Anton Rittel
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Über die Anträge und das Kinderstartgeld haben wir bereits ausführlich geredet. Ich kann nicht ganz verstehen, dass manche Leute glauben, dass wir mit den Trägern und den Betroffenen, den Eltern, nicht geredet hätten, wie es in diesem Antrag steht. Ich war in vielen Kindergärten zu Besuch und habe mit vielen Leuten geredet, die gesagt haben, das sei die einzige vernünftige Entscheidung. Ob Betroffene oder nicht Betroffene, alle haben gesagt, das Geld gehöre ins System, dort sei es besser aufgehoben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zur geforderten Härtefallregelung: Man muss sich ganz klar bei denen entschuldigen, die die Entscheidung bezüglich des Kinderstartgeldes getroffen hat. Aber in dem Moment, in dem man ein Gesetz oder irgendeine Regelung ändert, wird es immer Leidtragende geben. Wenn man eine Leistung um ein halbes Jahr verlängert, tritt man ein halbes Jahr später einem anderen auf den Fuß, der sich dann genauso beschwert. Es wird keine Härtefallregelung geben. Zum Vorschlag der SPD bezüglich der einkommensabhängigen Staffelung: Das geht gar nicht; denn dann werden wieder nur diejenigen unterstützt, die nur einen gewissen Betrag verdienen. Wenn man nur 100 Euro mehr verdient, erhält man das Kinderstartgeld nicht mehr. Damit werden Menschen ermutigt, weniger zu arbeiten. Das regt mich beim Vorschlag der einkommensabhängigen Staffelung auf. Frau Post, genau den Kindern, die das Kinderstartgeld jetzt nicht erhalten, kommen die freiwerdenden Mittel, die in die Kitabetreuung investiert werden, drei Jahre später zugute, wenn sie in den Kindergarten kommen. Man nimmt den Kindern nichts weg, sondern sie bekommen es drei Jahre später wieder. Das Geld wird reinvestiert und bleibt im System. Wir sind also genauso familienfreundlich wie zuvor. Bis 2030 werden wir 3 Milliarden Euro investieren. Wir werden die zwei Anträge gnadenlos ablehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
