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Tobias Reiß

05.02.2026 Sitzungen 19/69

Vielen Dank. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Bevor ich Tagesordnungspunkt 3 c aufrufe, darf ich noch kurz darauf hinweisen, dass wir in Abhängigkeit von der Dauer der Ersten Lesung zum nächsten Tagesordnungspunkt planen, auch den Tagesordnungspunkt 3 d gegebenenfalls noch vor der Mittagspause abzuwickeln und dann in die Mittagspause zu gehen. Zunächst rufe ich Tagesordnungspunkt 3 c auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/9707) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Hubert Aiwanger das Wort. Staatsminister Hubert Aiwanger (Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie): Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema heute ist die Weiterentwicklung des bewährten Bayerischen Jagdgesetzes. Ich glaube, das ist ein sehr wichtiger Punkt für den ländlichen Raum und zur Stabilisierung der Thematik Wald und Wild. Das neue Bayerische Jagdgesetz wird gut sein für den Wald, und es wird gut sein für das Wild. Ich bedanke mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Verbänden, mit denen wir im Vorfeld diese Debatten geführt haben: bei den Waldbesitzern, beim Bauernverband, beim Jagdverband, bei Familienbetriebe Land und Forst und bei der Organisation der Jagdgenossenschaften, also denjenigen, die draußen künftig auf meinen Vorschlag hin mehr Eigenverantwortung ausüben können sollen und das Thema "Wald und Wild" in Eigenverantwortung besser steuern sollen, als wenn wir den gegenteiligen Weg gingen und mit mehr staatlicher Bevormundung, mit mehr staatlichem Durchgriff vorgingen. Das passt auch voll in die Debatte, wohin sich der Freistaat Bayern insgesamt entwickeln will, dass wir wieder mit mehr bürgerschaftlichem Engagement vor Ort und mit weniger Bürokratie agieren wollen. All das findet sich dort wieder. Der Kernpunkt ist erstens, dass wir Rehwildbejagung künftig ohne behördlichen Abschussplan ermöglichen wollen, wenn die Grundbesitzer das wollen. Wenn sie das nicht wollen, können sie beim jetzigen Abschussplan bleiben. Der zweite wichtige Punkt ist die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins bayerische Jagdrecht. Sie wissen, dass – Gott sei Dank – auch der Bund dieses Thema jetzt aufgreift. Wir wissen, dass – Gott sei Dank – auf europäischer Ebene jetzt der Schutzstatus des Wolfes von "streng geschützt" auf "geschützt" gesenkt worden ist und wir damit die Möglichkeit haben, die Wolfsprobleme künftig mit jagdrechtlichen Mitteln gezielter zu lösen, ohne den Wolf als Art in Deutschland auszurotten. Der Erhaltungszustand soll nach EU-Gesetz weiterhin erhalten bleiben, aber wir können dann eben gezielter Probleme lösen. Weiterhin ist mir wichtig, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen, die eine immer größere Fläche in den Revieren einnehmen, künftig nicht mehr automatisch befriedet werden sollen, sondern sogar als Wildlebensraum genutzt werden können, indem wir diese Flächen wilddurchgängig machen, darin vielleicht sogar Biotope schaffen und diese Flächen dann auch im Jagdrecht lassen. Ein wichtiger weiterer Punkt ist die Wildtierrettung. Hier ist Rechtssicherheit herzustellen, dass eben beim Mähen von Wiesen Rehkitze nicht totgemäht werden und der Akt des Aufsuchens von Rehkitzen – das geschieht heute häufig mit Wärmebilddrohnen und dergleichen – möglich wird, ohne hier einen juristischen Graubereich zu haben. Als weiteres Thema haben wir die Einführung der Pool-Abschusspläne beim Rotwild. Das heißt, dass wir revierübergreifend verschiedene Reviere zusammenbringen können, die dann freiwillig sagen: Wir machen den Abschussplan für Rotwild auf einer größeren Fläche. Wir ändern eine Reihe von Jagdzeiten, vor allem auch für Dachs, Steinmarder und Wildgänse, um Schäden zu vermeiden. Etwas umstritten war das Thema der Apriljagd auf Rehwild. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, die Jagdzeit für Schmalreh und Böcke am 16. April beginnen zu lassen. Es gibt Gründe dafür; es gibt Gründe dagegen. Ich bin überzeugt, dass auch hier die Eigenverantwortung vor Ort funktioniert, dass wir dort, wo wir in den Wäldern vermehrt Verbissschäden haben, künftig nicht mehr Hunderte von Einzelfallgenehmigungen über die Jagdbehörden, verbunden mit viel, viel Bürokratie, benötigen, dass aber andernorts das Wild auf Freiflächen nicht bereits im April beunruhigt wird und durch die Apriljagd in die Wälder getrieben wird, sondern möglichst draußen auf der Äsungsfläche bleiben kann, ohne im Wald zu Schaden zu gehen. Schließlich sehen wir auch das Thema der Fallenjagd als künftig weitere wichtige Maßnahme, vor allem auch gegen invasive Arten von der Nutria bis hin zum Waschbären und ähnlichen Tieren, die sich teilweise auch in Städten und Dörfern ansiedeln. Wir können künftig von einem Jäger, der den bayerischen Jagdschein erwirbt, erwarten, dass er, wenn er den Jagdschein hat, auch die Fallenkompetenz mitbringt, also die Ausbildung für die Falle im Jagdkurs integriert wird und nicht mit einem Sonderkurs nach der Jägerprüfung gemacht werden kann. Viele Jäger gehen diesen Weg bisher nicht und sind dann am Ende beim Falleneinsatz nicht fachgerecht unterwegs. Es geht also um eine Vielzahl von Themen. Das war jetzt nicht alles, aber das meiste und Wichtigste. Wir wollen viele Themen voranbringen. Ich bin überzeugt, dass wir damit das Bayerische Jagdgesetz zukunftsfähig machen. – Vielen Dank für die Zusammenarbeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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