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Martin Scharf

FREIE WÄHLER 25.11.2025 Sitzungen 19/64

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir lehnen den AfD-Antrag zur Verankerung des Rechts auf Bargeld im Grundgesetz ab. Wir tun das nicht, weil wir Bargeld geringschätzen, sondern weil der Antrag ein Problem beschreibt, das es so nicht gibt, und weil er verfassungsrechtlich ins Leere läuft. Bargeld gehört zu unserem Alltag, und viele Menschen nutzen es gern. Wer bar zahlen will, soll das auch in Zukunft können, und daran besteht in diesem Haus kein Zweifel. Genau deshalb ist der vorliegende Antrag überflüssig; denn weder der Bund noch die Europäische Zentralbank planen eine Abschaffung des Bargeldes. Auch die Einführung eines digitalen Euros ist ausdrücklich als Ergänzung gedacht, nicht als Ersatz. Es soll ein Schutz ins Grundgesetz geschrieben werden, obwohl das Schutzgut gar nicht bedroht ist. So wird eine Gefährdung suggeriert, die es in der Realität nicht gibt. Die AfD arbeitet hier erneut nach einem bekannten Muster: Es werden Ängste befeuert, dann wird eine vermeintliche Rettung angeboten. Wenn im Antrag von Verknappung und Einschränkung physischer Zahlungsmittel die Rede ist, dann klingt das dramatisch; aber es bleibt ohne Beleg. Ja, es gibt weniger Geldautomaten als früher, weil sich das Zahlungsverhalten verändert und Banken darauf reagiert haben. Doch das ist keine staatliche Bargeldpolitik, sondern vor allem Markt- und Nachfrageentwicklung. Wer daraus eine angeblich geplante Abschaffung konstruiert, verdreht Ursache und Wirkung. Hinzu kommt ein weiterer zentraler Punkt, der in den Ausschüssen klar wurde: Selbst wenn man die Forderung der AfD für sinnvoll hielte – ich tue das nicht –, würde eine Grundgesetzänderung praktisch nichts bewirken. Währung und Status gesetzlicher Zahlungsmittel werden in der Eurozone europäisch geregelt, und kein bayerischer oder auch deutscher Verfassungstext kann daran vorbei eine Regelung treffen. Der Antrag gaukelt also eine Sicherheit vor, die er rechtlich gar nicht liefern kann. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Grundgesetz. Außerdem sollten wir nicht so tun, als gäbe es bei Bargeld keinerlei legitime Regelungsfragen. Wenn der Staat Geldwäsche bekämpft, wenn er Schwarzarbeit eindämmt und wenn er Terrorfinanzierungen erschwert, dann ist es nachvollziehbar, dass er bei extrem hohen Bargeldsummen genauer hinschaut oder Obergrenzen setzt. Diese Regeln richten sich nicht gegen den normalen Bürger, wie auch mein Vorredner dargelegt hat, sondern gegen kriminelle Strukturen, die gerade Bargeld wegen seiner schweren Nachverfolgbarkeit missbrauchen. Wer in der Realität sieht, wie Immobilienkaufpreise aus Koffern bezahlt werden, der weiß, warum es hier klare Leitplanken braucht und warum eine absolute schrankenlose Bargeldgarantie der falsche Weg wäre. Ich sage es noch einmal ausdrücklich: Wir brauchen beides: Wahlfreiheit und Ordnung. Die Menschen sollen selbst entscheiden können, ob sie bar oder digital zahlen. Zugleich soll der Staat handlungsfähig bleiben, wo Bargeld zur Verschleierung von Straftaten genutzt wird. Deswegen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung zu folgen und den AfD-Antrag abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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