Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, rechtzeitig aus dem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 d auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Zweckentfremdungsgesetzes (Drs. 19/9639) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Herrn Staatsminister Christian Bernreiter das Wort. Bitte schön. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Uns ist allen bekannt: Die Lage am Wohnungsmarkt bleibt in vielen bayerischen Gemeinden angespannt. Gleichzeitig nehmen Kurzzeitvermietungen über Onlineplattformen wie Airbnb immer weiter zu. Das verschärft die Situation, weil sie dem Markt Mietwohnungen entziehen. Hinzu kommt, dass die Plattformen die Daten zu Vermietungen nicht an die Behörden herausgeben wollen. Das erschwert die Durchsetzung nationaler Regelungen zum Schutz von Wohnraum erheblich. Das ist kein rein bayerisches Problem, sondern betrifft die ganze EU. Daher hat die EU mit der Verordnung zur Kurzzeitvermietung harmonisierte Vorschriften für den Austausch und die Erhebung von Daten in diesem Bereich festgelegt, die am 20. Mai in Kraft treten. Mit unserem Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsgesetzes wollen wir die Anforderungen der EU-Verordnung jetzt zügig in Landesrecht umsetzen. Damit können Kommunen in Bayern am Datenaustausch teilhaben und vom verbesserten Wohnraumschutz profitieren. Mit dem neuen Zweckentfremdungsgesetz können Gemeinden in Bayern freiwillig ein digitales Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen einführen. Die Einführung ist also keine Pflicht, bringt aber schon viele Vorteile. Die Gemeinden erhalten verlässliche und belastbare Daten von Onlineplattformen, sie können Kurzzeitvermietungen kontrollieren und Wohnraum wirksam vor zweckwidrigen Nutzungen schützen. Durch die Einführung des Registrierungsverfahrens kann das Zweckentfremdungsgesetz dann deutlich besser vollzogen werden. Die Gemeinden können Vermietungsdaten monatlich über eine Zugangsstelle beim Bund abrufen. Gleichzeitig führen wir eine Registrierungspflicht ein. Das heißt, jeder Gastgeber muss sich anmelden, bevor er über eine Onlineplattform vermietet. Hierfür erhält er eine kostenlose Registrierungsnummer. Das ist ein sehr bürokratiearmes Verfahren. Das stellen wir damit auch sicher. Meine Damen und Herren, in Bayern gibt es momentan acht Gemeinden mit einer Zweckentfremdungssatzung. Wenn sich eine Kommune für das digitale Registrierungsverfahren entscheidet, trägt sie auch die Kosten für die technische Umsetzung. Wir unterstützen die Gemeinden bei der einheitlichen Entwicklung und Bereitstellung, damit das Verfahren effizient und transparent ist. Mein Ministerium hat erreicht, dass Gemeinden das bestehende digitale Registrierungsverfahren aus Nordrhein-Westfalen nutzen können. Aktuell klären wir durch den Städtetag, welche Gemeinden daran Interesse haben. Gemeinden können eine entsprechende Kooperation mit Nordrhein-Westfalen vereinbaren. Damit hätten die Gemeinden noch vor dem 20. Mai 2026, an dem die EU-Verordnung in Kraft tritt, ein kostengünstiges Registrierungsverfahren zur Verfügung. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit der Gesetzesänderung schaffen wir für unsere Gemeinden mehr Transparenz, bessere Durchsetzungsmöglichkeiten und damit mehr Schutz für den Wohnungsmarkt. So verhindern wir die dauerhafte Umwandlung von Wohnraum für Kurzzeitvermietungen und erhöhen das Angebot für Langzeitmieter. Deshalb bitte ich Sie um zügige Beratung und Beschlussfassung zu unserem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
