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Daniel Halemba

AfD 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf sollten wir zunächst ehrlich sein, ehrlich gegenüber den Bürgern und ehrlich gegenüber uns selbst als Parlament. Was hier heute vorliegt, ist keine eigenständige politische Entscheidung des Freistaats Bayern, sondern die unmittelbare Folge einer längst beschlossenen EU-Verordnung. Der politische Kern dieses Gesetzes wird nämlich nicht heute hier im Landtag beschlossen, sondern wurde schon längst in Brüssel beschlossen. Mit der EU-Verordnung 2024/1028 wurde ein europaweit harmonisiertes System zur Erfassung, Speicherung und zum Austausch von Daten über kurzfristige Vermietungen geschaffen. Diese Verordnung gilt unmittelbar. Der Landtag hat darauf keinen Einfluss mehr. Das Landesgesetz dient nun ausschließlich dazu, dieses System auch irgendwie praktisch vollziehbar zu machen, und genau darin liegt das Problem; denn dieses Gesetz ist das rechtliche Einfallstor, durch das eine neue, weitreichende Dateninfrastruktur in Bayern verankert wird. Erst durch die Änderung des Zweckentfremdungsgesetzes werden Gemeinden dazu verpflichtet, digitale Register einzurichten, Daten zu sammeln, Daten weiterzugeben und diese Daten dauerhaft vorzuhalten. Was hier entsteht, ist keine harmlose Verwaltungslösung, sondern eine neue Datenkrake. Künftig müssen private Gastgeber ihre Wohnungen registrieren lassen. Es werden personenbezogene Daten erhoben, detaillierte Angaben zu Wohneinheiten gemacht, Registrierungsnummern vergeben und öffentliche Register aufgebaut. Wie viel Bürokratie sollen unsere Bürger hier in Bayern denn noch ertragen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Parallel dazu liefern Onlineplattformen monatlich Vermietungsdaten, beispielsweise zur Anzahl der Übernachtungen, zu den Gästezahlen und Herkunftsländern, konkrete Adressen und Angebots-URLs. Diese Daten werden über eine bundesweite digitale Zustellungsstelle zentral zusammengeführt und abrufbar gemacht. Damit nicht genug: Der Gesetzentwurf erweitert den Kreis der Auskunftspflichtigen auch noch auf Energie- und Wasserversorger. Verbrauchsdaten sollen künftig als Ermittlungsinstrument dienen, um festzustellen, ob Wohnraum genutzt, leerstehend oder zweckentfremdet ist. Dies ist ein weiterer Schritt zur totalen Überwachung unserer Bürger. Deshalb müssen wir diesen heute auch entschieden ablehnen, was ich in der Ersten Lesung schon einmal vorwegnehme. Wir reden hier nicht mehr über anlassbezogene Einzelfallkontrollen, sondern über den Aufbau eines strukturellen Kontrollsystems, digitale Register, automatisierte Verwaltungsakte, zentrale Datendrehscheiben, lange Speicherfristen und empfindliche Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Die Datenkrake entsteht dabei nicht zufällig, sondern ist das Ergebnis europäischer Harmonisierungspolitik. Das heißt, die EU beschließt, der Bund richtet die technische Infrastruktur ein, die Länder passen ihre Gesetze an, die Kommunen müssen vollziehen, und am Ende steht der Bürger, der sich registrieren, erklären und rechtfertigen muss. Besonders perfide ist dabei, dass den Gemeinden formal ein Ermessen eingeräumt wird. In Wahrheit werden sie aber faktisch gezwungen, dieses System einzuführen, wenn sie weiterhin an die begehrten EU-Daten kommen wollen. Das ist keine echte kommunale Selbstverwaltung, das ist Druck durch rechtliche Abhängigkeit. Meine Damen und Herren, nur wir als AfD stehen für den Schutz des Eigentums und für den Schutz der Privatsphäre. Wohnraummangel entsteht nicht durch private Kurzzeitvermietung, sondern durch politisches Versagen, explodierende Baukosten, Überregulierung, ideologische Vorgaben und eine Politik, die Angebot verhindert statt ermöglicht. Statt Wohnungsbau zu erleichtern, wird ein weiteres Kontrollinstrument geschaffen. Statt Vertrauen in die Bürger zu haben, wird Misstrauen gesetzlich verankert. Statt Ursachen zu bekämpfen, werden hier nur Symptome verwaltet. Sie machen hiermit – auch konkret mit diesem Gesetz – Wohnraum teurer. Dieses Gesetz ist nicht verhältnismäßig und nicht freiheitlich, es schafft ein weiteres Bürokratiemonster und ist ein weiteres Beispiel dafür, wie europäische Vorgaben Schritt für Schritt das Alltagsleben der Menschen einschränken. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei der AfD)

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