Bernhard Seidenath
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hebammen, besonders die freiberuflichen Hebammen, haben eine enorm wichtige Funktion in unserem Gesundheitswesen; sie geht weit über die Geburtshilfe hinaus. Hebammen gewährleisten die Betreuung der Frauen und der Familien in einer extrem sensiblen Phase, und zwar nicht nur bei der Geburt, sondern auch bei der Geburtsvorbereitung und bei der Nachsorge. Sie übernehmen jetzt vermehrt Aufgaben, die früher im Familienverband geleistet wurden. Deswegen ist eine gleichbleibende und verlässliche Ansprechperson wie die Hebamme in dieser anspruchsvollen Zeit enorm wichtig, um den Neugeborenen einen optimalen Start ins Leben zu ermöglichen. Für diese wichtige Leistung sagen wir allen Hebammen in unserem Land ein ganz herzliches Dankeschön. Vergelts Gott! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Geburtshilfe ist eine tragende Säule der Gesundheits- und Familienpolitik. Hebammen bilden einen wesentlichen Bestandteil der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Wir reagieren deswegen immer allergisch, wenn Hebammenleistungen infrage gestellt werden oder Bedrohungen für Hebammen bestehen. In den letzten Jahren haben wir dafür Sorge getragen, dass es überhaupt noch eine Haftpflichtversicherung für Hebammen gibt. Wir haben in Bayern den Hebammenbonus eingeführt. Liebe Frau Kollegin Weber, die Kritik ist ungerechtfertigt. Wir haben eineinhalb Millionen Euro im Staatshaushalt. Für jede Hebamme, die mindestens vier Geburten pro Jahr durchführt, gibt es 1.000 Euro. Das gibt es sonst nirgendwo; das ist in Bayern einzigartig. Wie gesagt: Die Kritik ist ungerechtfertigt. Wir haben gleichzeitig eine Niederlassungsprämie in Höhe von bis zu 5.000 Euro ausgelobt. – Alles für unsere Hebammen. Wir wissen, was wir an ihnen haben. Damit wir ausreichend Hebammen haben, bilden wir in Bayern auch deutlich mehr aus. Seit 2019 haben wir die Zahl der Ausbildungsplätze in Bayern von 105 Fachschulplätzen auf 220 Studienplätze mehr als verdoppelt. Die aktuelle Bedrohung ist aber komplexer. Die Bezahlung ist von der Selbstverwaltung neu geregelt worden, nämlich durch den GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Berufsverbänden der Hebammen und den Verbänden der von Hebammen geleiteten Einrichtungen. Die Selbstverwaltung, lieber Kollege Vogler, steht in § 134a SGB V. Da nützt es nichts, wenn wir sagen, "wir müssen Druck auf Berlin ausüben, nicht nur reden, sondern handeln" – so Ihre Worte. Nein, im Gesetz steht, dass das die Selbstverwaltung macht. Wir sind nun einmal an Recht und Gesetz gebunden. Deswegen, liebe Frau Kollegin Waldmann, ziehen wir diesen Antrag auch immer wieder heraus und sagen: Ihr müsst jetzt etwas tun, weil die Selbstverwaltung jetzt endlich in die Gänge kommen muss und etwas regeln muss. Die Selbstverwaltung hat sich nicht auf eine neue Vergütungshöhe einigen können. Deswegen ist am 2. April durch die Schiedsstelle festgelegt worden, wie der neue Hebammenhilfevertrag aussehen soll. Er geht dummerweise in die falsche Richtung, weil dieser Vertrag, der zum 1. November in Kraft getreten ist, in der Tat eine Gehaltseinbuße von 15 % für unsere Beleghebammen zur Folge hat, wie uns die AZH-Abrechnungszentrale für Hebammen immer wieder sagt. Das ist wirklich ein heftiger Schlag ins Kontor, den keine andere Berufsgruppe klaglos hinnehmen würde und der auch sonst seinesgleichen sucht. Wir haben es mit einer beispiellosen Gehaltskürzung für geburtshilflich tätige Beleghebammen zu tun. Nach der neuen Vergütungslogik werden Leistungen von Beleghebammen teils nur mit 80 % des Stundensatzes vergütet. Bei notwendiger Parallelbetreuung kommt es bei den weiteren Leistungen zu erheblichen Abschlägen. Ich kann deshalb nur feststellen – so leid es mir tut –: Die Selbstverwaltung hat hier versagt. Die Neuregelung läuft explizit gegen die geburtshilflich tätigen Beleghebammen und damit gegen Bayern; (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) denn in Bayern arbeitet die weit überwiegende Mehrheit der Hebammen – 80 % – als Beleghebammen. In anderen Bundesländern ist es genau andersherum; da ist die weit überwiegende Mehrheit angestellt. Mit dem neuen Hebammenhilfevertrag ist damit auch unser bayerisches System bedroht. Diese Einkommenseinbußen von 15 % haben zur Folge, dass die Versorgung mit Hebammenleistungen schwieriger geworden ist und weiter schwieriger werden wird. Deshalb entspricht die aktuelle Fassung des Hebammenhilfevertrags nicht den praktischen Anforderungen der geburtshilflichen Versorgung in unserem Land. Sie erschwert eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit dringend benötigten Hebammenleistungen. Nun haben wir als Politik – ich sage es noch einmal – keinen direkten Einfluss. Diese Vergütungsverhandlungen liegen im Zuständigkeitsbereich der Selbstverwaltung. Wir können deshalb nur reden, hinweisen, bitten, appellieren und werben. Das haben wir mannigfach getan, zum Beispiel am 9. Juli mit einem Runden Tisch mit der Bayerischen Krankenhausgesellschaft, mit dem Gesundheitsministerium mit Ministerin Judith Gerlach an der Spitze und mit dem Landesverband der Hebammen. Im Arbeitskreis der CSU befassen wir uns regelmäßig mit dem Thema und lassen uns berichten. Wir haben mehrere Workshops zu dem Thema veranstaltet. Eine Lösung oder eine Wende zum Besseren gab es und gibt es bisher nicht. Wir hatten gehofft, dass das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bei der gerichtlichen Überprüfung noch etwas ausrichten und zum Besseren wenden kann. Pustekuchen, das war nichts. Der Hebammenhilfevertrag bleibt unverändert in Kraft. So war die Entscheidung vom 11. Dezember 2025 – mit Folgen: Es gibt bereits Beleghebammen, die sich aus ihrem Beruf verabschiedet haben. Andere, wie in Rhön-Grabfeld, haben ihren Freiberuflerstatus aufgegeben und wurden von der Klinik angestellt. Fakt ist: Gerade in Zeiten, in denen alles teurer wird, kann Hebammen nicht zugemutet werden, für weniger Geld zu arbeiten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb muss so rasch wie möglich für unsere Beleghebammen nachverhandelt werden. Das Wichtigste ist, die Versorgung der jungen Familien und der jungen Mütter mit Hebammenleistungen sicherzustellen. Als Landespolitik können wir alle Vertragspartner nur eindringlich bitten, für Änderungen zu sorgen. Diese Vertragspartner – ich sage es noch einmal: GKV, Hebammenverbände und die Verbände der von Hebammen geleiteten Einrichtungen – sind jetzt am Zug. Sie müssen Verantwortung übernehmen. Sie müssen rasch nachverhandeln und eine angemessene Lösung finden, ehe zu viele Hebammen ihre Tätigkeit einstellen. Als Bayern stehen wir hier bei den bundesweit tätigen Playern auf der Matte und werben für bessere Lösungen für unsere geburtshilflich tätigen Beleghebammen. Genau in diese Kerbe schlägt auch unser heutiger Dringlichkeitsantrag einmal mehr und einmal wuchtiger; denn Verbesserungen liegen im Interesse der Hebammen. Sie liegen aber auch im Interesse der jungen Mütter und der Familien in unserem Land, und damit liegen sie in unser aller Interesse. Hebammen sind systemrelevant. Hebammen sind unverzichtbar. Hebammen leisten Großartiges. Sie haben es verdient, fair und angemessen bezahlt zu werden. Diese Botschaft senden wir auch heute wieder aus Bayern an die Selbstverwaltung. Wir in Bayern wollen unser bewährtes Beleghebammensystem erhalten. Das System darf nicht kippen. Lassen Sie uns, wie zuletzt am 16. Oktober und am 20. Mai des letzten Jahres, erneut ein starkes Signal für unsere Hebammen senden. Bitte stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu. – Danke dafür und danke fürs Zuhören. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Seidenath. Es liegen drei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste kommt von Frau Kollegin Laura Weber, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
