Bernhard Seidenath
Sehr geehrte Frau Kollegin Waldmann, liebe Ruth, ich habe in meinem Redebeitrag alles dazu ausgeführt. Es gibt durch die Abrechnungszentrale für Hebammen, die AZH GmbH, belegte Gehaltseinbußen von mindestens 15 % für geburtshilflich tätige Beleghebammen. Das ist seit dem 1. November 2025 durch den Hebammenhilfevertrag Fakt. Diese neue Vergütungslogik zeigt, dass manche Leistungen nun mit 80 % vergütet werden und vor allem bei der Parallelbetreuung große Einschnitte erfolgen. Es kommt dort zu erheblichen Abschlägen. Wir können also nicht drum herumreden: Die Hebammen verdienen weniger. Das muss die Selbstverwaltung auf Bundesebene glattziehen. Auf Bundesebene regieren wir gemeinsam. Es wäre schön, wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen würden. Ein flammendes Bekenntnis für die Hebammen habe ich gerade nicht aus deiner Rede herausgehört. Es wäre schön, wenn man einmal deutlich sagen würde, wo der Hammer hängt und dass die Selbstverwaltung für die Hebammen etwas tun muss. Ansonsten muss der § 134a SGB V doch geändert werden. (Zuruf von der AfD) Das wollen wir aber erst einmal nicht machen. Ich habe Hoffnung, dass die Selbstverwaltung sich schnell einigt. Diesen Ball spiele ich aber gerne an dich zurück: Unsere beiden Parteien sollten das auf Bundesebene machen, damit wir endlich weiterhin eine wirklich verlässliche Hebammenbetreuung – Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Seidenath.
