Anna Rasehorn
Wie gesagt, bei Gewässern erster und zweiter Ordnung wären wir originär zu 100 % zuständig gewesen. Wir unterstützen den Vorschlag des Bayerischen Städtetags und des Gemeindetags, die sagen: 80 % ist ein fairer Kompromiss, aber dann auch mindestens 50 % bei den Gewässern dritter Ordnung. Dazu finde ich im Gesetzentwurf nichts. Wir haben das gerade in Schwaben gesehen, dass die finanzschwachen Kommunen an Gewässern dritter Ordnung unterstützt werden, weil wir sonst dieselbe Debatte haben, die Herr Glauber vorhin schon aufgemacht hat: Bauen wir die Kita oder bauen wir den Hochwasserschutz an unseren kleinen Flüssen aus? – Deswegen hätten wir es gerechter gefunden, dass wir uns da finanziell beteiligen. Das ist unser Änderungsantrag, und ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. (Beifall bei der SPD)
