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Felix Locke

FREIE WÄHLER 28.01.2026 Sitzungen 19/68

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Politische Bildung ist kein Randthema, es ist das Fundament unseres demokratischen Miteinanders. Ja, die parteinahen Stiftungen leisten einen extrem wichtigen Beitrag. Aber gute Ziele alleine machen halt kein gutes Gesetz. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN baut nämlich auf einer Grundannahme auf, die so schlicht einfach nicht stimmt. Es wird der Eindruck erweckt, in Bayern gäbe es keine klaren Regeln, keine Transparenz und keine Planbarkeit bei der Förderung parteinaher Stiftungen. Aber wenn man sich die Praxis mal genau anschaut, sieht man, dass das Gegenteil der Fall ist. Wir haben – das haben wir vorhin schon gehört – bereits seit 2019 eine veröffentlichte Förderrichtlinie, in der ganz klar geregelt ist, wer förderfähig ist, welche inhaltlichen Anforderungen gelten, wie die Mittel verteilt werden und dass alles auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen muss. – Gut so. Das ist Transparenz, das ist nachvollziehbar, und das funktioniert in der Praxis. Das zweite große Schlagwort, das im Gesetzentwurf immer wieder zu finden ist, ist die fehlende Planungssicherheit. Hier möchte ich kurz an drei Fakten eine kleine Überprüfung vornehmen: Erstens. Es wird aufgeführt, dass die Anforderungen an die förderfähigen Einrichtungen erhöht werden müssen. – Das Gegenteil ist der Fall: Sie senken die Anforderungen an die förderfähigen Einrichtungen; denn wenn man sich das genau anschaut, erkennt man, dass wir in Bayern schon lange gesicherte Förderrichtlinien, ganz klare Regelungen, ganz klare Grenzen und ganz klare Mechanismen haben, wie die Förderung der politiknahen Bildungseinrichtungen erfolgt. Als zweiten Punkt kritisiere ich an dem Gesetzentwurf, dass er auf eine klare inhaltliche Definition der politischen Bildung verzichtet. Das ist jetzt schon viel enger gemacht, wie von mir gerade ausgeführt. Damit würden wir Tür und Tor für Abgrenzungsprobleme öffnen. Das eröffnet gegebenenfalls auch Radikalen die Möglichkeit, sich hier einzuklagen. Als dritter Punkt ist mir besonders wichtig, dass die GRÜNEN immer wieder von Planungssicherheit sprechen. Sie sprechen immer wieder davon, dass es auch einen gewissen Zeitraum der Betrachtung der demokratischen und parlamentarischen Legitimation braucht. Aber in Ihrem Gesetzesentwurf reduzieren Sie diese Transparenz und diese Planungssicherheit, weil Sie eben von den jetzigen vier Jahren, die in Betracht gezogen werden – wie es aktuell vom Kultusministerium gemacht wird –, gesetzlich auf nur drei Jahre zurückgehen wollen. Ich glaube, das ist nicht der Weg, wie wir politische Transparenz schaffen. Wir alle wissen: Politische Schwankungen sind in der jetzigen Lage häufiger denn je, und wenn wir den Zeitraum der Förderung der politiknahen Bildungseinrichtungen reduzieren, schaffen wir auch eine Verzerrung. Daher ist meiner Meinung nach der kluge Schritt, auf vier Jahre zu gehen, der richtige, und wir müssen dies beibehalten. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Auch die Tatsache, dass wir in Zukunft bei ausscheidenden Fraktionen auf einen Sockelbetrag von nur 100.000 Euro zurückfallen würden, ist meiner Meinung nach der falsche Weg; denn politische Bildung braucht langfristige Planbarkeit. Wie ich schon erwähnt habe: Natürlich kommt es vor, dass im Rahmen von demokratischen Prozessen eine Fraktion nicht die Fünf-Prozent-Hürde schafft, obwohl ihre politische Arbeit, solange sie im demokratisch gemäßigten Lager ist, eine sehr wertvolle ist. Daher ist es doch der falsche Weg und das falsche Signal, wenn man von vorneherein sagt, dass dann auf die 100.000 Euro zurückgekürzt wird, wenn eine Fraktion aus dem Landtag rausfliegt. Da hat das Kultusministerium jetzt schon einen viel weitsichtigeren Ansatz gewählt, indem es anerkennt, dass politische Arbeit auch außerparlamentarisch extrem wichtig ist und die Bildungsarbeit der politiknahen Bildungseinrichtungen weiterhin unterstützt werden soll. Am Ende beschneiden wir uns meiner Meinung nach als Gesetzgeber und besonders auch als Haushaltsgesetzgeber selbst: Wenn wir hier einfach einen festen Pauschalbetrag in ein Gesetz schreiben, nehmen wir uns die Flexibilität und auch das hohe Recht des Parlaments, des Hohen Hauses, über die Etats einzelner Einrichtungen, einzelner Maßnahmen, die wir gut finden, die wir unterstützen wollen, zu entscheiden. Wenn dieses Gesetz so in Kraft tritt, haben wir als Parlamentarier nicht mehr die Möglichkeit, darüber zu entscheiden, wie und in welcher Höhe wir die Bildungseinrichtungen unterstützen wollen. Dann wäre das mit 4 Millionen Euro festgesetzt, und wir hätten nicht die Möglichkeit, an der einen oder anderen Stelle gegebenenfalls auch mal eine Erhöhung oder Anpassungen vorzunehmen, oder dergleichen. Daher: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Meine Fraktion wird diesen Gesetzentwurf trotzdem konstruktiv begleiten, aber in dieser Form und in dieser Art und Weise ist er in meiner Wahrnehmung eher ein Rückschritt. Das Kultusministerium hat transparente Regeln, hat einen guten Mechanismus, und wir haben als Parlamentarier den Bildungseinrichtungen in den letzten Jahren noch nie einen Euro gekürzt. Da braucht man also auch nicht das Angstszenario anzusprechen, dass wir die Bildungseinrichtungen trockenlegen. Ich vertraue uns allen, dass wir die Einrichtungen, egal welcher politischen Organisation sie nahestehen, auch weiterhin gut unterstützen, ohne zusätzliches Gesetz. Mit den aktuellen Förderrichtlinien, die es schon gibt, sind wir auf einem guten Weg. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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