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Florian Köhler

AfD 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Genau das lösen wir mit unserem Gesetzentwurf auf. In Artikel 5a Absatz 7 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes sollen auch provisorische Erschließungen aufgenommen werden. Was müsste der Gesetzgeber dafür tun? – Er müsste vier Wörter einfügen, nämlich das Wörtchen "oder", das Wörtchen "der", das Wörtchen "erkennbar" und das Wort "provisorischen", und das sogar in dieser Reihenfolge: "oder", "der", "erkennbar", "provisorischen" – vier Wörter stehen dem Glück einiger Bayern und der Staatsregierung im Weg. Parallel dazu passen wir in unserem Gesetzentwurf Artikel 19 Absatz 9 an, damit der Freistaat Bayern die Gemeinden für entgangene Beiträge kompensiert, wie schon seit 2018 für andere Fälle. Die Kosten, die dadurch für die Gemeinden entstehen: Null, da ja eine Kompensation vonseiten der Staatsregierung fließt. Für den Freistaat ist das tatsächlich überschaubar, da es sich um eine begrenzte Zahl von Fällen handelt. Lassen Sie uns die Realität anschauen. Die Argumente hierzu sind erdrückend. In Geretsried wohnen am Rosenweg seit 1979 Menschen an einer geteerten Straße mit Strom-, Kanal- und Wasseranschluss. 2017/2018 wurde da saniert. Dann flatterte Ende 2023 eine Rechnung von über 10.000 Euro bis 20.000 Euro ins Haus, zahlbar binnen vier Wochen. Die Anwohner sagen: Wir fühlen uns überrumpelt – das kann man durchaus nachvollziehen. Beim Hauskauf 1979 hieß es: alles da, alles in Ordnung. Nun wird das als erstmalige Erschließung verkauft, obwohl es ein Provisorium war. Noch ein Fall in Vaterstetten bei München: Der Gemeinderat hatte zwei Beschlüsse gefasst, die eine Kostenbeteiligung der Anwohner ausschlossen. Ich wiederhole: Der Gemeinderat hat zwei Beschlüsse gefasst, die die Kostenbeteiligung von Bürgern ausschlossen. Die Andreas-Herz-Straße existiert seit den 1960er-Jahren, geteert und genutzt. Doch nach Baubeginn deklarieren die Behörden sie als Provisorium um; denn Beleuchtung und Entwässerung fehlen. 450.000 Euro, auf die Anwohner umgelegt. Mindestens fünf weitere Straßen im Ort sind betroffen. Die Gemeinde würde die Kosten sogar selbst tragen, aber die mangelhafte Gesetzgebung verunmöglicht das. Noch ein Fall aus der Realität: In Balzhausen im Landkreis Günzburg an der Sudetenstraße soll eine Anwohnerin 23.000 Euro zahlen. Zunächst teilte die Gemeinde mit, es entstehen keine Kosten. Nun bedroht das die Existenz der Dame. Die Rechtslage ist mittlerweile so verworren, dass nicht einmal die Kommunen durchblicken. Jede Gemeinde muss in solchen Fällen in den alten Archiven wühlen, ob es sich um eine Straße oder um ein Provisorium handelt. Planungs- und Kostensicherheit: Fehlanzeige. Der Vizepräsident dieses Hohen Hauses Alexander Hold hat im BR-Politikmagazin "Kontrovers" festgestellt: "Der Ärger ist mehr als nachvollziehbar, wenn man nach Jahrzehnten zur Kasse gebeten wird." – Er hat sich damals für das Entlastungsgesetz eingesetzt, nur leider haben die Regierungsparteien schlicht und ergreifend handwerklich schlecht gearbeitet. Nun stehe ich hier und kann nicht anders und winke freundlich mit dem Zaunpfahl. Die Bürger erwarten Lösungen von uns. Was macht die Staatsregierung? – Das Gegenteil. Anstatt solche Probleme anzugehen, die den Bürger wirklich betreffen, drehen manche Minister nicht nur am Rädchen, sondern auch lieber peinliche Instagram-Videos und fordern sogar die Abschaffung der AfD, weil wir sein Ministerium abschaffen wollen. Aber so bewirbt man sich schon mal nicht am Arbeitsmarkt, zumindest nicht erfolgreich. Gute Regierungsarbeit sieht anders aus. Unser Gesetzentwurf hingegen hilft den Bürgern, schafft echte Rechtssicherheit, entlastet die Bürger und schützt die Kommunen vor Chaos und Ineffizienz. Die Regierung aus CSU und FREIEN WÄHLERN hat mit ihren halbgaren Reformen ein bürokratisches Monster geschaffen. Jetzt führen wir uns mal vor Augen, warum es überhaupt eine Verjährung in unserem Rechtssystem gibt. Die Verjährung gibt es, um Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu schaffen, indem alte Ansprüche nach einer bestimmten Zeit eben nicht mehr durchsetzbar sind, was Schuldner schützt und Gerichte entlastet. Die Verjährung motiviert auch Gläubiger, ihre Rechte zeitnah geltend zu machen, und verhindert, dass Menschen ewig mit alten Forderungen konfrontiert werden. Es brauchen nicht noch mehr Familien in die Verschuldung oder gar in die Armut getrieben zu werden, weil die Verwaltung es schlicht und ergreifend nicht auf die Reihe bekommt, in 25 Jahren eine Rechnung zu schreiben. Wir wollen einen Staat, der die Bürger schützt, nicht schröpft und ausquetscht. Wir freuen uns auf die anstehenden Beratungen. (Beifall bei der AfD)

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