Bernhard Seidenath
Hebammenleistungen gehören wie die ärztliche Versorgung insgesamt zur Daseinsvorsorge, ja. Aber wir leben in einem Rechtsstaat. (Zuruf des Abgeordneten Martin Huber (AfD)) Bei uns ist das geregelt. Ich darf Ihnen das noch einmal sagen: Es ist § 134a des Fünften Buchs des Sozialgesetzbuchs, das das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Darin steht, dass die Versorgung mit Hebammenhilfe bzw. die Vergütung für die Hebammen durch die Selbstverwaltung festgelegt wird. Wenn Sie das jetzt weiterdenken, können Sie sagen, dass wir diesen § 134a ändern müssen. (Martin Huber (AfD): Selbstverständlich! Jawohl!) Das können Sie machen, aber auch nicht im Bayerischen Landtag, Entschuldigung. Deswegen sage ich Ihnen das. Das war der Appell an die Selbstverwaltung, wenn Sie wollen, der Appell an Berlin, etwas zu tun. Ich sage es noch einmal: Wir leben in einem Rechtsstaat. Ich weiß nicht, Sie sehen das ein bisschen anders; aber wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Wir wollen uns daran halten. Deswegen haben wir das heute so dargestellt, wie wir es dargestellt haben. Ich bitte Sie herzlich, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir ein starkes Signal an die Selbstverwaltung, die dafür zuständig ist, senden können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Ruth Waldmann, SPD.
