Harry Scheuenstuhl
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Man muss nicht bloß über Geldausgeben reden, sondern man kann auch mal über Geldeinnehmen reden. Das machen wir heute. Angesichts der Zustände, wie sie heute von Volkmar Halbleib beschrieben worden sind – ein Drittel der Polizeigebäude in Bayern ist sanierungsbedürftig –, ist dieser Antrag umso aktueller. Es geht um ein Thema, das jede Steuerzahlerin und jeden Steuerzahler in Bayern betrifft: die Kostenübernahme der Landesgrenzensicherung durch den Freistaat. Bayern hat seit 2020 erhebliche Mittel vorgelegt, um Aufgaben zu erfüllen, die ganz klar Bundessache sind. Das behaupte übrigens nicht ich, sondern der ORH. Denn laut Bericht 2025 des Bayerischen Obersten Rechnungshofes hat der Freistaat allein im Zeitraum 2020 bis 2023 rund 42,5 Millionen Euro an Personalkosten und Sachaufwendungen an den Flughäfen Nürnberg und Memmingen getragen, ohne dass der Bund hier eine Rechnung bekommen hätte. Nach unseren fraktionsinternen Berechnungen fallen hier weitere 24,3 Millionen Euro jährlich seit 2024 an. Hinzu kommen Kosten in Höhe von rund 11 Millionen Euro für Einsatzunterstützungen an der Außengrenze im Zeitraum von Oktober 2023 bis heute, für die bisher ebenfalls keine Erstattung beantragt wurde. Im laufenden Jahr, 2025, kommen weitere 8,76 Millionen Euro hinzu. Rechnet man alle Posten zusammen, ergibt sich eine Summe von rund 110 Millionen Euro bis Ende 2025. Mit Blick auf die Zukunft drohen ab 2026 weitere Kosten in Höhe von 33 Millionen Euro jährlich. Während Ministerpräsident Söder regelmäßig eine Benachteiligung Bayerns im Vergleich zu anderen Bundesländern beklagt, zeigt der Bericht des ORH deutlich: Bayern benachteiligt sich hier nur selbst. Die Bayerische Grenzpolizei übernimmt seit Jahren Aufgaben des Bundes an den beiden genannten Flughäfen sowie an den Grenzübergängen zu Österreich und Tschechien. Für diese Einsätze fließt aber kein einziger Cent vom Bund zurück. Der Freistaat nimmt wissentlich über 100 Millionen Euro bayerische Steuergelder in die Hand, um Aufgaben zu erfüllen, für die er gar nicht zuständig ist, während an anderer Stelle dringend benötigte Mittel fehlen. Vorhin haben wir schon über Aufgaben gesprochen, für die er zuständig wäre, für deren Erfüllung aber kein Geld da ist: Schulen, Kitas, Ausbau der Infrastruktur, Polizei. Ich hatte neulich ein Gespräch mit Vertretern der Polizei, in dem sie sich über manche Zustände – über manche; es ist nicht überall so – beklagt haben. Sie, liebe CSU und liebe FREIE WÄHLER, zwingen die Kommunen dazu, freiwillige Leistungen immer weiter zurückzufahren, weil Sie nicht in der Lage sind, eine Rechnung zu stellen. Sie könnten ja dieses Geld den Kommunen zukommen lassen. Die CSU argumentiert, dass die Bayerische Grenzpolizei zusätzliche Aufgaben übernehme, um die Bürgerinnen und Bürger zu schützen, und dass dies freiwillige Leistungen des Freistaates Bayern seien. Doch wir sprechen hier von klaren Pflichtaufgaben des Bundes! Die in Berlin und Potsdam lachen schon über uns. Das ist die Schuld der Staatsregierung. Die Grenzsicherung ist und bleibt Bundessache. Die bayerische Polizei hat entsprechende Leistungen lediglich auf Anforderung des Bundes und in Vorleistung zu erbringen. Die Argumentation der CSU, die Bundespolizei müsse nur aktiv werden, wenn sie selbst Personal bereitstelle, greift zu kurz. Wir fordern daher, dass die Staatsregierung endlich aktiv wird. Die Kosten müssen gegenüber dem Bund klar geltend gemacht werden. Rechnungen müssen übermittelt werden; ich zahle auch das Porto. Verhandlungen, wie es in Zukunft weitergehen soll, müssen geführt werden. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Scheuenstuhl. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Daniel Artmann.
