Florian Köhler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Bürgerinnen und Bürger! Seit dem 1. Januar 2018 werden in Bayern keine Beiträge mehr für die Verbesserung und Erneuerung von Ortsstraßen, Ortsdurchfahrten und dergleichen erhoben. Seit dem 1. April 2021 dürfen zudem keine Erschließungsbeiträge mehr erhoben werden, wenn seit der Ersterschließung mehr als 25 Jahre vergangen sind. Das war die Intention des Gesetzgebers: Rechtssicherheit schaffen für Gemeinden und Anlieger. Im Zweifel sollten eben möglichst viele Altanlagen von Beitragspflichten befreit werden. – So steht es in der Begründung zur Änderung des Gesetzes von 2016. Genau hier liegt der Widerspruch, der den gesunden Hausverstand auf die Probe stellt; denn diese Regelung gilt nicht für Provisorien, selbst wenn diese schon Jahrzehnte bestehen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27. November 2023 klargestellt: Die 25-Jahre-Frist wird ab dem ersten Spatenstich ausgelöst – aber eben nur bei einer echten Ersterschließung, nicht bei einem bloßen Provisorium. So können Anwohner, die seit 50 Jahren an einer geteerten Straße wohnen, plötzlich zur Kasse gebeten werden, weil Beleuchtung oder Entwässerung nie vollständig realisiert wurden. Das bringt mich zu unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Auch im Falle von Bayern haben wir es mit einem überverwalteten Staat zu tun, der sich im Dickicht seiner eigenen Vorschriften irgendwann mal verirrt hat. Wir haben es mit einer Regierung zu tun, die einmal populistische Gesetze formuliert hat, ohne die Folgen bis zum Schluss durchdacht zu haben. Ich kann mich noch gut an die Schlagzeilen erinnern, die vor allem die FREIEN WÄHLER produziert haben in Sachen Straßenausbaubeiträge oder kurz "Strabs". Die Ungerechtigkeiten, die die Bürger jetzt beklagen, sind aber nicht durch eine höhere Gewalt verursacht worden. Sie sind menschengemacht, und die Staatsregierung trägt die Verantwortung dafür. Genau das lösen wir mit unserem Gesetzentwurf auf. (Unruhe)
