Harry Scheuenstuhl
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der auf den ersten Blick den Eindruck erweckt, ein praktisches Problem zu lösen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch: Er ist rechtlich unsauber, kommunalpolitisch unausgewogen und in weiten Teilen überflüssig. Eigentlich können wir schon aufhören. Zunächst vorweg, und das will ich ausdrücklich sagen: Ja, Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger ist wichtig. Ja, auch Kommunen brauchen klare und handhabbare Regeln. Aber genau daran mangelt es diesem Gesetzentwurf. Die AfD behauptet, mit der Einbeziehung provisorischer Erschließungen in die 25-Jahre-Frist eine bestehende Ungerechtigkeit zu beseitigen. Tatsächlich aber wird eine neue Unschärfe – ähnlich, wie es alle vorherigen Redner auch gesagt haben – in das Gesetz geschrieben, die die Probleme eher vergrößert als löst. Der Kern des Problems liegt in dem Begriff "erkennbar provisorischen technischen Herstellung". Dieser Begriff ist weder rechtlich definiert noch in der kommunalen Praxis eindeutig feststellbar. Genau das aber war bereits der Ausgangspunkt der Debatte: die schwierige Abgrenzung zwischen endgültiger und provisorischer Erschließung. Statt hier für Klarheit zu sorgen, verschiebt der Gesetzentwurf das Problem lediglich. Kommunen müssen künftig nicht mehr nur klären, ob eine Erschließung provisorisch war, sondern zusätzlich, ob und ab wann sie für Dritte erkennbar provisorisch gewesen sein soll. Außerdem ist zu damaligen Preisen abzurechnen ein weiteres Problem. Das ist kein Fortschritt, sondern eine Einladung zu neuen Rechtsstreitigkeiten. Meine Damen und Herren, wer kommunale Praxis kennt, weiß: Straßen entstehen häufig schrittweise, abhängig von der Haushaltslage, von Bauabschnitten, von möglichen Ankäufen und technischen Standards ihrer Zeit. Was heute als provisorisch gilt, war gestern oftmals der Stand der Technik. Rückwirkend eine Erkennbarkeit zu unterstellen, ist juristisch fragwürdig und praktisch kaum leistbar. Die AfD stellt es so dar, als entstünden den Gemeinden keine Nachteile, weil der Freistaat Bayern alles bezahlt. Das ist einfach zu kurz gegriffen; denn zum einen ist die Kompensationshöhe durch den Freistaat überhaupt nicht ausreichend, zum anderen schwächt jede weitere Einschränkung der Beitragserhebung die kommunale Finanzhoheit unabhängig von den Ausgleichsmechanismen. Das geltende Recht bietet bereits heute Möglichkeiten, unbillige Härten zu vermeiden: durch kommunale Gestaltungsspielräume, durch Stundungen, durch politische Entscheidung in den Gemeinderäten. Wertes Hohes Haus, gute Kommunalpolitik bedeutet nicht, jedem Einzelfall, wie wir es heute gehört haben, im Freistaat mit einer Gesetzesänderung zu begegnen oder ein neues Gesetz zu schreiben. Gute Kommunalpolitik bedeutet, Rechtssicherheit, kommunale Selbstverwaltung und soziale Ausgewogenheit miteinander in Einklang zu bringen. Es wäre doch unfair, wenn der eine seine Erschließung bezahlen muss, und der andere sagt: Ich bin mit einem Provisorium zufrieden. – Dann wird festgestellt, dass es endgültig hergestellt ist, und er beschwert sich bei der Gemeinde, dass die Straße nur geschottert ist, und die Gemeinde soll das bezahlen. So ist nämlich die Vorgehensweise, wenn das so wäre, oder man sagt dann, noch besser: Der Freistaat Bayern soll erst einmal ein Provisorium machen, und wir rechnen die Erschließungskosten dann ab. Im Übrigen ist eine Partei, die Putins Regime verharmlost und autoritäre Systeme als Vorbilder ins Spiel bringt, kein glaubwürdiger Garant für Rechtssicherheit, Eigentumsschutz und kommunale Selbstverwaltung bei uns in Bayern. (Lachen der Abgeordneten Matthias Vogler (AfD) und Martin Huber (AfD)) Unser Verständnis von Rechtsstaatlichkeit ist nicht teilbar. Sie gilt im Kommunalabgabenrecht genauso wie in der Außen- und Sicherheitspolitik. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
