Walter Nussel
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich um ein Gesetz, das viele Menschen berührt und den unterschiedlichsten Interessen Rechnung trägt. Ich darf mich vorab bei den zuständigen Ministerien und beim Wirtschaftsminister, der das Gesetz federführend eingebracht hat, für die gute Zusammenarbeit bedanken, aber auch bei unserer Landwirtschaftsministerin, die leider wetterbedingt noch in Berlin festhängt, da kein Flieger gestartet ist. Ich darf vorab sagen: Bei der Jagd geht es letztendlich auch um die Achtung der Schöpfung, unserer Natur und der Landschaft sowie der Tierarten. Das sollte bei allen, die schon wieder aufgeregt schreiben, was wir noch ändern müssten, im Hinterkopf sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich darf darauf hinweisen, wer eigentlich wofür zuständig ist. Wir haben einen Kleinprivatwald – es handelt sich mit über 700.000 Eigentümern in Bayern um die Masse der Waldbesitzer –, wir haben einen Großprivatwald, wir haben einen Staatswald, und wir haben die Landwirtschaft mit den offenen Landflächen. Verschiedene Interessen sind zu bündeln und im Wege von Kompromissen Lösungen zu suchen und zu finden. Wir haben das in vielen Gesprächen, in vielen Terminen versucht. Letztendlich sind der CSU das Eigentumsrecht und die Jagd ganz wichtig. Das Eigentumsrecht ist beim Grundbesitzer, bei dem, der den Grund besitzt. Jagdgenossenschaften werden für Kleinprivatwald und offene Landflächen gebildet. Die Jagdgenossenschaften – das ist so konzipiert – wählen nach den gesetzlichen Vorgaben einen Jagdvorstand; der Jagdvorstand handelt dann auf "Augenhöhe" – Letzteres in Anführungszeichen – mit den Jagdpächtern einen Vertrag aus, nach dem der Jagdpächter das "Eigentumsrecht" – in Anführungszeichen – übertragen bekommt, sodass er dort die Jagd innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten, aber auch so ausübt, wie es die "Jagdgenossen" vor Ort – in Anführungszeichen – wünschen. Ich sage das deswegen, weil mir das in der Diskussion immer etwas zu kurz kommt. Die Verantwortung liegt dann nämlich auch dort. Wenn das Eigentumsrecht bei den Jagdgenossen ist, wo es auch hingehört, dann haben diese auch eine Verantwortung dafür, anständig damit umzugehen; der Staat soll nicht alles regulieren. Deswegen haben wir dieses Gesetz jetzt so vorgelegt. Danke auch noch einmal an den Minister. Ein Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Grundversorgung unserer Bevölkerung. Dazu gehört auch die Jagd. Sag mal, was will der Nussel jetzt mit der Grundversorgung? – Aber lasst uns einmal den Bogen zu den Weidetierhaltern spannen, also allen, die hier die Alpen bewirtschaften. Wenn der Wolf, der keinen natürlichen Feind hat, draußen unsere Tiere reißt, ob das Schafe oder Rinder sind, ist die Frage, ob die Alpen so noch bewirtschaftet werden können. Das ist dann Teil der Grundversorgung, in dem Fall für Tourismus und Erholung. Aber natürlich geht es auch um andere Bereiche wie die Fischerei, wenn Kormoran, Biber, Otter usw. die Fischerei gefährden, weil wir dies durch gewisse Vorgaben nicht mehr in den Griff bekommen. Deswegen müssen wir hier die Grundversorgung der Bevölkerung als Überschrift wählen und sagen, dass diese Tiere in einem gewissen Ausmaß bejagbar sein müssen, damit wir unsere Landwirtschaft fortführen können. (Beifall bei der CSU) Ich habe mir in Oberfranken und speziell in der Oberpfalz Fischereibetriebe angesehen. Nicht mehr viele können Fischerei-Nachzucht betreiben. Wenn der Fischotter einmal in so einer Anlage drin ist, ist es vorbei. Dann hören die Betriebe auf. Wir können doch nicht alles aus dem Ausland hereinbringen, weil wir selber nicht fähig sind, das zu regulieren. Ich habe nichts gegen den Biber, ich habe nichts gegen Fischotter. Aber es muss mit Maß und Ziel gehen, und deswegen müssen wir hier aktiv eingreifen. Ähnlich ist es mit den Wildgänsen. Sie wurden auch vom Minister angesprochen. Das sind auch Arten, die draußen in den Kommunen – ich denke jetzt an die Naherholungsgebiete, an die Seenlandschaften – im Übermaß vorhanden sind. Selbst bei mir am Fluss gibt es Wildgänse im Übermaß. Auch da müssen wir Regularien finden, und in dem Zug können wir das jetzt ganz gut regeln. Unsere Landwirtschaftsministerin ist zuständig für den Waldumbau. Das ist eines der zentralen Themen. Die Vegetation hat sich in verschiedenen Landesteilen verändert. Deswegen haben wir jetzt auch versucht, die Schusszeiten mit Kompromissen anzupassen. Wir wollen versuchen, Hilfestellung zu geben. Sie kann genutzt werden. Wer sie nicht nutzen will, braucht sie nicht zu nutzen. Ich hoffe aber, dass es nicht gleich wieder zu Klagewellen führt, dass wir jetzt den 16. April für den Rehbockabschuss im Gesetz haben. Ich werbe einfach dafür mit dem Gedanken an die Vegetation, die sich verschoben und verändert hat. Aber wir brauchen auch Ruhezeiten fürs Wild. All das soll das Gesetz abbilden. Ich bin überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Ich darf allen Verbänden, Jagdverbänden, Naturschutzverbänden, Eigentümerverbänden, dem Bauernverband usw. danken. Es gab eine rege Diskussion, wie ich sie bisher kaum erlebt habe. Beim Wassergesetz war es ähnlich, aber bei der Jagd war es noch emotionaler. Ich werbe auch für etwas – in Anführungszeichen – "Gelassenheit", dass wir die Dinge schon genau analysieren und anschauen. Ich wurde jetzt immer wieder angesprochen, weil es noch keinen Praxischeck gegeben hat. Mein Ziel als Bürokratieabbaubeauftragter ist es, Praxischecks zu den Verordnungen und Richtlinien durchzuführen. Wenn das Gesetz durch die Plenardebatte durch ist, werden wir die Verordnungen mit Praxischecks prüfen, und wir werden auch wieder die Verbände – in Anführungszeichen – "mit einbinden", um zu sagen, wie wir das dann machen. Ich denke, dass der Minister das positiv mittragen kann; denn durch so einen Praxischeck sieht man wirklich, was ein forstliches Gutachten für einen Abschuss bedeutet, was gewisse Themen bedeuten, die wir dann anders regeln müssen. Aber ich erkenne draußen schon die Ideologie, die von verschiedenen Stellen, von verschiedenen Seiten eingebracht wird. Manche sagen, jedes Reh muss abgeschossen werden, damit der Waldumbau stattfinden kann. Das ist der falsche Weg. Wir müssen Achtung vor dem Rehwild, vor unserem Wild insgesamt draußen haben. Genauso ist es in den Bergen. Der Bergwald ist zu schützen; denn wir brauchen ihn für den Lawinenschutz. Wir müssen die Bergwälder hochkommen lassen; da muss eingegriffen werden, aber mit Maß und Ziel und nicht so, wie andere es fordern. Die Achtung vor der Natur und vor der Schöpfung – das will ich zum Schluss sagen – ist uns sehr wichtig. Ich denke, mit diesem Gesetz sind wir jetzt auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass es weiter so positiv begleitet wird, damit wir die nächsten Schritte in den Ausschüssen, federführend im Wirtschaftsausschuss, umsetzen können. Vielen Dank noch einmal an alle, die hier mitgeholfen haben. Noch einmal Dank an die beiden Ministerien. Ich hoffe, dass wir jetzt etwas Gutes auf den Weg gebracht haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
