Johannes Becher
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir wollen ein kommunales Regelungsbefreiungsgesetz für Bayern einführen, (Martin Wagle (CSU): Ach was!) um den Gemeinden, Städten, Landkreisen und Bezirken mehr Freiheit und mehr Raum für pragmatische und kreative Lösungen zu geben. Es gibt zu viel Bürokratie, und wir haben das Vertrauen, dass vor Ort besser, schneller und einfacher entschieden wird. Wenn es die Kommune besser kann als der Staat, soll sie es besser machen dürfen. Das ist unsere Überzeugung. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir brauchen Spielräume und einen Wettbewerb um die besten Entbürokratisierungsideen, um schneller, einfacher und wirksamer zu arbeiten. Der Leitgedanke ist dabei, dass die Entscheidungen so weit unten wie möglich getroffen werden sollen. Das gilt für den Staatsaufbau genauso wie innerhalb einer Behörde. Eine Kommune muss sich auch einmal die Frage stellen dürfen: Braucht es diese Vorschrift, oder kann sie wegfallen? Wenn sie wegfallen kann, soll sie es ausprobieren können. Bei unserem Vorschlag werden nicht einzelne ausgewählte Kommunen zur Modellregion für Entbürokratisierung, sondern jede Kommune in Bayern kann zur Modellregion werden, wenn sie eine Idee hat, mutig und innovativ ist. Das ist der Gedanke dieses Gesetzes, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Dieser Gesetzentwurf ist ein klares Zeichen des Vertrauens in die kommunale Familie. Ich bin auch überzeugt, dass die Themen Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung nur miteinander, auf Augenhöhe des Staates mit den Kommunen, gelingen können. Konkret zum Gesetz: Vorbild ist das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz in Baden-Württemberg, das der dortige Landtag im Oktober 2025 einstimmig verabschiedet hat, meine Damen und Herren. Man muss das Rad auch nicht immer neu erfinden. Wenn es in Baden-Württemberg ein Erfolg ist und Kommunen in Baden-Württemberg Freiheit und Vertrauen erhalten und von Landesregelungen abweichen können, sollen auch Kommunen in Bayern die Möglichkeit und das Recht erhalten, von Landesregelungen abzuweichen. Warum denn nicht, meine Damen und Herren? – Wenn es in Baden-Württemberg geht, muss es auch in Bayern gehen. (Beifall bei den GRÜNEN) Ziel des Gesetzes ist es, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben und auszuwerten und erfolgreiche Modelle für die landesweite Übernahme zu prüfen. Zu diesem Zweck werden für einen begrenzten Zeitraum Abweichungen von Rechtsvorschriften zugelassen, um den Gemeinden, Städten, Landkreisen und Bezirken die Erprobung neuer Lösungen bei der Aufgabenerledigung und der kommunalen Zusammenarbeit zu ermöglichen und zu testen, ob es besser wird, ob Verwaltungsverfahren dadurch beschleunigt werden, ob es kostengünstiger für die Unternehmen und einfacher für die Leute und die Verwaltungen selbst wird. Auch beim Thema demografischer Wandel werden wir praxisbezogene, örtlich angepasste Lösungen brauchen. Diese wollen wir ermöglichen. Wie soll es funktionieren? – Die Kommunen stellen Anträge und formulieren sehr konkret, wovon sie befreit werden möchten und wie sie dies selbst besser gestalten können. Liegt kein Verstoß gegen höherrangiges Recht, also Bundes- oder Europarecht, vor, kann und soll die Befreiung erfolgen. Über einen solchen Antrag ist innerhalb von drei Monaten zu entscheiden. Wird nicht entschieden, gilt dies als Zustimmung. Wenn nichts dagegenspricht, kann die Kommune das für einen Zeitraum von vier Jahren ausprobieren. Das ist ein rechtssicherer Rahmen für Experimente. Wir setzen auf kommunalen Sachverstand, kommunale Initiative und kommunale Innovation, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN) Im Übrigen sieht unser Gesetz selbst auch eine Befristung und ein Ablaufdatum sowie regelmäßige Berichte an den Landtag vor, weil wir auch erfahren wollen, ob dieses Gesetz die gewünschte Wirkung erzielt. Jetzt könnte man fragen: Was sind denn die genauen Auswirkungen? – Die genauen Auswirkungen sind, wie das angenommen wird. Wie viele Kommunen stellen tatsächlich Anträge? Wer hat wirklich eine Idee? – Das ist zunächst einmal offen. Dieses Gesetz ist ein Angebot für Innovation an die Kommunen. Es ist keine Pflicht. Ich bin überzeugt, dass das Angebot auf großes Interesse stößt, weil ja ausnahmslos alle über zu viel Bürokratie reden. Nur wird von einer Zustandsbeschreibung nichts besser. Mit diesem Gesetz könnte es besser werden, wenn wir Innovation und konkrete Ideen auslösen. Dieser Wettbewerb der Ideen, der dann auch in jedem kommunalen Gremium stattfindet, ist das, was uns wirklich weiterbringt. Gleichzeitig müssen wir den Kommunen sagen: Nutzt die neue Freiheit! Seid mutig, traut euch und findet einen pragmatischen Weg. Wenn ich in die kommunale Praxis schaue, stelle ich fest: Wir haben so viele kluge Köpfe in den Verwaltungen, wir müssen sie nur machen lassen. Das ist das Ziel unseres Gesetzentwurfs. (Beifall bei den GRÜNEN) Was hat sich in Baden-Württemberg getan? – Das Gesetz ist dort jetzt seit gut 100 Tagen in Kraft. Es gibt fast 100 konkrete Anträge für Entbürokratisierung. Darin geht es um die Vereinfachung bestimmter Förderprogramme, Statistiken, Anzeige- und Zustimmungspflichten. Es geht auch um viele kleinteilige Regelungen im Verhältnis zwischen Gemeinde und Staat, die die Verwaltung lähmen und Sand im Getriebe sind. Wenn wir den Sand aus dem Getriebe der Verwaltungen nicht herausbringen, werden wir nicht effizient arbeiten können. Es wird verschiedene Anträge geben. Die einen stellen Anträge und sagen: Das probieren wir aus. Das macht diese Kommune. Inzwischen gibt es Anträge, zu denen das Ministerium schon gleich sagt: Das machen wir für alle, weil die Kommune recht hat. Es gibt einen Antrag vom Städtetag zur Vereinfachung von Nachweispflichten von Förderprogrammen. Schließlich gibt es eine dritte Gruppe von Anträgen, bei denen man festgestellt hat, dass die Kommune das schon längst darf. Die Kommune hat schon Ermessensspielräume, wusste es aber nicht. Ich glaube, das ist häufiger der Fall. Die Ermessensspielräume, die der Gesetzgeber gibt, werden nicht immer angewendet. Wir benötigen diesen Kulturwandel in der Rechtsanwendung. Wir brauchen diesen Kulturwandel, mehr Vertrauen in die Menschen, mehr Vertrauen in die Unternehmen sowie Stichprobenkontrollen statt Dauerberichtswesen. Ermessensspielräume sollten von den Kommunen genutzt werden, statt in ständiger Angst vor der Verantwortung und der Haftung zu verweilen. Diesen Kulturwandel brauchen wir. Wie erreichen wir den? – Diesen Kulturwandel werden wir nicht nur dadurch erreichen, dass wir im Landtag darüber reden. Das muss vor Ort ankommen und vor Ort gelebt werden. Es muss auch einmal etwas ausprobiert werden können. Und ja: Es muss auch einmal ein Fehler gemacht werden können, um daraus zu lernen und besser zu werden. Wer immer versucht, keine Fehler zu machen, wird am Ende nicht mutig entscheiden. Wir brauchen mutige Entscheidungen. Wir müssen schneller, effizienter und praxistauglicher werden. Der Vorschlag der GRÜNEN für ein Kommunales Regelbefreiungsgesetz gibt mehr Freiheit und mehr Vertrauen. Lasst uns das gemeinsam für Bayern machen. (Beifall bei den GRÜNEN)
