Patrick Friedl
Herr Präsident, liebe Frau Kollegin Jakob! Die Expertenkommission hat fünf Maßnahmen als die wichtigsten für den Landschaftswasserhaushalt bezeichnet, nämlich die nachhaltige Bodenbewirtschaftung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur, zum Humusaufbau, zur Vermeidung von Erosion und Verdichtung, den Rückbau von Drainagen und sonstigen Entwässerungsstrukturen, die Wiedervernässung von Mooren, die Renaturierung von Auen sowie die verbesserte Regenwasserrückhaltung in der Fläche. Wo finden Sie diese Punkte im Gesetz? Teilen Sie die Auffassung Ihrer Vorrednerin, dass der Wassercent ganz wesentlich dafür verwendet werden soll?
