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Martin Behringer

FREIE WÄHLER 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Privilegiertes Bauen ist ein sehr begrenztes Recht im Sonderfall. Es betrifft meistens ja nur die Landwirtschaft. Aber ich glaube, hier gibt es bestehende und nachvollziehbare Gründe, das zu erweitern. Gerade wenn es um Feuerwehrhäuser und Zweckbauten geht, die die kommunale Familie einfach braucht, ist dieses Anliegen nachvollziehbar und unstrittig. Seit Jahren wird auch zunehmend über dieses Thema diskutiert, um eine maßvolle Ausweitung zu rechtfertigen, aber bis dato ist leider nichts passiert. In vielen Gesprächen in Kommunen, die Sie bestimmt auch führen und die Sie auch immer wieder von Bürgermeistern, Gemeinderätinnen und Gemeinderäten mitbekommen, ist Thema, dass die Planungen für Gebäude, die kommunale Pflichtaufgabe sind, von Schulen, von Feuerwehrhäusern, von Kindergärten usw., sehr aufwendig sind und oft nicht zeitnah umgesetzt werden können. Ich glaube, deshalb ist dieser Antrag äußerst wichtig, damit wir eben mehr oder weniger neue Feuerwehrhäuser sehr schnell bauen können, ohne aufwendige Planungen, einfach günstiger und schneller. Bestehende Feuerwehrhäuser sind häufig zu klein. Sie sind veraltet. Die Feuerwehrfahrzeuge der heutigen Generation passen nicht mehr rein. Die Umkleidekabinen oder Umkleidemöglichkeiten für die Feuerwehrfrauen und -männer entsprechen einfach nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten. Es fehlen Schulungsräume, die Sanitäranlagen sind nicht barrierefrei und meistens auch nicht getrennt in Weiblein und Männlein. Deshalb ist es mehr oder weniger sehr wichtig, dass man hier andere Wege beschreitet. Immer mehr kommt vor, dass kleinere Dorffeuerwehren fusionieren, dass man einen Standort sucht, der beide Bereiche abdeckt. Deshalb ist das dafür äußerst wichtig. Auch bei Ausfahrten für Bundes- und Staatsstraßen ist es wichtig, die Gegebenheiten so zu schaffen, dass es für die Feuerwehren auch möglich ist, ohne Probleme auszurücken. Wie ich schon gesagt habe, gehören für mich zu den kommunalen Zweckbauten natürlich auch Kindergärten und -krippen. Es gehören Schulen, Rettungswachen oder ähnliche Einrichtungen mit dazu. Wir brauchen keine langen Genehmigungsverfahren mehr. Wir haben keinen hohen Verwaltungsaufwand und keine Klagen über Lärm. Wenn die Sirene in der Nacht geht usw., weiß man ja, dass es bei den Gemeinden immer wieder zu Beschwerden kommt. Das kann man auch verhindern, wenn man außerorts bzw. im Außenbereich bauen kann. Gleichzeitig wissen wir, dass der Bedarf an den Einrichtungen für diesen Teil der Daseinsvorsorge sehr hoch ist. Wenn man das Ganze anschaut, muss man natürlich schon dazusagen, dass dies kein Freibrief für beliebiges Bauen im Außenbereich sein soll. Aber ich glaube, dass unsere Kommunen damit im Einzelfall wirklich sehr, sehr gut umgehen. Sie wissen sehr wohl, wo es passt und wo es nicht passt; sie pflanzen nicht einfach irgendwo in die Prärie ein Feuerwehrhaus, einen Kindergarten oder eine Schule hin, sondern es wird wirklich im Interesse aller gemacht. Für mich ist sehr wichtig, dass die Kommunen hier wirklich privilegiert werden, dass sie handlungsfähig bleiben und, wie gesagt, auch die Verantwortung bekommen. Wir wissen alle, dass die Kommunen das auch können. Ziel unseres Dringlichkeitsantrags ist, dass man die Bauvorschriften mit Augenmaß optimiert, dass wir schneller, günstiger und effektiver bauen, wo der öffentliche Zweck es rechtfertigt. Beispiele sind unsere Feuerwehrhäuser, unsere Kindergärten, unsere Schulen. Ich glaube, dieser Dringlichkeitsantrag zeigt einen sinnvollen und verantwortungsvollen Weg, und bitte dementsprechend um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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