Thomas Pirner
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sollte, wie schon erwähnt, Michaela Kaniber den Gesetzentwurf einbringen. Aufgrund des Schneefalls in Berlin sitzt sie aber noch fest. Wen wundert es, dass es dort nicht weitergeht? Ich darf heute den Gesetzentwurf vorstellen, der vielleicht auf den ersten Blick ein bisschen technisch wirkt, aber bei genauerem Hinsehen ein entscheidender Schritt für eine moderne, leistungsfähige und, wie ich meine, auch bürgernahe Verwaltung in Bayern ist. Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, die bestehenden Rechtsvorschriften im Bereich der ländlichen Entwicklung durch Digitalisierung, Entbürokratisierung, Beschleunigung wie auch Flexibilisierung zu modernisieren. Es geht darum, Verfahren einfacher, schneller und vor allem rechtssicherer zu gestalten; und es geht darum, unsere Verwaltung fit für die Zukunft zu machen. Das heißt aber nicht, dass die Verwaltungen nicht schon fit sind. Ihnen soll aber ein Werkzeugkasten an die Hand gegeben werden, um noch besser zu werden. Lassen Sie mich einige zentrale Punkte hervorheben: Erstens, die Verfahrenserleichterung. Künftig soll es möglich sein, Termine auch online durchzuführen. Das ist in vielen anderen Lebensbereichen – Sie kennen es – längst selbstverständlich. Das soll nun auch im Flurbereinigungsrecht praktikabel werden. Das spart Zeit, Wege und Ressourcen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Verwaltung. Gerade in einem Flächenland wie Bayern ist das ein echter Mehrwert und ein Gewinn. Zweitens, die digitale Gestaltung der Formvorschriften. Wo bislang die Schriftform erforderlich war, soll künftig in geeigneten Fällen die digitale Textform genügen. Meine Damen und Herren, das ist kein Abbau von Rechtsstaatlichkeit – im Gegenteil. Es ist eine Anpassung an die Realität des digitalen Zeitalters. Wir ermöglichen rechtssichere Kommunikation per E-Mail oder über digitale Plattformen und reduzieren somit unnötige Hürden. Drittens, die digitalen Bekanntmachungen und Auslegungen. Künftig sollen öffentliche Bekanntmachungen zentral über die Internetseite des jeweiligen zuständigen Amtes für Ländliche Entwicklung erfolgen. Meine Damen und Herren, das ist ein echter Paradigmenwechsel. Bisher mussten Bekanntmachungen aufwendig und kostenintensiv in den Hauptgemeinden des Verfahrens sowie in sämtlichen Nachbargemeinden erfolgen, teilweise sogar über Landesgrenzen hinweg nach jeweils unterschiedlichen Satzungen durch Aushang. Sicherlich kennen Sie noch das Schwarze Brett oder Veröffentlichungen im Amtsblatt. Das soll der Vergangenheit angehören. Das war nicht nur fehleranfällig, sondern auch bürokratisch, teilweise teuer und aufwendig. Das wollen wir ändern. Mit der zentralen digitalen Bekanntmachung gehen wir einen neuen Weg – rechtswirksam, medienbruchfrei und auch transparent. Die Ämter für Ländliche Entwicklung werden damit bayernweit die erste Verwaltung sein, die öffentliche Bekanntmachungen vollständig digital vornimmt. Gleichzeitig entlasten wir die Kommunen sowohl organisatorisch als auch finanziell. Viertens, mehr Flexibilität in organisatorischen Fragen. Der Zeitpunkt, ab dem eine Teilnehmergemeinschaft keine erneute Vorstandswahl mehr durchführen muss, wird vorverlegt. Das schafft Planungssicherheit und reduziert den organisatorischen Aufwand. Zudem werden Kriterien festgelegt, wann in bestimmten Verfahren auf eine aufwendige Wertermittlung von Grundstücken verzichtet werden kann. Auch das dient der Beschleunigung und der Effizienz, ohne dass die berechtigten Interessen der Beteiligten aus dem Blick verloren werden. Das ist uns ebenfalls wichtig. Schließlich gibt es die Möglichkeit, Beamtenstellen bei den Ämtern für Ländliche Entwicklung in bestimmten Fällen mit Angestellten zu besetzen. Das erhöht die personelle Flexibilität. Gerade angesichts des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass wir qualifiziertes Personal gewinnen können, unabhängig vom Status. Entscheidend ist die Kompetenz und nicht die Statusform. Meine Damen und Herren, warum ist das alles so wichtig? – Weil wir der Meinung sind, dass der ländliche Raum und die ländliche Entwicklung in Bayern eine zentrale Rolle spielen. Aktuell laufen rund 1.200 Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz. In jeder zweiten bayerischen Kommune wird damit aktiv an einer nachhaltigen und zukunftsorientierten Gestaltung des ländlichen Raums gearbeitet. Dabei geht es nicht nur um Grundstücksgrenzen. Es geht um weit mehr. Es geht um die Umsetzung flächenintensiver Infrastrukturprojekte im Verkehrsbereich oder auch im Hochwasserschutz. Es geht um die Unterstützung unserer Landwirtschaft durch Verbesserung der Agrarstruktur und den Schutz wertvoller Böden. Es geht um bedeutende Naturschutzprojekte, etwa die Moorrenaturierung oder die Vernetzung von Biotopen. Es geht um die Stärkung kleiner Gemeinden im Rahmen der Dorferneuerung. Das ist uns auch sehr wichtig. Schließlich geht es um Lebensqualität, Identität und Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum. All diese Aufgaben sind anspruchsvoll. Sie erfordern effiziente Verfahren, klare Zuständigkeiten und eine moderne Verwaltung. Die sieben Ämter für Ländliche Entwicklung leisten täglich hervorragende Arbeit. Das möchte ich an dieser Stelle auch einmal sagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit diesem Gesetzentwurf geben wir ihnen den Werkzeugkasten, den ich anfangs schon angesprochen habe, an die Hand, um noch effizienter, noch digitaler und somit auch noch bürgernäher zu arbeiten. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben, nämlich den Dienst am Bürger. Genau darum geht es. Es geht um eine Verwaltung, die nicht dem Selbstzweck, sondern den Menschen dient. Dieser Gesetzentwurf steht für Pragmatismus statt Formalismus, für Digitalisierung mit Augenmaß, für Entlastung statt zusätzlicher Vorschriften, für ein starkes, für ein zukunftsfähiges Bayern, gerade auch im ländlichen Raum. Aus all diesen Gründen bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
