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Claudia Köhler

GRÜNE 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Eben nicht! Genau das ist der Unterschied. Wenn per Gesetz 4 Millionen Euro geregelt sind und sie im Gesetz stehen, bleiben es 4 Millionen Euro. Die unterliegen der Sperre nicht. (Zurufe der Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER) und Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) – Ja, wenn Ihnen falsch eingesagt wurde, kann ich nichts dafür. Zeigen Sie auf Ihren Kollegen, und regeln Sie es mit ihm. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das hat gar nichts mit der Sache zu tun!) Das ist genau der Unterschied. Wenn der Betrag gesetzlich festgeschrieben ist, können die Institutionen sich darauf verlassen. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das sollten Sie schon wissen, Frau Kollegin!) Wenn er nur über das Haushaltsgesetz in einem Titel steht, unterliegt er selbstverständlich der normalen haushaltsgesetzlichen Sperre. Aber was wir hier vorschlagen, ist ein eigener Gesetzentwurf. Wenn Sie ihn durchlesen, werden Sie feststellen, dass die 4 Millionen Euro dort drinstehen. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Schattenhaushalt!) Dann bleibt es natürlich bei den 4 Millionen Euro. Zu Ihren zwei anderen Punkten, die Sie genannt haben: Sie finden vier Jahre besser, und der Sockelbetrag ist zu niedrig. – Lassen Sie uns darüber reden. Lassen Sie uns um die beste Lösung ringen. Wir haben jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt. Ich sage voraus, es wird zu einer gesetzlichen Regelung kommen. Ich freue mich auf die Debatten. (Beifall bei den GRÜNEN)

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