Elena Roon
Sehr geehrte Damen und Herren, liebes Präsidium! Wir alle erinnern uns: Vor über zehn Jahren gab es auf Bundesebene das Betreuungsgeld. Es wurde von der damaligen Familienministerin Kristina Schröder eingeführt und sollte eine Lücke im Gesetzbuch schließen; denn mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz stellte sich ganz logisch die Frage: Was ist eigentlich mit den Eltern, die keine öffentliche Betreuung ihrer Kinder unter drei Jahren in Anspruch nehmen wollen oder können? – Die Lösung: das Betreuungsgeld. Es gab dafür sogar einen eigenen Paragrafen im Sozialgesetzbuch, nämlich § 16 Absatz 5. Dort hieß es ganz klar: Ab 2013 soll für Eltern, die ihre ein- bis dreijährigen Kinder nicht in Einrichtungen betreuen lassen, eine monatliche Zahlung, zum Beispiel ein Betreuungsgeld, eingeführt werden. Dieser Absatz ist nicht aus einer Laune heraus entstanden, das wurde nicht geschrieben, weil Angela Merkel gerade einen guten Tag hatte. Nein, das hatte einen verfassungsrechtlich guten Grund, nämlich den Artikel 6 unseres Grundgesetzes. Die Pflege und Erziehung der Kinder sind nicht nur das natürliche Recht der Eltern, sondern auch ihre zuvörderst obliegende Pflicht, was so viel heißt wie, dass der Staat keine einheitliche Erziehungsform vorschreiben darf. Dessen ungeachtet wurde die damalige Familienministerin von links-grünen Politikern massiv angefeindet, als "Herdprämien-Ministerin" verspottet und als ewig gestrig dargestellt. Die Wenigsten verstanden damals, dass es um das Grundgesetz, um Gleichberechtigung, um eine echte Wahlfreiheit für Familien ging. Wir als AfD möchten Familien unterstützen, egal für welches Erziehungsmodell sie sich entscheiden; denn der Primat der Erziehung liegt nicht beim Staat, sondern bei den Eltern. Sie wissen am besten, was für ihre Kinder gut ist und was nicht. (Beifall bei der AfD) Das sah die CSU früher übrigens genauso. Aber das ist vorbei. Deshalb wurde das Betreuungsgeld, nachdem es zur Ländersache erklärt wurde, in Bayern weitergeführt und später sogar zum Familiengeld ausgebaut. Doch wie immer wurde etwas versprochen und nicht eingehalten. Durch die Abschaffung des Familiengeldes geht nun dieser Ansatz von Gleichberechtigung und Wahlfreiheit verloren. Nur noch Sachsen hält – völlig zu Recht – an seinem Landeserziehungsgeld fest. Es unterstützt Familien, Eltern, die sich für eine längerfristige eigene häusliche Betreuung des Kindes entscheiden. Der Staat gibt für Fremdbetreuung monatlich etwa 1.200 Euro bis 1.800 Euro aus. Eltern, die sich selbst um ihre Kinder kümmern, gehen dabei leer aus. Nicht einmal die 250 Euro hat man ihnen gelassen. Das ist schlicht ungerecht. Noch mal: Jede Familie soll selbst entscheiden können, ob sie ihr Kind zu Hause betreut oder ihr Kind institutionell betreuen lässt. Echte Wahlfreiheit bedeutet aber nicht nur, dass genügend Krippenplätze vorhanden sind, wie es uns die Staatsregierung gerne erzählt; echte Wahlfreiheit bedeutet auch, dass diejenigen ebenfalls unterstützt werden, die sich bewusst dafür entscheiden, ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause zu betreuen. Auch oder gerade diese Leistung verdient Anerkennung. Unser Konzept sieht deshalb vor, dass jede Familie in Bayern, die ihre Kinder unter drei Jahren zu Hause betreut, 200 Euro im Monat erhält. Uns war dabei die Staffelung für weitere Kinder besonders wichtig. Geschwister sind doch etwas Schönes. Für das zweite Kind sollen es 250 Euro sein, ab dem dritten Kind sogar 300 Euro Landesbetreuungsgeld. Das Landesbetreuungsgeld soll vom 13. bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats bezogen werden können, unabhängig vom Einkommen. Ein weiterer wichtiger Unterschied zum alten Betreuungsgeld: Unser Modell bezieht auch die Großeltern als Leistungsbezieher ein, wenn sie sich tagsüber um ihre Enkelkinder kümmern, während die Eltern des Kindes arbeiten. Ganz ehrlich: Das haben sie doch verdient; denn viele junge Familien werden mir definitiv zustimmen: Was würden wir eigentlich ohne Omas und Opas machen? Sie leisten Unglaubliches, und das soll auch anerkannt werden. (Beifall bei der AfD) Familiärer Zusammenhalt ist nach wie vor ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft und die Seele Bayerns. Das sehen wir besonders in der Kinderbetreuung, aber auch in der Pflege, weshalb wir das fördern und unterstützen möchten. Und ja: Natürlich gibt es nichts umsonst im Leben, auch das Landesbetreuungsgeld nicht. Bei einer Betreuungsquote von 33 % im U-3-Bereich wären das rund 450 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Geld wäre gut investiert und soll über die frei werdenden Mittel des Familiengeldes finanziert werden.
