Anna Rasehorn
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Wasser ist unser wichtigstes öffentliches Gut. Deshalb ist es richtig und überfällig, dass Bayern endlich einen Wassercent bekommt. Die SPD fordert das schon seit Langem, weil das gerecht ist, Ressourcen schützt und in 13 von 16 Bundesländern längst Realität ist. Wir begrüßen die Einführung des Wassercents und der Zweckbindung. Das stand schon im letzten Koalitionsvertrag. Gut, dass der Wassercent endlich kommt, auch wenn das sportlich ist. Das Gesetz hat aber leider Licht und Schatten. In einigen Punkten sind wir enttäuscht und hätten euch etwas mehr Mut gewünscht. Wie Sie es machen, werden vor allem die Bürger:innen brav den Wassercent zahlen. Das ist auch legitim, es handelt sich in der Regel um vier bis fünf Euro. Allerdings werden demgegenüber Unternehmen übermäßig geschont. Klar ist, dass dazu von der SPD Kritik kommt; denn der größte Konstruktionsfehler ist, dass erst gar nicht kontrolliert wird, welches Unternehmen wie viel Wasser entnimmt; denn es sind keine verpflichtenden Messungen vorgesehen. In privaten Haushalten ist das selbstverständlich; da hat fast jeder eine Wasseruhr. Jeder Liter wird dabei erfasst. In anderen Bundesländern ist das auch bei Unternehmen üblich. In Bayern sollen dagegen große industrielle Nutzer oder landwirtschaftliche Betriebe einfach einen Schätzwert angeben, ob der stimmt oder nicht. Das ist weder gerecht noch transparent und schafft einen enormen Verwaltungsaufwand, weil die Landratsämter und die kreisfreien Städte zukünftig abschätzen müssen, ob diese Schätzung tatsächlich transparent und plausibel ist. Und, das sehen wir in Traunreut oder in Adelholzen, es schafft auch Misstrauen, wenn Bürger:innen das Gefühl haben, dass die Schätzung nicht mit den tatsächlich entnommenen Mengen übereinstimmt und kostbares Tiefengrundwasser abgepumpt wird. Die Folge: Es gibt keine faire Kostenverteilung und keine korrekte Wasserbilanz. Damit gibt es auch keine ökologische Steuerwirkung. Kein verpflichtender Zähler ist sozusagen wie ein Tempolimit ohne Tacho, ein Blindflug. Damit nicht genug. Die Staatsregierung hat auch Ausnahmen vorgesehen. Mit Freibeträgen bis 5.000 Kubikmeter bleiben viele Betriebe, auch mit einem Brunnen, vom Wassercent verschont, während jede Bürger:in brav zahlt, unabhängig von deren finanzieller Ausstattung oder familiärer Belastung. Der Kern unserer Kritik lautet: Dieses Gesetz belastet Verbraucher:innen stärker als große Unternehmen. Entweder zahlen alle gerecht ein, oder es gibt auch gerechte Ausnahmen, nicht nur für Lobbygruppen. Ein weiterer blinder Fleck ist der Schutz des Tiefengrundwassers, unser kostbarstes, oft Jahrtausende altes Wasserressort. Im gesamten Gesetzentwurf kommt das Wort Tiefengrundwasser nämlich kein einziges Mal vor. Dabei ergeben unsere Schriftlichen Anfragen ein klares Bild: Wir bilden in vielen Regionen, gerade im Fränkischen, weniger neues Tiefengrundwasser als das, was wir rausziehen. Mit dem Wassercent und dem digitalen Wasserbuch, das wir sehr unterstützen und auch gut finden, mit tatsächlichen Zahlen hätten wir eine geschlossene Wasserbilanz gehabt. Auch hier bleiben wir blind und können nicht agieren. Ohne Unterscheidung zwischen Oberflächen- und Tiefengrundwasser gibt es eben auch keinen Schutz des Tiefengrundwassers. Deswegen hätten wir uns sehr gefreut, wenn das besser bepreist worden wäre. (Beifall bei der SPD) Nun schnell noch zum Hochwasserschutz. Wir finden es gut, dass der Freistaat endlich seiner Verpflichtung nachkommt, die er übrigens bei den Gewässern erster und zweiter Ordnung eigentlich zu 100 % gehabt hätte, und wir jetzt zumindest bei den 80 % sind. Da begrüßen wir, dass von den FREIEN WÄHLERN zumindest dieser Vorstoß gekommen ist. Aber wir sagen: Bei Gewässern erster und zweiter Ordnung ist zu 100 % der Freistaat zuständig. Wir hätten uns gewünscht, darüber bei Gewässern der dritten Ordnung zu diskutieren. Wir wünschen gute Verhandlungen. (Beifall bei der SPD)
