Christiane Feichtmeier
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Kommunen sind das Fundament unseres Gemeinwesens. Hier entscheidet sich, ob staatliches Handeln funktioniert oder ob Bürgerinnen und Bürger nur noch Frust erleben. Die Realität ist vielerorts angespannt: Fachkräftemangel, wachsende Aufgaben, knappe Haushalte und dazu ein Regelwerk, das oft mehr bindet als unterstützt. Viele Kommunen wissen aber ganz genau, wie sie Dinge einfacher und besser erledigen können. Sie dürfen es leider nur nicht. Genau hier setzt meiner Meinung nach der Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion an. Er eröffnet Kommunen die Möglichkeit, befristet und auf Antrag von einzelnen landesrechtlichen Vorgaben abzuweichen, um neue Wege der Aufgabenerfüllung zu erproben. Die SPD-Fraktion begrüßt diesen Ansatz und wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Aus sozialdemokratischer Sicht ist dabei eines entscheidend: Bürokratieabbau ist kein Selbstzweck. Er muss den Menschen dienen – den Beschäftigten in den Verwaltungen ebenso wie den Bürgerinnen und Bürgern, die auf verlässliche öffentliche Leistungen angewiesen sind. Positiv ist deshalb, dass das Gesetz klare Leitplanken setzt: kein Eingriff in Bundes- und Europarecht, kein Risiko für Leib und Leben und kein Abbau zentraler Gemeinwohlstandards. Gleichzeitig sorgen ein transparentes Antragsverfahren, eine zeitliche Befristung und eine Berichtspflicht gegenüber dem Landtag dafür, dass parlamentarische Kontrolle gewahrt bleibt. Ein Blick in andere Bundesländer zeigt allerdings auch: Ein solches Gesetz ist eben kein Selbstläufer. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit vielen Jahren ein vergleichbares Regelungsbefreiungsgesetz. Die Erfahrungen dort sind sehr aufschlussreich: Ja, es gab erfolgreiche Erprobungen, etwa bei der Reduzierung von Dokumentations- und Berichtspflichten oder bei einzelnen Verwaltungsverfahren. Die Nutzung blieb aber insgesamt hinter den Erwartungen zurück. Der Grund war aber nicht fehlender Bedarf der Kommunen. Die Gründe waren zu wenig Begleitung, zu hohe Hürden im Verfahren und zu wenig politische Unterstützung durch das Land. Genau daraus müssen wir lernen. Wir wollen, dass dieses Gesetz in Bayern Wirkung entfaltet. Dafür braucht es mehr als einen rechtlichen Rahmen. Es braucht aktive Beratung, klare Information und den politischen Willen, erfolgreiche Erprobungen auch tatsächlich in Dauerrecht zu überführen. Denn eines ist klar: Bürokratieabbau ersetzt keine auskömmliche Kommunalfinanzierung. Bürokratieabbau ersetzt auch nicht die Pflicht des Freistaates, Aufgaben nur dann zu übertragen, wenn sie auch finanziert sind. Der Freistaat kann aber helfen, vorhandene Ressourcen besser einzusetzen. Genau diese Chance sollten wir nutzen. Unser Ziel ist ein handlungsfähiger Staat auf kommunaler Ebene – ein Staat, der seinen Beschäftigten gute Arbeitsbedingungen bietet, und ein Staat, der pragmatische Lösungen ermöglicht, statt sich hinter Vorschriften zu verstecken. Wir stimmen dem Gesetzentwurf, wie gesagt, nicht deshalb zu, weil er alte Probleme löst, sondern weil er, wenn wir ihn dauerhaft umsetzen wollen, ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung ist. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Vielleicht finden wir dann auch einen richtig kniffigen sexy Begriff für dieses Gesetz. Dann können wir ihn politisch vorantreiben. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Zuruf von der CSU: Sexy?)
