Alexander Hold
Selbstverständlich können Sie ausreden. Bitte. (Volkmar Halbleib (SPD): Geht schon!) Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Also, der frei finanzierte Wohnungsbau muss wieder Fahrt aufnehmen. Gerade in schwierigen Zeiten kann die Bau- und Immobilienbranche keine zusätzlichen Belastungen brauchen. Dafür müssen wir Vorschriften und Standards immer kritisch überprüfen. Ziel der Staatsregierung ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen der Mieter auf der einen Seite und den Interessen der Vermieter auf der anderen Seite. In Bayern gibt es aktuell zwei Genehmigungsvorbehalte für Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten – das sind derzeit fünfzig bayerische Kommunen – und in Milieuschutzgebieten, was besonders für München relevant ist. Beide Regelungen laufen zum 31. Dezember aus. Ich kann sagen: Wir werden die noch vor Weihnachten verlängern. Dabei müssen wir zwischen zwei Zielen abwägen: einerseits dem Schutz des Eigentums – dazu verpflichtet uns das Grundgesetz und auch die Bayerische Verfassung; auch die Investitionsbereitschaft beim Wohnungsbau muss berücksichtigt werden. Bei all den Dingen, die da eingeführt wurden – Berlin ist da ein besonders "leuchtendes" Beispiel –, könnte ich Ihnen viele Beispiele sagen, was da passiert ist. All die Dinge, von denen man gedacht hat, sie funktionieren, gehen schief, und Wohnungen werden nicht gebaut. Eingriffe wie das Umwandlungsverbot sind genau zu bedenken und sauber zu begründen. Auf der anderen Seite steht das Grundbedürfnis der Menschen nach Wohnraum. Ich bin überzeugt davon, dass wir bisher einen guten Ausgleich gefunden haben. Bei mir ist in den letzten Jahren keine einzige Beschwerde eingegangen, von keiner der beiden Seiten. Diese sinnvolle Abwägung setzen wir auch fort, wenn wir die beiden Regelungen verlängern. Es gibt gar nicht so viele Flächenländer, die überhaupt solche Verordnungen haben. Neben Hamburg und Berlin ist mir nur Niedersachsen bekannt. Zu Nordrhein-Westfalen lasse ich gerade prüfen, was die Frau Kollegin Gross da gesagt hat. Ich darf auf beide Dinge kurz eingehen. Das Umwandlungsverbot für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten ist in der Gebietsbestimmungsverordnung Bau geregelt und gilt seit der Festlegung der Gebietskulisse in fünfzig bayerischen Städten und Gemeinden für Wohngebäude ab elf Wohnungen. Die Evaluation durch unser Haus zeigt, dass die Umwandlungen tatsächlich genau dort, in diesen fünfzig Kommunen, stattfinden. Der Genehmigungsvorbehalt in den Kommunen ist daher grundsätzlich gerechtfertigt. Gleichzeitig gibt es einen erheblichen bürokratischen Aufwand; das haben alle Redner gesagt. Die Grenze von zehn Wohnungen wurde eben nicht, lieber Herr Mistol, irgendwie politisch festgesetzt, sondern durch ein Gutachten. Das hat viel Zeit erfordert. Bisher ist es auch nicht angegriffen worden. Ich bin davon überzeugt, dass das sehr sachgerecht ausgearbeitet wurde. Private Kleineigentümer von Häusern mit zehn oder weniger Wohnungen sind in ihrem Eigentumsrecht besonders schutzbedürftig. Sie bestimmen das Umwandlungsgeschehen auch nicht maßgeblich mit. Unser Fazit: Unsere bestehenden Regelungen sind angemessen und sachgerecht. Deswegen verlängern wir sie um ein Jahr. Jetzt muss ich noch mal etwas sagen, weil ich überrascht bin, dass einfach so pauschal gesagt wird, verlängert halt noch um fünf Jahre. – Vielleicht machen das andere Länder aus politischen Gründen. Ich möchte das aber auch sachgerecht begründet wissen. Eine längere Laufzeit wäre nur nach einer umfangreichen Neubewertung der Gebietskulisse verhältnismäßig gewesen. Dazu hat tatsächlich, liebe Frau Kollegin Gross, die Zeit gefehlt. Die Ermächtigungsgrundlage ist im Bau-Turbo geregelt; der wurde erst am 30. Oktober 2025 in Kraft gesetzt. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben das natürlich angeschaut. Es geht auch um die Mieterschutzverordnung. Kollege Eisenreich ist dafür zuständig. Da haben wir festgestellt, dass die fünfzig Kommunen, die in diesen angespannten Wohnungsmärkten sind, sich in den letzten beiden Jahren verändert haben. Da sind Kommunen, auch größere, herausgefallen, kreisfreie Städte, zum Beispiel die Stadt Passau in meiner niederbayerischen Heimat. Andere sind neu hineingekommen. Darum kann ich nicht einfach pauschal sagen, jetzt wird das halt mal verlängert, weil wir das so wollen. – Wir werden uns das sehr genau anschauen. Jetzt zum Umwandlungsschutz in Milieuschutzgebieten: Den gibt es seit 2014. Er ist vor allem in den 36 Erhaltungssatzungsgebieten der Landeshauptstadt München relevant. Ziel ist, die angestammte Bevölkerung vor Verdrängung zu schützen. Der Genehmigungsvorbehalt ist hier unabhängig von der Gebäudegröße. Die Regelung auf Grundlage der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht wurde bereits zweimal verlängert. Die werden wir nächste Woche auch wieder um drei Jahre verlängern. Die zeitliche Befristung sichert die Verhältnismäßigkeit, und – das ist wichtig – der Eingriff in die Eigentumsfreiheit wird begrenzt. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Bayern ist stark und erfolgreich – dazu stehe ich, da können wir in jede Diskussion einsteigen –, weil wir uns um alle kümmern, um die Mieterinnen und Mieter, aber natürlich genauso um die Eigentümerinnen und Eigentümer. Wenn ich jetzt wieder das Argument höre, da wird dann Eigenbedarf angewandt: Wir stehen dazu, dass sich auch junge Menschen selbst Eigentum bilden. Wenn man Eigentum hat und dann im Alter mietfrei wohnen kann, ist das nach wie vor die beste Altersvorsorge. Dazu stehe ich uneingeschränkt. Genehmigungsvorbehalte dürfen nur zu einer zeitweisen Stabilisierung des Bestands dienen. Sie können aber keine Dauerlösung sein. Wichtig ist ein verantwortungsvoller und verhältnismäßiger Einsatz der vorhandenen Instrumente. Deshalb verlängern wir den Umwandlungsschutz mit Augenmaß, nicht mit der Gießkanne. Ich kann an Sie nur appellieren, dass Sie uns in Berlin unterstützen. Ich sehe da nichts. Die Bauministerin Verena Hubertz könnte eine starke Unterstützung brauchen. Ich möchte dazu nicht mehr sagen. Ich glaube, dass sie sehr offen ist für unsere Vorschläge. In Berlin wird sie halt immer eingebremst. Ich bitte um Unterstützung. Wir müssen schauen, dass der frei finanzierte Wohnungsmarkt wieder anspringt. Wir haben das im Koalitionsvertrag verankert: Abschreibungen, Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau, Sonderabschreibungen für Mietwohnungen, die saniert werden müssen. Da haben wir einen großen Aufwand vor uns. Wir brauchen auch wieder steuerliche Anreize für Eigentumsbildung. Es wäre schön, wenn wir rasch vorankommen würden. Ich würde Sie auch bitten, weil das auch ein Thema ist – das wollen Sie immer nicht hören –, dass auch bei den sozial geförderten Wohnungen die Jahresschreiben in Berlin auf fünf Jahre gestreckt werden, im ersten Jahr 4 %, dann 23 %, usw. Wenn wir hier eine deutliche Verkürzung hätten, könnten wir viel schneller auszahlen. Ich kann sagen: Fünf Jahre sind total utopisch. Ich bin Gott sei Dank schon ein bisschen länger im Amt. Ich war jetzt bei Spatenstichen, und eineinhalb Jahre später ist die Anlage fertiggestellt. Die sagen zu mir, ich will 100 % der Fördermittel haben – verständlicherweise. Die Bauministerin hat mir das zugesichert. Die Länder haben alle zugestimmt; aber der Finanzminister blockiert es. Wir müssen beim Gebäudetyp E vorankommen; denn der ist, Gott sei Dank, vor wenigen Wochen, am Tag der Bauministerkonferenz in Berlin von den Damen Justiz- und Bauministerin nun vorgestellt worden. Da war aber der Plan, dass wir jetzt einmal ein Jahr lang diskutieren und schauen. Wir in Bayern haben das alles schon lange vorgemacht. Wir haben es auch öffentlich-rechtlich abgesichert. Auch das wäre ein Punkt, bei dem Sie uns unterstützen könnten, damit das Ganze vorankommt, statt hier solche Anträge zu stellen, die weder sachgerecht sind noch in der Sache helfen, mehr Wohnungen zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Darum will ich nur sagen: Gehen Sie unseren Weg mit, unterstützen Sie uns in Berlin. Wir können da gemeinsam wirklich gut vorankommen. Wir arbeiten hier in der Koalition – auch in der Bauministerkonferenz – sehr eng zusammen. Meine Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Bundesländern vertreten hier nahezu die gleiche Meinung. Darum müssen wir schauen, dass wir vorankommen. Der Dringlichkeitsantrag der SPD ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
