Tanja Schorer-Dremel
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kollegin Gmelch, man hat gerade Ihre Unkenntnis gepaart mit kompletter Ahnungslosigkeit bezüglich dieses Wassergesetzes bemerkt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der AfD) Bayerns Wasserpolitik steht an einem Wendepunkt. Klimawandel, Extremwetter, Trockenheit, zurückgehende Grundwasserstände – all das zwingt uns, unser Wasserrecht nicht nur weiterzuentwickeln, sondern strategisch neu auszurichten. Mit der heute vorliegenden Novelle des Bayerischen Wassergesetzes wird ein moderner, zukunftsfester und praxistauglicher Rechtsrahmen geschaffen, der Bayerns Wasser ökologisch, ökonomisch und sicherheitsrelevant resilient macht. Der Entwurf ist ein kraftvoller Aufbruch. Wir nutzen die Spielräume maximal, gerade im Wasserhaushaltsgesetz, um bayerische Antworten auf bayerische Herausforderungen zu geben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist kein Papier für politische Schaufenster, sondern echte Umsetzungskraft. Verfahren werden modernisiert, Zuständigkeiten geschärft, Instrumente verbessert, und Digitalisierung wird verbindlich gemacht; denn so funktioniert moderne Gesetzgebung. Ein zentraler Baustein, wie es unser Umweltminister Glauber schon gesagt hat, ist die Einführung des Wasserentnahmeentgelts, des Wassercents. Wichtig ist: Er wird exakt nach den Eckpunkten der Regierungsfraktionen und auf Basis eines breiten Praxischecks umgesetzt. Ich möchte mich hier ganz besonders bei Walter Nussel bedanken, der nicht nur den Prozess begleitet, sondern auch die Praxischecks durchgeführt hat. (Beifall bei der CSU) Das ist moderne Gesetzgebung: Praxis vor Theorie, Evidenz vor Ideologie und Realität vor Ritual. Wir haben mit allen Beteiligten gesprochen, oft mehrfach, geprüft, angepasst und am Ende ein Instrument geschaffen, das Recht, gerecht, fair, einfach und nachhaltig ist. Bayern bekennt sich klar: Trinkwasser zuerst. Wir verankern den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung ausdrücklich im Gesetz und verhindern durch eine Anzeigepflicht für Rechtsnachfolgen die Privatisierung oder Kommerzialisierung unserer existenziellen Ressourcen. Die Hochwasserereignisse der letzten Jahre zeigen: Wir brauchen Klarheit, Beschleunigung und Planungssicherheit. Mit der Novelle gilt: Hochwasserschutz ist überragendes öffentliches Interesse. Vorsorge ist vorrangiger Belang. Klimafolgen müssen zwingend mitgedacht werden. Ein zentraler Fortschritt ist die neue Deckelung der kommunalen Beteiligtenleistung auf 20 % der Ausbaukosten. Damit schaffen wir Rechtssicherheit, finanzielle Planbarkeit und eine spürbare Beschleunigung bei der Realisierung von Hochwasserschutzprojekten. Der natürliche Hochwasserschutz bleibt selbstverständlich wichtig; er ist ja auch in § 67 des Wasserhaushaltsgesetzes bundesrechtlich verankert. Wir stellen das System digital neu auf: digitales Wasserbuch, digitale Bekanntmachungen, digitale Auslegung, digitale Bescheidung und digitale Verfahrensschritte. Mit klaren Mindestlaufzeiten, Übergangsregeln und der Möglichkeit, externe Projektmanager einzusetzen, geben wir dem Verfahren einen sauberen, schnellen und revisionssicheren Ablauf. Wir modernisieren das Abwasserabgaberecht, stärken die kommunale Eigenverantwortung und ermöglichen die nachhaltige Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser. Das hilft Städten und Gemeinden, im Klimawandel handlungsfähig zu bleiben. Die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes ist für uns ein Zukunftsgesetz: robust in der Substanz, modern in der Methodik, mutig in der Umsetzung, digital, schlank und zielsicher. Auch ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich für die Zusammenarbeit bei CSU und FREIEN WÄHLERN, bei den Mitgliedern des Umweltausschusses, aber auch bei Umweltminister Thorsten Glauber sowie bei der zuständigen Abteilung, stellvertretend bei Dr. Christian Mikulla, bedanken. Ich glaube, wir haben gezeigt, dass wir miteinander etwas für unsere Bürgerinnen und Bürger und für unser Wasser auf den Weg bringen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte an dieser Stelle auch ganz besonders dem Ausschussvorsitzenden Alexander Flierl danken, der gerne heute hier gestanden hätte, das krankheitsbedingt aber nicht kann. Die Grundsätze "Fairness, Einfachheit, Nachhaltigkeit und Praxisnähe" werden wir selbstverständlich auch bei den kommunalen Verwaltungsvorschriften, Richtlinien und Verordnungen anwenden. Auch hier werden wir uns einbringen und insbesondere bei den Richtlinien für die Verwendung des Wassers, aber auch bei der Straffung von Verwaltungsprozessen wie bei der Delegationsverordnung dafür Sorge tragen, dass dem Grundsatz der Subsidiarität und den Belangen vor Ort Rechnung getragen wird. Wir werden den Gesetzentwurf in den Anhörungen und in den Ausschussberatungen konstruktiv, offen und wohlwollend mit dem klaren Ziel begleiten, ihn weiter zu schärfen und einen breiten Konsens für eine moderne bayerische Wasserpolitik zu erreichen. Daher freue ich mich auf die Beratungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
