Andreas Jurca
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, werte Zuschauer! Wir beraten heute in Erster Lesung ein Gesetz, das auf den ersten Blick nach Ordnung, Transparenz und Planungssicherheit klingt. Tatsächlich geht es um eine grundsätzliche Weichenstellung. Der Freistaat Bayern soll sich selbst verpflichten, die Finanzierung parteinaher Stiftungen dauerhaft und automatisiert festzuschreiben, nicht mehr im Rahmen jährlicher Haushaltsentscheidungen, nicht mehr im politischen Abwägungsprozess, sondern als gesetzlich garantierter Anspruch. Der Sockelbetrag für jede anerkannte Einrichtung soll 4 Millionen Euro jährlich betragen, der verbleibende Anteil verteilt nach Wahlergebnissen. Das ist einfach und übersichtlich gerechnet. An sich ist das auch kein Problem. Der kritische Punkt dieses Gesetzesentwurfs ist nicht die Rechenformel. Der kritische Punkt ist die Konstruktion selbst. Anerkannt werden die förderfähigen Bildungseinrichtungen von den Fraktionen des Landtags. Das sind genau die politischen Akteure, die diesen Einrichtungen parteipolitisch am nächsten stehen. Das kann man formal für zulässig halten. Dadurch entsteht jedoch ein politisches System, in dem Nähe definiert wird und danach staatliches Geld fließt. Der Gesetzentwurf betont an mehreren Stellen die Unabhängigkeit der Stiftung – kein Wahlkampf, keine direkte Parteienfinanzierung, rechtlich saubere Trennung. In der politischen Realität ist diese Trennlinie aber nicht statisch. Politische Bildung wirkt. Sie setzt Themen, sie prägt Deutungsrahmen. Wo staatlich finanzierte Bildungsarbeit strukturell an Parteien angebunden ist, entsteht keine neutrale Distanz, sondern eine dauerhafte Nähe, selbst dann, wenn sie formal bestritten wird. Ein aktuelles Beispiel macht diese Problematik besonders deutlich. Das ist die Debatte um die Desiderius-Erasmus-Stiftung, die der AfD nahesteht. Diese Stiftung hat über Jahre hinweg keine staatlichen Mittel erhalten. Dies geschah nicht wegen inhaltlicher oder organisatorischer Mängel, sondern aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen und politischer Abgrenzung. Das Bundesverfassungsgericht hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich klargestellt, dass die Finanzierung parteinaher Stiftungen nur auf einer klaren gesetzlichen Grundlage erfolgen darf, um das Gleichheitsprinzip der Parteien zu wahren. Diese Entscheidung zeigt zweierlei: erstens, dass die bisherige Praxis der Stiftungsfinanzierung rechtlich problematisch war, und zweitens, dass neue gesetzliche Regelungen dieses Gleichheitsprinzip nicht nur formal, sondern auch materiell einlösen müssen. Genau hier haben wir Zweifel bei diesem Gesetzentwurf; denn er ersetzt politische Abwägung durch Automatismus. Er ersetzt Kontrolle durch Anspruchsdenken, und er verfestigt ein System, in dem staatliche Mittel dauerhaft ins unmittelbare Parteienumfeld fließen. Wir sagen deshalb: Nicht politische Bildung ist das Problem, sondern die Art, wie sie hier finanziell organisiert wird. In der derzeit vorgesehenen Höhe, mit Sockelbeträgen, Nachlaufregelung und einer Anerkennungspraxis durch die Fraktionen selbst halten wir dieses Modell für nicht ausgewogen und wegen des Gleichheitsprinzips zumindest politisch für problematisch. Transparenz zu fordern und gleichzeitig ein System zu schaffen, das sich weitgehend selbst legitimiert und fortschreibt, passt nicht zusammen. Dieser Gesetzentwurf schafft keine neue Distanz zwischen Staat und Parteien; er zementiert bestehende Strukturen. Wir lehnen ihn daher in dieser Form ab und werden die weitere Beratung konstruktiv begleiten mit dem klaren Ziel, echte Neutralität, echte Gleichbehandlung und echte Zurückhaltung des Staates im Parteienumfeld durchzusetzen. (Beifall bei der AfD)
