Paul Knoblach
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir GRÜNEN haben uns zu diesem Gesetzentwurf Gedanken gemacht. Wir haben das bestehende Gesetz und die angestrebte Änderung nebeneinandergelegt. Zunächst sehen wir nichts Schlimmes auf uns in Bayern zurollen. Im Gegensatz zu den Herrschaften zu meiner Rechten sind wir keine zerstörerische Opposition, sondern eine konstruktive, und das werden wir auch beibehalten. Ich fürchte, die AfD wird von ihrem Weg nicht abzubringen sein. Vielleicht ist dies aber doch der Fall, dann freuen wir uns darüber. Ich bin einmal alle Passus durchgegangen. Mit der Änderung ist es möglich, auch Arbeitnehmer:innen als Vorsitzende des Vorstands einer Teilnehmergemeinschaft zu wählen. Das Amt ist nicht mehr beschränkt auf Beamtinnen oder Beamte. Ich finde es gut, dass diese Ämter künftig auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wahrnehmen können. Flurbereinigungsverfahren laufen oft lange und über viele Jahre, manchmal ein Jahrzehnt oder mehr. Bisher muss alle sechs Jahre eine neue Vorstandschaft gewählt werden. Das ist immer wieder mühsam, vor allem, wenn der Prozess lange dauert und vieles schon entschieden ist. Die Herrschaften dann noch einmal an die Tische zu bekommen, ist oftmals schwierig. Das kann man mit der Änderung des Gesetzes erleichtern, indem man ermöglicht, dass wichtige Beschlüsse schon im Zuge der Besitzeinweisung und nicht erst mit dem Besitzübergang durch Grundbucheintrag erfolgen. Diesbezüglich, meine ich, verbessern wir die Sache. Damit beschleunigen und erleichtern wir auch. Positiv sehe ich zudem, dass Forstsachverständige, die immer hinzuzuziehen sind, bisher nur beraten konnten, nun aber an Abstimmungen teilnehmen oder abstimmen dürfen. Ich meine, es ist eine Aufwertung der Wälder, deren Vorkommen in meiner Heimat sehr dünn ist, es gibt nur noch Waldinseln – in anderen Teilen Bayerns ist das anders –, dass man das Forstwissen und die Forstwissenschaft mit Stimmberechtigung versieht und einbezieht. Das finden wir vernünftig. Für Unterfranken ist das auf jeden Fall gültig und soll natürlich in ganz Bayern gültig werden. Der mögliche Verzicht auf ein Wertermittlungsverfahren ist sicher nicht gut geeignet in der Feldflur; aber bei Dorferneuerungsverfahren in engen, bebauten, älteren, gewachsenen Dörfern ist es häufig ein großes Hemmnis. Man kann und darf sich nach der Änderung auch einigen, dass man auf ein Wertermittlungsverfahren bei Dorferneuerungen verzichten kann. Auch das, meine ich, führt diese Verfahren schneller ans Ziel. Die Bekanntgabe – so habe ich mir von mehreren Ämtern für Ländliche Entwicklung in Bayern sagen lassen – ist bisher mit großen Hürden versehen. Immer wieder mussten Sitzungen verschoben werden, weil die Bekanntgabe aus Gründen, die nicht beim ALE, sondern bei den Kommunen zu suchen sind, nicht immer gut gelaufen ist. Also kam es zur Verschiebung von Terminen und zu weiterer Verlängerung. Dass man jetzt die Bekanntgabe ändern darf und damit zügiger zu Sitzungsterminen und Entscheidungen kommen kann, kann ich ebenfalls nicht negativ sehen. Die Sachkompetenz der Landwirtinnen und Landwirte, die in diesem Verfahren als Mitglieder der Vorstände mit dabei sind, wird deutlich unterstrichen. Auch das gefällt mir als Landwirt gut. Sie werden keinesfalls abgewertet – im Gegenteil; ihre Stimme wird deutlich unterstrichen. Dagegen können wir auch nichts haben. Es können mit der Änderung – sicher gelernt aus der Pandemie – Vorstandssitzungen jetzt dann auch digital in Videokonferenzen erfolgen. Das ist ein Verfahren, das wir und viele von uns doch nicht nur im Plenum und nicht nur im Landtag seit Jahren pflegen und dessen Vorteile wir gesehen haben. Ich meine, wenn das möglich ist, dann ist das ein guter Schritt. Unser Fazit, mein Fazit ist: Die Beteiligungsmöglichkeiten werden – im Gegensatz zur Anschauung anderer hier – nicht beeinträchtigt. Das ist entscheidend. Das haben mir alle, die damit zu tun haben, mit denen ich gesprochen habe, bestätigt. Es war mir wichtig, dass man nicht über die Köpfe der betroffenen Menschen hinweg –
