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Ralf Stadler

AfD 05.02.2026 Sitzungen 19/69

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir befassen uns heute mit einem Gesetzentwurf zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes, der auf den ersten Blick unscheinbar wirkt. Doch dieser Entwurf betrifft weit mehr als nur technische Fragen der Landesverwaltung. Er greift tief in die Strukturen der Landesentwicklung ein, in die Rechte der Grundeigentümer und in die Selbstverwaltung der Teilnehmergemeinschaften, die seit Jahrzehnten ein tragendes Element bayerischer Landwirtschafts- und Bodenordnung sind. Die Staatsregierung will die Flurbereinigungsverfahren digitalisieren. Öffentliche Auslegungen, Bekanntmachungen und Unterlagen sollen künftig nur noch im Internet bereitgestellt werden. Das mag effizient klingen. Doch wir fragen: Wird das Verfahren damit bürgerfreundlicher oder nur verwaltungsfreundlicher? Gerade in den ländlichen Regionen Bayerns, in denen in der Regel Flurbereinigungen stattfinden, haben viele Eigentümer weder einen Breitbandzugang noch digitale Routine. Zahlreiche ältere Landwirte können schlicht nicht online am Verfahren teilnehmen. Digitalisierung darf kein Ausschlusskriterium sein. Wenn aus öffentlicher Auslegung eine reine Online-Einsichtnahme wird, ist das keine Modernisierung, sondern ein Rückschritt in Sachen Bürgernähe. Deshalb fordert die AfD-Fraktion klar: Digitalisierung als ergänzendes Instrument: Ja, Digitalisierung als Ersatz für öffentliche Verfahren: Nein. Ein besonders kritischer Punkt ist die vorgesehene Stärkung der Verwaltungsaufsicht. Teilnehmergemeinschaften können künftig Weisungen der Flurbereinigungsbehörde unterliegen, und Vorstände können digital bestellt statt gewählt werden. Damit verliert die Flurbereinigung ihren bürgernahen Charakter. Sie wird zu einem bürokratischen Verfahren, gelenkt von oben statt von den Eigentümern getragen, die davon unmittelbar betroffen sind. Bayern war in der Vergangenheit stolz darauf, dass seine Landesentwicklung auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Mitbestimmung beruhte. Genau dieses Erfolgsmodell wird mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf aufgegeben. Wir sagen: Flurbereinigung ist kein Projekt der Verwaltung, sondern der Bürger. Wer den Beteiligten das Wahlrecht für ihre eigenen Vertreter nimmt, dem fehlt das Vertrauen in die Bürger dieses Landes. Der Entwurf ermöglicht außerdem, dass künftig Angestellte anstelle von Beamten die Leitung bei Flurbereinigungsverfahren übernehmen. Das mag auf den ersten Blick zwar modern wirken, in Wahrheit öffnet das jedoch Tür und Tor für Beliebigkeit in der Qualifikation. Flurbereinigung ist kein Routinevorgang; sie erfordert juristische, vermessungstechnische und planerische Fachkenntnisse. Wer aus Kostengründen Personalstandards absenkt, gefährdet die Qualität der Verfahren und damit die Rechtssicherheit der Grundbesitzer. Die AfD-Fraktion warnt ausdrücklich davor, die hohe fachliche Kompetenz im bisherigen System durch Zweckmäßigkeit zu ersetzen. Darüber hinaus sehen wir eine zunehmende Zentralisierung. Kompetenzen werden in den Ämtern für Ländliche Entwicklung und Ministerien weiter gebündelt. Was als Verfahrensvereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit ein weiterer Schritt hin zur Verwaltungslenkung von oben. Damit entfernt sich die Landesentwicklung immer weiter von ihrem Ziel, nämlich der selbstbestimmenden Ordnung des ländlichen Raums durch die Menschen, die dort leben und arbeiten. Unser Grundsatz lautet: So viel Staat wie nötig, so viel Eigenverantwortung – neudeutsch: Subsidiarität – wie möglich. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein Beispiel für eine einseitige Modernisierung, die vor allem der Verwaltung dient, aber nicht den Bürgern. Mit diesem Entwurf wird digitalisiert, rationalisiert und zentralisiert, aber keine demokratische Beteiligung gestärkt, keine Eigenverantwortung der Landwirte gesichert und kein ländlicher Raum gefördert. Die AfD-Fraktion fordert daher die Wahrung der öffentlichen Auslegung vor Ort, die Sicherung der Selbstverwaltung der Teilnehmergemeinschaften, die Garantie für qualifizierte Fachleitung und eine Landesentwicklung nach dem Prinzip der Bürgernähe und Subsidiarität. Wir lehnen den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form ab. Bayern braucht keine Verwaltung, die zentraler und digitaler ist, sondern eine, die gerechter, transparenter und bürgernäher ist. (Beifall bei der AfD)

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