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Arif Taşdelen

SPD 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich finde es äußerst unverschämt, dass Herr Mannes sich hierhinstellt und ins Mikrofon reingrinst und die Beschäftigten und Bediensteten und Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte hier in Bayern und in Deutschland so diskreditiert. Das finde ich unverschämt. (Beifall bei der SPD – Widerspruch bei der AfD) Wir haben sehr gute Bedienstete und Beschäftigte im öffentlichen Dienst, und wir haben sehr gute Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die ihren Job richtig gut machen. Wir lassen es nicht zu, dass Sie den öffentlichen Dienst so schlechtreden. Natürlich erwarten wir von jeder Beamtin, von jedem Beamten und von allen Tarifbeschäftigten, dass sie auf Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung handeln und entscheiden. Das ist Grundvoraussetzung dafür, dass man im öffentlichen Dienst arbeiten darf. Und weil Sie den sogenannten mündigen Bürger angesprochen haben: Der mündige Bürger und die mündige Bürgerin haben den Anspruch, wenn sie ihr Kind in den Kindergarten bringen oder bei einer öffentlichen Verwaltung, bei einem Amt vorsprechen, dass der Beamte, die Beamtin, die Beschäftigten dort eben auf Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung handeln. Das ist ein Anspruch. An diesem Anspruch halten wir fest und lassen auch nicht an ihm rütteln. (Beifall bei der SPD)

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