heute einmal gemeldet und mich dafür ausgesprochen, freiwillige Regelungen zu treffen. Damals habe ich alles freiwillig regeln müssen, weil es eine Bodenbewertung gab. Für den einen ist dies besser, für den anderen schlechter. Ich habe Grund dreingeben müssen, damit wir fünf Meter oder zum Teil auch acht Meter wegmessen konnten. Das ist immer so eine Sache mit dem Grundeigentum; aber vieles ist geregelt. Das Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung auf einer Breite von mindestens fünf Metern steht in Artikel 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes. Das ist eine ganz klare Regelung. Das Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung sowie das Verbot des Einsatzes und der Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, von dem Wundverschlussmittel zur Baumpflege und Wildbissschutzmittel auf einer Breite von mindestens 10 Metern ausgenommen sind, hat der Freistaat Bayern im Artikel 21 des Bayerischen Wassergesetzes geregelt. Ich kann nur eines noch einmal sagen: Ich brauche keine zusätzlichen Regelungen. Wir haben alles geregelt, wir müssen es beachten, wir müssen es umsetzen, und wir müssen vorwärtskommen. Es sollte bekannt sein, dass für Landwirte die Möglichkeit besteht, vom Umweltministerium Ausgleichszahlungen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie zu beantragen. Diese Ausgleichszahlung ist nicht schlecht. Der Satz wurde am 1. April 2025 von 500 Euro auf 675 Euro pro Hektar angehoben. Wer möchte, kann die Richtlinie umsetzen und diesen Ausgleich beantragen. Aus diesem Grund ist der Antrag abzulehnen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Für die erste Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Kollegen Harry Scheuenstuhl von der SPD-Fraktion das Wort.

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